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Deichacht Norden will Treibsel (Teek) im Nationalpark Wattenmeer vergraben
Pressemitteilung 14. Februar 2008 Nr. 02/2008
Dem Wattenrat Ost-Friesland liegen Informationen vor, wonach Treibsel (Teek) in größeren Mengen in der Zwischenzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer bei Upleward im Landkreis Aurich auf landeseigenen Salzwiesenflächen vergraben werden soll.
Für dieses Vorhaben liegt ein Antrag der Deichacht Krummhörn nach einem Gespräch mit dem niedersächsischen Umweltminister Sander vor und wurde zwischen dem Umweltministerium, der Deichacht Krummhörn, der Nationalparkverwaltung, dem Landkreis Aurich und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz abgestimmt. Eine Genehmigung des Landkreises Aurich, der Zuständig für die Zwischenzone des Nationalparks ist, liegt dem Vernehmen nach noch nicht vor.
Danach soll auf einer Fläche von 50 x 20 m seeseitig vor dem Hauptdeich eine Grube ausgeschoben und der Abfall darin verkuhlt werden.
Nach Auffassung des Wattenrates Ost-Friesland ist diese Art der Müllentsorgung in einem Schutzgebiet rechtswidrig. Der Nationalpark ist in diesem Bereich Flora-Fauna-Habitatgebiet und EU-Vogelschutzgebiet. Abfallentsorgung in diesem Umfang ist als sog. "Projekt" nach dem Bundesnaturschutzgesetz FFH-VP-pflichtig, es muss also zunächst ein FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese liegt nicht vor.
Der Landrat des Landkreises Aurich, Walter Theuerkauf (SPD), ist auch Vorsitzender des Nationalparkbeirates und Verfechter der Anerkennung des Wattenmeeres als UNECO-Weltnaturerbe. Abfallentsorgung in einem potenziellen Weltnaturerbe und Großschutzgebiet passen nach Auffassung des Wattenrates nicht zusammen und schließen sich aus. In anderen Bereichen der Küste, z.B. bei der Deichacht Harlingerland in Esens, wird Treibsel in einer Teek-Kompostanlage bei Neuharlingersiel außerhalb des Nationalparks gelagert. Auch der NLWKN unterhält eine Teekanlage bei Greetsiel.
Ergänzung März 2008:
"Dem Vernehmen nach" untersagte der Landkreis Aurich der Deichacht Norden das als "Pilotprojekt" deklarierte Vorhaben inzwischen mit dem Hinweis auf das strafrechlich bewehrte Verbot, Abgrabungen im Nationalpark vorzunehmen. Nach Paragraf 329 des Strafgesetzbuches kann dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Sturmtief "Emma" hatte der bereits begonnenen Verkuhlung ein jähes Ende gesetzt und die Teekmassen wieder über das gesamte Vorland bei Upleward verteilt.