Wattenrat

Ost-Friesland

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Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Pressemitteilung  31. Januar 2005  Nr. 01/2005

EU-Kommission nimmt Stellung zur Beschwerde des Wattenrates wegen Novellierung des Nationalparkgesetzes und Herausnahme von Flächen aus dem Nationalpark (Natura-2000-Gebiet): "Keine Bedenken gegen die Ausweitung und Neuzulassung von touristischen Nutzungen in bestehenden Schutzgebieten"... "Rechtmäßigkeit der Gebietsrücknahmen im Nationalpark werden im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der unzureichenden Gebietsmeldungen weiter verfolgt"

Esens/Brüssel. Im Dezember 2002 überreichten Vertreter des Wattenrates Ost Friesland in Brüssel Mitarbeitern der EU-Kommission eine sehr detaillierte Beschwerde von mehreren hundert Seiten gegen die Herausnahme von ca. 90 Flächen aus dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, gleichzeitig FFH- und EU-Vogelschutzgebiet, für die zusätzliche touristische und wirtschaftliche Nutzung. Im Januar 2003 wurde die Beschwerde von der EU offiziell registriert und bearbeitet.

Nach drei Jahren Bearbeitungszeit erhielt der Wattenrat nun einen knappen Bescheid von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission. Die gute Nachricht aus Brüssel sei, so der Wattenrat, dass die Rechtmäßigkeit der Gebietsrücknahmen im Nationalpark im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der unzureichenden Gebietsmeldungen weiter verfolgt werden. Die schlechte Nachricht sei allerdings, dass die Kommission gegen die Ausweitung und Neuzulassung von touristischen Nutzungen in bestehenden Schutzgebieten keine Bedenken habe. Die Kommission berufe sich dabei aber ausschließlich auf die Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland, dass Baumaßnahmen auf Flächen des Nationalparks eines gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsverfahrens bedürften und die Kommission davon ausgehe, dass die Vorschrift "ordnungsgemäß zur Anwendung gebracht wird".

Der Wattenrat stellt aber fest, dass in Gebieten, die aus dem Schutzstatus Nationalpark herausgenommen wurden, diese umfangreichen Verträglichkeitsprüfungen nicht mehr durchgeführt werden, weil diese Flächen nach der Gesetzesänderung nun gar nicht mehr Bestandteil des Nationalparks sind. Genau dagegen wurde aber die Beschwerde eingelegt. Wenn überhaupt Verträglichkeitsprüfungen stattfänden, dann oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit zweifelhaften "passenden" Ergebnissen. Diese Antwort aus Brüssel sei eine naturschutzfachlich völlig verfehlte Realsatire, die die Realität im Nationalpark nicht kenne. Man müsse vielmehr den Eindruck haben , dass sich die EU-Kommission in den drei Jahren der Bearbeitung nicht gründlich genug mit der Beschwerde befasst habe und so zu den völlig unhaltbaren Aussagen käme. Bekannt sei, dass die deutsche Sektion der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission personell völlig unterbesetzt sei und dies eine angemessene und gründliche Abarbeitung von Eingaben erschwere. Dies sei auch in den nationalen Behörden in Deutschland bekannt und werde offensichtlich zum Nachteil der FFH- und Vogelschutzrichtlinie durch fragwürdige Stellungnahmen an die Kommission ausgenutzt.

 
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