Wattenrat

Ost-Friesland

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Bodenentnahme aus dem Nationalpark und der Fachaussschuss der FDP

Pressemitteilung  27. März 2005  Nr. 04/2005

Umweltminister Sander (FDP) missachtet Beschluss des Landesfachausschusses Umwelt der FDP zur Bodenentnahme aus dem Deichvorland

Nutzergruppen haben Oberwasser: Abschlegeln von geschützten Pflanzen in der strengsten Schutzzone des Nationalparks Wattenmeer empfohlen

Ostfriesland. Der Vorstoß des niedersächsischen Umweltministers Sander (FDP), Boden aus den streng geschützten Salzwiesen des Deichvorlandes im Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer zu Deichbauzwecken herausbaggern zu lassen, stößt selbst in seiner eigenen Partei auf Widerspruch. Laut Protokoll des Landesfachausschusses Umwelt der FDP vom 6. November 2004 sprachen sich die Teilnehmer mehrheitlich gegen die Bodenentnahme aus dem Vorlandbereich aus [link am Ende der Pressemitteilung]. Der Antrag für die Entnahme war vom Kreisverband Wesermarsch gestellt worden. Offensichtlich fühlt sich der Umweltminister Sander als FDP-Mitglied nicht an diesen Beschluss gebunden. Selbstherrlich, so der Wattenrat Ost-Friesland, bedient er die Nutzerinteressen des Küstenschutzes und der Landwirtschaft, die offensichtlich im Nationalpark Wattenmeer weiterhin ungehindert walten und schalten wollen wie vor der Einrichtung dieses Großschutzgebietes im Jahr 1986.

Sander geht noch weiter und fordert nun nach einer Bereisung der ostfriesischen Küste vor Ostern mit Deichunterhaltungsverbänden das Abschlegeln von geschützten Pflanzen der Salzwiesen in der strengsten Schutzzone des Nationalparks im Bereich Dornumersiel (LK Aurich), um das angebliche "Treibsel-Problem" zu verringern. Am lautesten forderte dies zum wiederholten Male der Oberdeichrichter der Deichacht Esens-Harlingerland, Hans-Hermann Janßen [Details zu Janßen im Anschluss an diese Pressemitteilung], in dessen Tätigkeitsbereich laut Bericht zur Treibselproblematik des Landes Niedersachsen von 1996 allerdings ein nur sehr geringer Treibselanfall festzustellen ist. Zudem wird in diesem Bereich ohne Nutzungs- und Gestattungsvertrag ein Teil der Salzwiesen so stark überbeweidet, dass die typischen Pflanzen dort fehlen.

Der Wattenrat bemängelt, dass sich Umweltminister Sander nur von ausgewiesenen notorischen Naturschutzgegnern beraten ließ und Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung nicht an der Küstenbereisung teilnahmen, eine fachliche Beratung also gar nicht stattfand. Dies, so der Wattenrat, ist ein erneuter peinlicher Affront gegen die Nationalparkverwaltung, die nun direkt weisungsgebunden dem Umweltministerium unterstellt ist. Statt tatsächlich Konflikte zu verringern, wie der Minister vorgibt, schürt er eine dumpfe Naturschutzfeindlichkeit im Lande. Er vertritt Positionen, die gegen das Nationalparkgesetz und die europäischen Naturschutzrichtlinien Natura-2000 verstoßen. Nach der Zerschlagung des fachlich anerkannten Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) mit der völlig verfehlten Eingliederung des Landesnaturschutzes in eine Wasserbaubehörde hat Minister Sander die bisher erreichten Fortschritte im Naturschutz um Jahrzehnte zurückgeworfen. Er macht keinen "Naturschutz mit den Menschen", sondern schielt auf billigen Applaus vieler Naturschutzverhinderer.

Hintergrundinformationen:

Landesfachausschuss Umwelt der FDP siehe .pdf-Datei hier bei fdp-nds.de.

Der Oberdeichricher Janßen, im Hauptberuf Landwirt, profitierte 1986 direkt von der Vordeichung am Jheringsgroden östl. Neuharlingersiel/LK Wittmund, damals noch Teilfläche des Nationalparks Nieders. Wattenmeer.

Für 8 Millionen DM (nicht Euro!) aus öffentlichen Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz wurde "aus Küstenschutzgründen" der Jheringsgroden, der vorher dem Salzwassereinfluss unterlag, vorgedeicht. Genau dort befanden sich aber Janßens Ländereien von ca. 100 ha, die nun in wertvolles Ackerland umgewandelt wurden. Auf eine kostengünstigere und umweltschonende Erhöhung des bestehenden Hauptdeiches wurde verzichtet.

Auf den eingedeichten Flächen wurden später zeitweilig Schreckschussapparate zur Vertreibung von Vögeln in Betrieb genommen. Für den Deichbau wurde laut Planfeststellungsbeschluss eine Ersatzmaßnahme durchgeführt: Gründlandflächen und ein Teich für den Vogelschutz hinter dem alten Deich. Diese Flächen werden von Janßen befischt oder bejagt. In unmittelbarer Nähe der Ersatzmaßnahme und nur wenige hundert Meter vom Nationalpark entfernt will nun der Sohn des Oberdeichrichters eine 100m hohe Windkraftanlage errichten, der positive Bauvorbescheid des Landkreis Wittmund liegt bereits vor. Damit werden auch diese Ersatzfläche und Teile des angrenzenden Nationalparks für den Vogelzug entwertet werden.

1996 bekam Janßen als Obereichrichter einen Strafbefehl in Höhe von DM 1000.-, weil er beträchtliche Mengen Grabenaushub aus Unterhaltungsarbeiten widerrechtlich in einem Schutzgebiet (§28a-Gebiet nach dem nieders. Naturschutzgesetz) am Deich bei Dornumersiel abgelagert hatte. Dabei wurde auch ein Grenzstein herausgerissen. Der Unterzeichner als Mit-Pächter der Schutzgebietsfläche hatte Janßen seinerzeit zunächst mündlich und danach schriftlich aufgefordert, diesen Aushub zu entfernen. Als Janßen nach Gutsherrenart nicht reagierte, bekam er eine Strafanzeige. Das Amtsgericht Norden stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße (bezahlt aus der öffentlichen Kasse der Deichanliegergebühren!) ein. (GeschNr. 5 Js 9966/95, 261/96)

Manfred Knake

 
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