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Windpark Wybelsum: Kein Grund zum Jubeln und zum Feiern

Pressemitteilung Nr. 13/2002     18. Sept. 2002
EU-Kommission: Standort verstößt gegen die FFH und EU-Vogelschutzrichtlinie

Emden/Esens. Anlässlich der Eröffnung des Windkraft-Standortes Wybelsum bei Emden durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Gabriel sieht der Wattenrat Ost-Friesland keinen Grund zum Jubeln und zum Feiern. Bereits 1997 hatten Mitglieder des Wattenrates eine offizielle Beschwerde gegen diesen Kraftwerksstandort am "Besonderen Schutzgebiet" Dollart bei der Europäischen Kommission eingelegt und im vergangenen Jahr auf Einladung der EU-Kommission direkt in Brüssel die Bedenken präzisiert.
Im März dieses Jahres schrieb die EU-Kommissarin Margot Wallström in dieser Sache an den deutschen Außenminister Fischer und brachte in dem Schreiben deutlich zum Ausdruck: "Im Hinblick auf den Wybelsumer Polder und den dort mittlerweile teilweise fertiggestellten Windpark verletzt die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung der Kommission sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die FFH-Richtlinie."
Zudem bemängelt die EU-Kommission in dem Schreiben, dass der Wybelsumer Polder wegen seiner Bedeutung für nordische Gänse und Watvögel nicht als Schutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie von der Bundesrepublik gemeldet wurde. Beide Richtlinien sind geltendes EU-Recht, das alle Mitgliedstaaten der EU vor Eingriffen in empfindliche Lebensräume mit Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen zu beachten haben. Bei Missachtung dieser Richtlinien droht den Vertragsstaaten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Entzug von Fördermitteln in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Auch Windkraftanlagen , so der Wattenrat, müssten sich als gigantische Industrieanlagen eine Bewertung ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft gefallen lassen und seien nicht von vornherein "umweltfreundlich". Der Wattenrat sieht den Bau des Windparks Wybelsum als erneute Bestätigung der seit Jahren praktizierten Verstöße gegen geltendes EU-Recht durch Politik, Verwaltungen und Betreibern und bemängelt, dass hier einfach durch den Weiterbau der Windanlagen Fakten geschaffen wurden, obwohl die Bedenken der EU-Kommission schon seit Jahren bekannt waren. Betreiberinteressen würden zunehmend vor die gebotenen naturschutzfachlichen Verpflichtungen gestellt werden.


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