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Windkraftwerkstandort Wybelsumer Polder bei Emden, EU leitet gerichtliche Phase ein  

Außerdem: Bernhard Fokken lässt sich in seiner Liebe zu den Vögeln von niemanden übertreffen

Die EU-Kommissarin Wallström ist nicht gewillt, den Windkraft-Standort Wybelsum hinzunehmen und kündigte die zweite, gerichtliche Phase in dem EU-Beschwerdeverfahren des Wattenrates an, das berichtete dpa am 19. Dez. 2002.

Die Ostfriesen Zeitung, die anlässlich der feierlichen Eröffnung des Kraftwerkstandortes Wybelsumer Polder am Dollart im September durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Gabriel mit keinem Wort auf das Mahnschreiben der EU-Kommissarin Wallström vom März 2002 in ihrer Berichterstattung einging, kann sich nun eines Kommentares anlässlich des erneuten deutlichen Vorstoßes der EU nicht enthalten. Der Genosse Fokken, Chefredakteur der Ostfriesen Zeitung, hat zwar in der Sache bisher nicht recherchiert, stattdessen entweder Fakten verschwiegen, diffamiert oder isoliert. Nun wird sogar ein Hobby-Ornithologe aus Emden zum Kronzeugen für die Unbedenklichkeit des Wind"parks" bemüht.

dpa/lni 19. Dez. 2002

EU-Kommission: Windkraftanlage Wybelsum verstößt gegen EU-Recht

Brüssel (dpa/lni) - Die Windkraftanlage im Wybelsumer Polder in Ostfriesland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen das europäische Naturschutzrecht. Die Brüsseler Behörde hat deshalb am Donnerstag gegen Deutschland in einem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrages die zweite Stufe eingeleitet. In letzter Konsequenz droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der Windpark wirke sich negativ auf diesen wichtigen Lebensraum für Vögel aus, hieß es zur Begründung. Der Wybelsumer Polder ist Teil der 11 ooo Hektar großen Krummhörn-Westermarsch. Sie sei als Lebensraum für seltene Vogelarten wie den Säbelschnäbler und das Blaukehlchen besondere wichtig, schrieb die Kommission. Deutschland habe auch Teile des Gebietes als Schutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass im Wybelsumer Polder die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Vögel nicht eingehalten werden. Deutschland verstoße deshalb sowohl gegen die europäische Vogelschutz- als auch gegen die Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (FFH). "Es ist unabdingbar, dass die wichtigsten Lebensräume der EO im Rahmen des EU-Naturschutzrechtes angemessen anerkannt und geschützt werden", sagte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström. "Die Kommission ist entschlossen, das EU-Umweltschutzrecht zu verteidigen." Deutschland müsse nun seinen Verpflichtungen innerhalb von zwei Monaten nachkommen. Die FFH-Richtlinie soll ein europaweites Netz von Naturschutzgebieten schaffen. In diesen Gebieten dürfen Bauprojekte nur genehmigt werden, wenn sie von übergeordneten Interesse sind und keine andere Lösung möglich ist.

 

Ostfriesen-Zeitung 21.12.2002 (S. 10)

===== Diese Woche =====

Kampf gegen Wybelsumer Windpark

Anschwärzen in Brüssel

Von Bernhard Fokken

In unserer Zuneigung zu Säbelschnäblern, Blaukehlchen und Wildgänsen lassen wir uns von niemandem übertreffen, auch nicht von Naturschützern. Und wenn die Vögel in Mengen von den Rotorblättern der Windmühlen zerfetzt würden, sähe Manfred Knake vom Wattenrat uns in seinem Kampf gegen den Windpark Wybelsumer Polder an seiner Seite.

Doch dafür gibt es keinen Grund. Die Vögel sind nicht so dumm, sehenden Auges in den Tod zu fliegen. Sie meiden nicht einmal den Windpark. Im Gegenteil, sie tun sich dort gütlich. Deshalb ist das Anschwärzen des größten europäischen Windparks bei der EU in Brüssel ein Unding.

Zumal es für das Wohlergehen der Vögel keinen besseren Zeugen geben kann: Der bekannte Vogelkundler Klaus Rettig aus Emden zählt heute genauso viele Vögel wie vorher.

Aber es ist ein beliebter Sport des Wattenrates, eines Zusammenschlusses verbandsunabhängiger Naturschützer, ostfriesische Projekte in Brüssel anzuprangern. Spontan fallen uns dessen Beschwerden gegen die Novellierung des Nationalparkgesetzes und den Europipe-Ausgleich "Renaturierung des Langeooger Sommerpolders" ein, den der Wattenrat als getarnte Maßnahme für den Inselschutz darstellt.

Man kann nicht alle Umweltschützer oder gar die Verbände mit Knake in einen Sack stecken. Zwischen ihnen spielt sich manches Scharmützel ab. Doch Beinahe-Einzelkämpfer Knake richtet in Brüssel manch Unheil an.

Aber was schert's ihn: Notfalls wird sein Beamtengehalt auch ohne den Wybelsumer Windpark erwirtschaftet.

 

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Ostfriesen-Zeitung 20.12.2002 (S. 9)

Brüssel geht vor Gericht

EU-Kommission macht zweiten Schritt im Verfahren gegen Windpark Wybelsumer Polder

Manfred Knake vom Wattenrat sieht sich bestätigt. Bezirksregierung und Geschäftsführer sehen der Sache gelassen entgegen.

lüp/lni Wybelsum/Brüssel. Die EU-Kommission hat im Verfahren um den Windpark Wybelsumer Polder die zweite Stufe eingeleitet. Sie bekräftigt damit ihre Bedenken wegen des Umweltschutzes und bringt die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof. Das Naturschutzrecht wurde nicht beachtet, meint die Kommission.

In der Begründung heißt es, dass sich der Windpark negativ auf den Lebensraum von Vögeln auswirkt. Im 11000 Hektar großen Gelände hielten sich seltene Vogelarten wie Säbelschnäbler auf. Die EU-Kommission sieht den Windpark als Verstoß gegen die europäische Vogelschutz- als auch gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH).

Die Bezirksregierung Weser-Ems als Genehmigungsbehörde und der Geschäftsführer des Windparks, Klaus van Ahrens, sehen dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen. "Das lässt mich kalt", sagte van Ahrens auf Anfrage der OZ. Die Argumente der Kommission seien nichts Neues. Der Vogelschutz sei nach Auffassung der Bezirksregierung nicht beeinträchtigt, sagte Sprecherin Herma Heyken auf Anfrage. Das Land Niedersachsen sei wie die Bezirksregierung anderer Auffassung als die EU-Kommission.

Nach Meinung von van Ahrens sind seit dem Bau des Windparks sogar mehr Vögel im Wybelsumer Polder zu finden. Das will der Emder Vogelkundler Klaus Rettig nicht bestätigen. Seine früheren Befürchtungen wegen des Windparks seien aber nicht eingetroffen, sagt er. "Die Vögel sind nach wie vor da", hat er festgestellt. Rettig gibt regelmäßig die "Berichte zur Vogel- und Insektenwelt Ostfrieslands" heraus und kennt sich mit den Vogelarten bestens aus. "Dem Blaukehlchen ist es egal, ob sich über ihm Windräder drehen", hat Rettig beobachtet. Es halte sich an schilfbewachsenen Grabenrändern auf, und die seien in Windparks häufig artenreicher als in der Landwirtschaft.

Der Säbelschnäbler sei am Schlamm auf den Spülflächen zur Nahrungssuche interessiert und störe sich ebenfalls nicht an den Windrädern, so der Vogelkundler. Nur sehr selten würden Vögel gegen die Rotorblätter fliegen und dabei sterben.

Dagegen sieht sich Manfred Knake vom Wattenrat durch die EU-Kommission bestätigt. Der Naturschützer hat die Klage gegen den Windpark seinerzeit in Gang gebracht. "Es ist ein absolut dreistes Vorgehen, dass geltendes EU-Recht vom Land ignoriert wird", sagte Knake zur OZ. Windkraft sei nicht per se umweltfreundlich.

(Bildunterschrift) Klaus van Ahrens, Geschäftsführer des Windparks, lässt das Gerichtsverfahren kalt. Vögel würden dort nicht gestört, sagt er.

 

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Brief an Herrn Klaus Rettig

26725 Emden   20. Dez. 2002

Wind"park" Wybelsum Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie Berichterstattung der Ostfriesen-Zeitung vom heutigen Tage und Ihr Kommentar darin

Sehr geehrter Herr Rettig,

Sie haben dem Naturschutz und dem Verfahren der Europäischen Kommission gegen den Windkraftwerkstandort Wybelsum am Dollart mit Ihren Äußerungen zur Avifauna und den Auswirkungen durch Windkraftanlagen möglicherweise einen Bärendienst erwiesen.

Sie haben sicherlich recht, wenn Sie feststellen, dass sich Blaukehlchen kaum von den Rotoren stören lassen. Anders ist es beim Säbelschnäbler, der deutlich Fluchtdistanzen zu den riesigen, mehr als hundert Meter hohen Anlagen einhält. Mit Sicherheit beeinträchtigen die gestaffelt aufgestellten Rotoren den Wechsel zwischen Nahrungs- und ungestörten Hochwasserrastplätzen, und das für viele Watvogel- und Gänsearten.

Aber das ist nicht der alleinige Punkt, den die Kommission veranlasst hat, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner gegen den Standort Wybelsum in Erwägung zu ziehen. Der Wybelsumer Polder ist Teil der sog. "Important Bird Area" (IBA) "Krummhörn und Westermarsch", die aufgrund der avifaunistischen Datenlage gemäß Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zwingend als Vogelschutzgebiet hätte gemeldet werden müssen. Das ist vom Land Niedersachsen bewusst unterblieben, um die ehrgeizigen Windkraftpläne des Landes politisch durchsetzen zu können. Bemerkenswerterweise hat Niedersachsen auf Druck des Bundes nun, nach Fertigstellung der Wybelsumer Anlagen, die restlichen Gebiete Krummhörn und Westermarsch am 07.Okt. 2002 zu EU-Vogelschutzgebieten erklärt (Nieders. Ministerialblatt Nr. 35, 7.10.2002). Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die offensichtlichen Manipulationen an den avifaunistischen Fachkarten des Nieders. Landesamtes für Ökologie (NLÖ) durch die damalige Umweltministerin Griefahn, die das NLÖ bereits 1994 per Erlass anweisen ließ, die Karten so abzuändern, dass vorgeschlagene "Ausschlussgebiete" für die Windkraft nicht dargestellt werden durften. Meine Veröffentlichung dazu in den Berichten der Norddeutschen Naturschutzakademie 3/96, "Wie eine Landschaft unter die Windräder gekommen ist", können sie auf der Webseite des Wattenrates unter wind01a.htm detailliert nachlesen. Die "begründete Stellungnahme" der EU-Kommission im Beschwerdeverfahren Wybelsum an den Außenminister Fischer finden Sie unter wind04a.htm ebenfalls auf der Web-Seite des Wattenrates.

Auch die erste Umweltverträglichkeitsstudie des Ingenieurbüros für Landespflege und Umweltplanung Schmal und Ratzbor im Auftrage des Niedersächischen Umweltministeriums vom Mai 1997 geht in der Zusammenfassung von einem "hohen ökologischen Risiko" für Gastvögel im Bereich ihrer Nahrungs- und Hochwasserrastflächen durch die Windkraftanlagen aus. Diese Beobachtungen werden bestätigt durch Dr. Matthias Schreiber in "Vogelrastgebiete im Grenzbereich zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, an der Unterems und der Unterweser", Bramsche 1998. Er weist dem untersuchten "Teilgebiet Wybelsum/Rysum" aufgrund der Zähldaten eine "internationale Bedeutung" zu. Zu beachten ist auch, dass der Windkraftwerkstandort Wybelsum unmittelbar an das bestehende "Besondere Schutzgebiet" Dollart nach Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie grenzt. Was ich damit sagen will: Es geht nicht um eine einzelne Vogelart wie das Blaukehlchen oder den Säbelschnäbler, der mal gegen einen Rotor fliegt. Es geht vielmehr um die Bewertung der Flächen und die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf den Erhaltungszustand aller zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete der rechtsverbindlichen Natura-2000-Richtlinien. Der Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie listet alle Arten auf, für die das Mitgliedsland Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten nach Art. 4 "besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume" anzuwenden hat. Eine Industrieanlage wie der des Kraftwerksgeländes Wybelsum mit 54 mehr als einhundert Meter hohen Bauwerken ist mit dem rechtsverbindlichen EU-Gemeinschaftsrecht unzweifelhaft nicht zu vereinbaren und somit nicht genehmigungsfähig gewesen. Das haben das Land, die Bezirksregierung, die Stadt Emden und der Betreiber rechtzeitig gewusst und dennoch an den Planungen festgehalten. Ein Genehmigungs-Klüngel ist zu vermuten.

Unsere erfolgreiche Beschwerde, mit der Unterstützung regionaler NABU-Mitarbeiter, bei der EU-Kommission richtete sich nicht alleine gegen den Standort Wybelsum, sondern gegen 15 weitere WKA-Standorte in Ostfriesland. Brüssel hat aus dieser Fülle exemplarisch Wybelsum für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gewählt.

Ich bin sicher, dass Sie die oben erwähnten Argumente nachvollziehen und auch unterstützen können und vielleicht sogar in zukünftigen presseöffentlichen Äußerungen übernehmen werden.

Mit freundlichem Gruß und den besten Wünschen für das Jahr 2003

Ihr Manfred Knake

-Koordinator des Wattenrates-

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