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Pressemitteilung Nr. 2/2002 18. Feb. 2001

EU-Kommission nimmt Beschwerde gegen Nationalparkgesetz Nieders. Wattenmeer an

Brüssel/Esens. Die Unterzeichner legten im Dezember 2001 auf Einladung der EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, in Brüssel eine umfangreiche Beschwerde des Watten-Rates Ostfriesland gegen das novellierte Gesetz zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vor.
Das Generalsekretariat der EU-Kommission teilte dem Watten-Rat nun in einem Schreiben mit, dass die Beschwerde angenommen worden sei und bearbeitet werde.
Falls die Kommission zum dem Ergebnis komme, dass die Änderung des Nationalparkgesetzes gegen das EU-Gemeinschaftsrecht wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie oder die EU-Vogelschutzrichtlinie (Natura-2000) verstoße, werde ggf. eine Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Der Watten-Rat hatte seine 40-seitige EU-Beschwerde mit der Herausnahme von FFH- und Vogelschutzgebieten aus dem Geltungsbereich des Nationalparks für die touristische Nutzung begründet. Im novellierten Nationalparkgesetz wurden die Zonierungen so geändert, dass mit der Beeinträchtigung oder Zerstörung von Natura-2000 Flächen gerechnet werden muss. Dies, so der Watten-Rat, sei nach dem geltenden EU-Gemeinschaftsrecht unzulässig. Es handele sich im Einzelnen um 87 Flächen im Bereich von Borkum bis Wangerooge einschließlich Festlandsflächen, deren Schutzstatus durch die Gesetzesnovellierung verschlechtert werden.
Zu den Flächen zählten beispielsweise die neue Badestelle im Watt am Leyhörn bei Greetsiel, der geplante FKK-Strand in Bensersiel, die Ostdünen auf Spiekeroog, das Osterhoek auf Langeoog, Zerstörung eines EU-Vogelschutzgebietes auf Langeoog durch einen illegal gebauten Golfplatz, Dünenzerstörung auf Norderney durch durchgeführte Bauvorhaben oder die Beeinträchtigung verschiedener Flächen auf Borkum.
Der Watten-Rat wirft dem Land Niedersachsen vor, durch den Druck der Tourismuslobby den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ohne eine vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem Freizeitpark mit Naturschutzanstrich entwickelt zu haben, der den Namen Nationalpark nicht mehr verdiene.

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