Feder
Watten-Rat
Ost-Friesland 
- unabhängiger Naturschutz für die Küste -  
 STARTSEITE  space  AKTUELLES  space  PRESSE  space  AUS DEN VERBÄNDEN  space  WINDENERGIE  space  VERWEISE  space  IMPRESSUM 
Der NABU und die Windenergie

Naturschutzverband als Sprachrohr der Windlobby?

So sieht es der "mitgliederstärkste Naturschutzverband" NABU:

Offensichtlich hat es sich beim NABU noch nicht herumgesprochen, dass

a) Windstrom ein sehr unzuverlässige Stromversorgung darstellt und nur in Verbindung mit der Atomkraft funktioniert ("Heimliche Schwestern im Netz", siehe: "Offshore, eine Investitionsfalle?" http://www.renorga.de/Uebersicht/index.html )

b) der Motor ausschließlich die hohe Gewinnerwartung aus dem EEG ist und

c) die gigantischen Offshore-Windkraftanlagen technisch noch nicht ausgereift sind (die gigantische Enercon-112 mit ca. 170m Bauhöhe und 112m Rotordurchmesser gibt es nur als Versuchsanlage)

d) von einer bisherigen "übergeordneten Raumplanung" für WKA-Standorte an der Küste überhaupt nicht die Rede sein kann,

und d): Was bewegt einen NATURSCHUTZVERBAND, wenngleich mit den "Wenn und Aber", sich zum Sprachrohr der Windlobby zu machen?

http://www.nabu.de/m07/m07_05/00392.html

Offshore-Windenergie Rasante Entwicklung mit Nebenwirkungen

"Öl raus – Wind rein" heisst der Slogan, mit dem Greenpeace für die Offshore-Windenergienutzung wirbt. Er führt vor Augen, dass unsere Meere längst keine unberührten Naturräume mehr sind. So wird in der Nordsee auf über 400 Bohrplattformen Öl und Gas gefördert - mit teilweise verheerenden Folgen für die Meeresökologie durch Bohrschlämme und Ölleckagen. Dennoch ist das Thema Offshore-Windenergie zu komplex, um es mit diesem einfachen Slogan abhandeln zu können. Auch wenn natürlich das Ziel sein muss, mit den Erneuerbaren Energien wie der Windkraft zukünftig unsere fossilen Energieträger zu ersetzen, kommt doch zunächst zweifellos eine weitere Belastung auf unsere Meere zu, die sorgfältig abgewägt sein will.

Doch kommen wir erst einmal zu der Frage, worum es überhaupt geht. Die Windenergie hat im vergangenen Jahrzehnt einen bis heute ungebrochenen Aufschwung erlebt. Bis Ende des Jahres 2000 waren in Deutschland rund 9000 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 6.100 Megawatt installiert, die etwa 2,5 Prozent des Strombedarfs decken. Auch wenn die Entwicklung derzeit noch ungebremst weiter geht, so ist doch unverkennbar, dass der Aufschwung in wenigen Jahren vorbei sein wird. Denn Windenergienutzung benötigt Flächen und diese stehen nun einmal nur begrenzt zur Verfügung. Dass inzwischen auch Standorte genutzt werden, auf denen beispielsweise Vorrang für den Vogelschutz hätte gelten müssen, mussten auch viele NABU-Gruppen in der Vergangenheit schmerzlich erfahren. Zwar ließen sich solche Konflikte durch übergeordnete Raumordnungsplanungen in der Regel vermeiden, doch bleibt festzuhalten, dass auch unter dem Aspekt der allgemeinen Akzeptanz – Bürgerinitiativen gegen Windenergie schießen seit einiger Zeit wie Pilze aus dem Boden - die Flächen allmählich knapp werden.

Die Zukunft der Windenergienutzung in Deutschland liegt daher nach übereinstimmender Einschätzung von Politik und Windkraftindustrie auf dem Meer. Die Vorteile liegen auf der Hand: Auf dem Meer weht der Wind noch viel beständiger als an der Küste. Experten gehen davon aus, dass die Stromausbeute über das Jahr etwa um 40 Prozent erhöht ist. Gleichzeitig ist beabsichtigt, Windräder einzusetzen, die die Leistung der bisher eingesetzten deutlich übertreffen. Während an Land bisher Anlage mit maximal etwa 1,5 Megawatt installiert wurden, sollen die Offshore-Anlagen 4-5 Megawatt leisten. Damit werden sie einen Rotordurchmesser von rund 100 Metern haben. Rechnet man hoch, so werden weniger als 1000 Offshore-Anlagen in der Lage sein, den gleichen Beitrag zu unserer Stromversorgung zu leisten wie die 9000 Landanlagen, die Ende 2000 aufgestellt waren. Geht man weiter davon aus, dass die Windparks so weit draußen errichtet werden, dass sie weder die sichtbare Landschaft belasten noch Menschen stören können, so wird die Dimension der Potenziale für diese Form der Energiegewinnung deutlich. Demenstprechend geht das Bundesumweltministerium in einer Studie davon aus, dass in den kommenden drei Jahrzehnten etwa 5000 Windräder in Nord- und Ostsee errichtet werden könnten, die dann 15-20 Prozent unseres Strombedarfs abdecken würden. Zusammen mit den Anlagen an Land – die mittelfristig nicht mehr in ihrer Anzahl, wohl aber in ihrer Leistung ansteigen werden - würde die Windenergie dann annähernd so viel leisten wie heute die Atomkraft.

Die unbestreitbaren Potenziale hat auch der Gesetzgeber bereits bei der Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berücksichtigt und eine großzügige Vergütungsregelung getroffen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Offshore-Windparks gewährleisten soll. Denn mag auch die Stromausbeute deutlich höher sein als an Land – gleiches wird zweifellos auch für die Errichtungs- und Betriebskosten gelten. Die Regelung gilt allerdings nur für solche Windparks, die bis zum 31.12.2006 in Betrieb genommen werden. Was als Deckel gedacht war, erweist sich heute als enormer Zeitdruck, der droht, eine sorgfältige Planung unter die Räder kommen zu lassen, so dass nach Auffassung des NABU hier dringender Überarbeitungsbedarf besteht. Denn in den vergangenen 2-3 Jahren hat ein regelrechtes Windhundrennen um die besten Standorte stattgefunden. Eine Vielzahl von Betreiberfirmen hat inzwischen beim dafür zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) Anträge zur Errichtung von Windparks in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von Nord- und Ostsee gestellt – bis heute insgesamt 20, davon 15 in der Nord- und 5 in der Ostsee. Darüber hinaus liegen bei den Behörden der zuständigen Bundesländer zahlreiche weitere Anträge für Windparks in der 12-Seemeilen-Zone vor.

Würden all diese Anträge, die kreuz uns quer über das Meer verteilt sind und zusammen einige Tausend Windräder umfassen, unabhängig voneinander bewertet und genehmigt werden, wäre vorprogrammiert, dass im Offshore wie bereits zuvor an einigen Küstenstandorten der Naturschutz den Kürzeren zieht. Denn es ist nicht nur der Mensch, dessen Lebensraum von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden kann. Das Meer ist kein unbewohnter Raum, sondern ein empfindliches Ökosystem mit sehr vielfältiger Fauna. Auch für die Vogelwelt sind die Meere von besonderer Bedeutung - nicht nur hinsichtlich der Wasservogelpopulationen, sondern auch wegen ihrer Funktion als wichtige Zugräume. Würden Windparks dort errichtet werden, wo Vögel massenhaft im Höhenbereich der Rotoren ziehen, wären insbesondere bei nächtlichem Flug hohe Verlustraten wohl nicht zu vermeiden. Um so wichtiger ist es, für die Windenergienutzung auf dem Meer von vornherein solche Flächen zu identifizieren, auf denen die geringsten Konflikte mit Naturschutzinteressen zu befürchten sind und den Bau von Windparks nur dort zuzulassen, auch um einen Wildwuchs zu vermeiden. Damit müssen nicht zwangsläufig all die Windkraftfirmen, die Anträge außerhalb dieser Flächen gestellt haben, das Nachsehen haben. Es wäre ohnehin viel sinnvoller, würde man auf den geeigneten Flächen von vornherein mehrere Projekte bündeln.

In diesem Sinne hat auch das Bundesumweltministerium (BMU) im Juni diesen Jahres ein Positionspapier veröffentlicht, das einen Stufenplan vorsieht, der die Berücksichtigung von Naturschutzinteressen gewährleisten soll. Darin sind in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Flächen identifiziert worden, die zumindest als Suchraum für geeignete Flächen in Frage kommen. Dabei wurde auch deutlich, dass es in der Ostsee noch deutlich schwieriger sein wird, solche Räume zu finden als in der Nordsee. Diese Auffassung vertreten auch Vogelschutzexperten des NABU. Der Stufenplan sieht nun vor, dass zunächst potenziell geeignete Flächen tatsächlich identifiziert und auf ihnen anschließend standortspezifische Voruntersuchungen durchgeführt werden. Nach 2003 sollen dann an diesen Standorten erste Pilotparks errichtet und während deren Bau und Betrieb weitere umwelt- und naturschutzbezogene Forschung durchgeführt werden. Die Pilotparks sollen so konzipiert werden, dass sie wirtschaftlich betrieben werden können (das BMU rechnet hierfür mit ca. 40 Windrädern) und keinen präjudizierenden Charakter haben. Das bedeutet, wenn die Begleitforschung ergibt, ein Windpark an dieser Stelle ist nicht vertretbar, wird zumindest nicht weiter ausgebaut.

Mag man auch darüber diskutieren können, ob der Zeitraum der Voruntersuchungen länger, die Größe der Pilotparks kleiner und deren Anzahl auf einen einzigen beschränkt sein sollte – prinzipiell ist das von BMU und BfN vorgeschlagene Vorgehen der richtige Weg. Den in den Startlöchern stehenden Betreiberfirmen geht das alles jedoch zu langsam. Und dabei ist das Recht auf ihrer Seite, denn nach der Seeanlagenverordnung haben sie einen Anspruch auf Bearbeitung und Entscheidung ihrer Anträge durch das BSH, unabhängig davon, ob ihre Parks nun innerhalb oder außerhalb der vom BMU befürworteten Flächen liegen. Nun könnte man sagen: Der Bundesregierung, die so stolz auf ihren Konsens mit der Atomindustrie ist, muss es doch wohl gelingen, sich auch mit der ihr viel wohler gesonnenen Windkraftindustrie ins Einvernehmen über das Vorgehen zu setzen. Doch ist die Sachlage hier anders, denn es geht um etwas, was prinzipiell beide Seiten wollen und in der Regierungskoalition sehen längst nicht alle Akteure die Notwendigkeit, hier steuernd einzugreifen. Daher wäre das Setzen eines klaren Rechtsrahmens seitens des Gesetzgebers der bessere Weg und würde auch das Bundesamt aus einer prekären Lage befreien.

Keinen direkten Einfluss hat die Bundesregierung jedoch darauf, was in der 12-Seemeilen-Zone passiert. Auch wenn diese gänzlich außerhalb der von BMU und BfN als eignungshöffig eingestuften Gebiete liegt, haben hier die Bundesländer die Entscheidungshoheit und teilweise bereits ein eigenmächtiges Vorgehen angekündigt. Schon aus Gründen der Akzeptanz aber – all die hier geplanten Windparks würden gut sichtbar am Horizont plaziert werden – sollten sich auch Bund und Länder ins Einvernehmen über den Stufenplan setzen, auch wenn das bedeutet, dass die Bundesländer auf eigene Prestigeobjekte verzichten müssten.

Der NABU wirbt nicht nur dafür, dass der nähere Horizont frei von Windrädern bleibt, indem die Planungen auf küstenfernere Gebiete in der AWZ beschränkt bleiben. Der NABU fordert auch für mehr Zeit für die Entscheidung, wo und in welchem Umfang letztlich Offshore-Windparks realisiert werden. Neben der Notwendigkeit, eine Suche nach den konfliktärmsten Standorten mit aller Sorgfalt durchzuführen, gibt es hierfür auch einen anderen, gewichtigen Grund. Die 5-Megawatt-Anlagen, mit denen der Wind auf dem Meer eingefangen werden soll, befinden sich noch in der Entwicklungsphase und können frühestens in 2-3 Jahren in Serie gehen, eher noch später. Bis sie in einer Anzahl zur Verfügung stehen werden, dass Windparks mit mehreren hundert Anlagen realisiert werden können, wird noch annähernd ein Jahrzehnt vergehen. Die Betreiber wollen jedoch nicht so lange warten und derweil schon mal mit kleineren Anlagen von etwa 2 Megawatt loslegen. Das auch auf dem Meer knappe Gut der geeigneten Flächen jedoch so zu besetzen, während von ihm wenige Jahre später mit größeren Anlagen mehr als die doppelte Strommenge geerntet werden könnte – das wäre glatte Ressourcenverschwendung.

zur "Windenergie"-Übersicht zum Seitenanfang