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Wieder Post für Herrn Wulff

Noch ein Brief an den Ministerpräsidenten Wullf, noch mal wegen des Wind"Parks" Wybelsum

Es geht um seine Teilnahme an einer Podiumsdiskussion und einen Workshop der Niedersächsischen Energieagentur. Auch die will das Land auflösen. Ein Antwort lag bis zur Aktualisierung nicht vor.

 

An den Herrn 
Niedersächsischen Ministerpräsidenten 
Christian Wulff 
Niedersächsische Staatskanzlei 
Fax -2- Seiten                              07. April 2003
Hannover
Windenergie hier: Workshop und Podiumsdiskussion in Emden am 07. Mai 2003
 Sehr geehrter Herr Wulff,

bereits am 25. Februar wandte ich mich per eMail an Sie, u.a. wegen des
von der EU-Kommission monierten Windkraftwerkstandortes Wybelsum bei Emden.
Wie Ihnen bekannt ist, bereitet die EU-Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland auf Grund unserer und der Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland wegen der Verletzung der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in diesem faktischen Vogelschutzgebiet vor. Bis heute habe ich dazu keine Rückäußerung von Ihnen erhalten, aber aus der Presse entnommen, dass Sie sich dieserhalb direkt an die Kommission wenden wollen, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und die Beschwerde zu entkräften.

Heute wende ich mich erneut an Sie im Zusammenhang mit dem geplanten Workshop und der Podiumsdiskussion der Niedersächsischen Energieagentur "Windenergie - Eine Erfolgsstory mit Zukunft" am 07. Mai d.J. in Emden, wo Sie als Referent zusammen mit u.a. Aloys Wobben der Herstellerfirma Enercon und Dr. Peter Ahmels vom Bundesverband Windenergie (BWE) ausweislich der Programmanmeldung aufgeführt sind.

Obwohl sie Mitglied im BWE sind, darf die Öffentlichkeit von Ihnen erwarten, dass sie als Ministerpräsident des Landes ALLE Belange der Windenergienutzung, also auch die Auswirkungen der Windturbinen auf Natur- und Landschaft und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht aus den Augen verlieren und entsprechend zu würdigen wissen.

Seite 2 von 2: Wattenrat-Fax an Herrn Nieders. Ministerpräsidenten Wulff, Windenergie hier: Workshop und Podiumsdiskussion in Emden am 07. Mai 2003

Das haben Ihre Vorgänger, die Herren Schröder und Gabriel, versäumt, in dem dieser Standort entgegen allen Warnungen und Bedenken politisch in der Durchsetzung unterstützt und sogar mediengerecht inszeniert eröffnet wurde, mit der bereits absehbaren Konsequenz der Androhung eines Verfahrens der EU-Kommission vor dem EuGH. Es wäre m.E. bedauerlich, wenn die neue Landesregierung die vorliegenden Planungsfehler bemänteln und sich ebenfalls über geltendes EU-Recht hinwegsetzen würde. Ihre Fachbehörde, das Niedersächsische Landsamt für Ökologie, das bedauerlicherweise aufgelöst werden soll, wird Ihnen sicherlich die Störempfindlichkeit bestimmter Vogelarten gegenüber Windkonvertern bestätigen und auch darlegen können, dass die avifaunistische Wertigkeit des Gebietes seit langem bekannt ist.

Schon öfter haben Gerichte die völlig unzureichenden Abwägungen bei der Genehmigung von Windturbinenfeldern moniert, gerade wird diese Liste von einem aktuellen Beschluss des OVG Lüneburg vom 23. März 2003 (Az: 1 LB 3571/01, bisher unveröffentlicht) wieder verlängert. Das OVG stellt in seinem Beschluss aufgrund einer Klage von Betreibern, die in Borssum ein kleines Turbinenfeld errichten wollten, Abwägungsmängel bei der Ausweisung von Flächennutzungsplänen in Wybelsum und dem angrenzenden Borssum fest. Wybelsum wurde entgegen anderer Standortalternativen unnötigerweise als der angeblich bessere Standort ausgewählt, obwohl Borssum und Flächen am VW-Werksgelände besser geeignet gewesen wären. Der schwere Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht hätte bei der sorgfältigen Abwägung also vermieden werden können. Der vom OVG hinzugezogene Gutachter stellte zudem fest, dass beispielsweise Gänse in der Regel einen erheblichen Abstand zu Windkraftanlagen einhalten und diese Anlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des faktischen Vogelschutzgebietes führen, das von Niedersachsen aus durchsichtigen Gründen nicht nach Brüssel als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet wurde. Genau das moniert die EU-Kommission; alle wissenschaftlich erhobenen Daten belegen die Wertigkeit dieses Gebietes im Hinblick auf die Europäische Vogelschutzrichtlinie.

Diese Tatsache wird auch nicht dadurch entkräftet, dass gerade bei strenger Witterung mit Nahrungsmangel auch Flächen im Windpark von Gänsen aufgesucht werden. Auch bei Gänsen kommt offenbar, frei nach Brecht, das Fressen vor der Angst vor Windturbinen. Diese Ausnahmesituation wird jedoch von der Betreiberseite propagandistisch als Indiz für die angebliche "Unbedenklichkeit" des Windturbinenfeldes in der Presse verbreitet.

Als gelerntem Juristen dürfte Ihnen die EU-Vogelschutzrichtlinie in Verbindung mit dem Ihnen bekannten Mahnschreiben der EU- Umweltkommissarin Wallström an den Bundesaußenminister Fischer als Vertreter des EU-Vertragspartners zum Standort Wybelsum sowie der aktuelle OVG-Beschluss in der Sache nicht gleichgültig sein. Ich rege an, dass Sie diese Sachverhalte zur Erhellung der Hintergründe der Genehmigungsmängel des Standortes Wybelsum ebenfalls auf dem Podium bei der Diskussion mit der gebotenen Sachlichkeit vortragen.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

- Koordinator des Wattenrates -
Kopie: EU-Kommission, DG Umwelt, ENV.D2

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