Klage gegen Offshore-Windparks als "unzulässig" abgewiesen. Borkum und eine Gruppe von Fischereigenossenschaften mit Klage gescheitert
Von den anerkannten Naturschutzverbänden hört man nichts in der Sache. Wir zitieren aus folgenden Zeitungen:
Anzeiger für Harlingerland 26.03.2004 (S. 10) Jeversches Wochenblatt 26.03.2004 (S. 12) Ostfriesen-Zeitung 26.03.2004 (S. 3)
Punktgewinn für "Windpark"-Planer
URTEIL - Borkum scheitert mit Klage
BORKUM / LNI - Die Stadt Borkum und eine Gruppe von Fischereigesellschaften sind mit ihren Klagen gegen den geplanten "Windpark" vor Borkum gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies ihre Klagen gestern als unzulässig ab. Die Kläger wollten die Errichtung des vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg genehmigten "Windparks" 45 Kilometer nordwestlich der Insel verhindern. Sie wurden nach Auffassung des Gerichts aber nicht in ihren Rechten verletzt. Über die Rechtmäßigkeit des "Windparks" sei damit keine Aussage getroffen worden.
Nach den Plänen der Energiefirma Prokon Nord aus Leer sollen auf einer Fläche von etwa sechs Quadratkilometern zunächst zwölf Windräder aufgestellt werden. Die Stadt Borkum sieht in diesem Offshore-"Windpark" ein Sicherheitsrisiko für die Schifffahrt. Der Standort der Windräder zwischen zwei "Schiffsautobahnen" stelle eine Gefahr dar, sagte der Anwalt der Stadt und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Sicherheitseinwände hielt Christian Dahlke vom BSH für nicht stichhaltig. Ein Gutachten und nautische Erfahrung zeigten, dass das Risiko von Kollisionen minimal sei.
Erst vor knapp zwei Wochen hatte das Hamburger Verwaltungsgericht Klagen gegen den geplanten Nordsee "Windpark" Butendiek vor Sylt abgewiesen. |