Startseite > Verbände > Artikel Nr. 27 (Oktober 2006)
Wattenrat für Ausschluss Sanders aus dem NABU
Wattenrat schreibt an den Naturschutzbund Deutschland und regt Ausschluss von
Umweltminister Sander an
Sander setzt sich über das Naturschutzgesetz hinweg und handelt satzungswidrig
Folgendes Schreiben ging per eMail an den LV Niedersachsen des NABU:
An den
Naturschutzbund Deutschland 07. Aug. 2006
LV Niedersachsen
Hannover
NSG Petkumer Deichvorland
Rechtsbeugung durch Umweltminister Sander, Mitglied im NABU
Anregung: Umweltminister Sander aus dem NABU ausschließen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren bemühen sich Naturschützer der Region Ostfriesland, allerdings ohne die Unterstützung der ortsfernen anerkannten Naturschutzverbände, um Beruhigung des Naturschutzgebietes "Petkumer Deichvorland" bei Emden an der Ems, Teil eines "besonderen Schutzgebietes" nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Hier wurde 2002 ohne Beteiligung der damaligen Oberen Naturschutzbehörde, Bez.Reg. Weser-Ems und der Naturschutzschutzverbände illegal mit Restbeton des angrenzenden Ems-Stauwerkes ein sog. "Teekabfuhrweg" zur Beseitigung von Treibsel in das Naturschutzgebiet gebaut, obwohl der Treibselanfall in dem Bereich der Ems gering ist.
Die Stadt Emden hatte unverzüglich Planungen zur touristischen Nutzung des Weges im NSG vorgelegt, die politisch vor allem durch örtlichen FDP-Politiker unter Missachtung von naturschutzrechtlichen Vorgaben unterstützt wurden, mit Erfolg. 2003 wurde ein zeitlich befristeter Versuch gestartet, den Weg vom 15.Juli bis zum 30. September für den Besucherverkehr zu öffnen. Der Weg wurde mit örtlichen Politikern und dem Umweltminister Sander, der Mitglied im NABU ist, mit Freibier eröffnet.
Die nach §34 BNatSchG notwendige Verträglichkeitsstudie des Büros Schmal und Ratzbor in Lehrte zur befristeten Wegeöffnung (nicht zum Bau des Weges, die ist unterblieben!) wies auf die hohe Bedeutung des nur 200 Hektar großen Gebietes für Brut- und Rastvögel hin:
Insgesamt kann also eingeschätzt werden, dass die im Petkumer Deichvorland vorkommenden Gastvögel eine erhebliche Empfindlichkeit gegenüber einem begangenen bzw. befahrenen Weg aufweisen, die zwischen den einzelnen Vogelarten aber auch innerhalb einer Rastperiode unterschiedlich stark ist und auch von der Intensität der Benutzung des Weges abhängt. Durch eine Wegenutzung würde sich also eine Verringerung der durch die Vögel nutzbaren Fläche des Naturschutzgebietes ergeben, die voraussichtlich 200m weit reicht. Bei einer Länge des Weges von 4,5 km würden also ca. 900.000 m²(90ha) Fläche entwertet. (S.19)
Dennoch befürworte das Büro in seiner Bewertung die begrenzte Öffnung, weil das gesamte Vogelschutzgebiet von Emden bis Leer in seinem Erhaltungszustand nicht gefährdet sei, fachlich eine unhaltbare Bewertung.
Der Weg wurde in den folgenden Jahren auch außerhalb der Öffnungszeiten verbotswidrig stark befahren und belaufen und Absperrung und Schilder mutwillig zerstört, siehe http://www.wattenrat.de/aktuell/aktuell70.htm
Vor Ablauf der Testphase am 30. September d.J. veranstalteten Anlieger einen Fackelzug mit dem Ziel, Druck auf die Stadt Emden auszuüben, den Weg unbefristet ganzjährig freizugeben, mit Erfolg. Der Oberbürgermeister Brinkmann (SPD) kündigte öffentlich an, die vorhandenen Absperrtore am Naturschutzgebiet nicht mehr zu schließen. Der Weg wird derzeit ungehindert belaufen, Rastvögel permanent gestört oder vertrieben.
Dagegen legte der Wattenrat Fachaufsichtsbeschwerde beim MU ein, über die noch nicht entschieden wurde.
NABU-Mitglied Umweltminister Sander allerdings schaffte anlässlich eines gestrigen Besuches in Ostfriesland schon wieder neue Fakten, siehe nachfolgender Presseartikel aus der Ostfriesen-Zeitung vom heutigen Tage. Sander unterstützt nun entgegen der vorher von seinem Hause vorgeschlagenen "Kompromisslösung" die ganzjährige Öffnung des Weges, das ist Rechtsbeugung: § 42 BNatSchG verbietet das Aufsuchen und Stören von streng geschützten Arten an ihren Zufluchtstätten, die Vogelschutzrichtlinie fordert den Erhaltungszustand des Gebietes. Sander setzt sich zudem über die Verträglichkeitsstudie nach §34 BNatSchG hinweg und erklärt sogar öffentlich, niemand müsse befürchten, wegen einer Ordnungsgwidrigkeit beim Begehen des Weges belangt zu werden.
Es wird deutlich, dass es jetzt nicht mehr nur um das Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" und seinen Erhaltungszustand als Teil eines europäischen Vogelschutzgebietes geht. Sanders Aussagen schaffen eine neue Qualität im Umgang mit dem Naturschutzrecht, er setzt sich öffentlich über geltendes Recht hinweg und fordert öffentlich zum Rechtsbruch auf.
Dieser Umweltminister ist m.E. untragbar, ihm sollte nicht nur von Naturschutzverbandsseite nahegelegt werden, wegen erwiesener Unfähigkeit sein Amt zur Verfügung zu stellen. Ich rege daher an, ihn wegen seines satzungswidrigen Verhaltens zumindest aus dem NABU auszuschließen.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Knake
Ostfriesen Zeitung 07.10.2006
Minister begrüßt Öffnung des Teekweges
Emden - Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßt es, dass die Stadt Emden den Teekabfuhrweg im Petkumer Deichvorland auch nach Ende der dreijährigen Testphase für die Öffentlichkeit geöffnet hält. "Der Brief, den ich dazu von der Stadt Emden erhalten habe, entspricht meinem Herzenswunsch", sagte er gestern am Rande der Feier zum Abschluss der Deichbauarbeiten in Campen. Wie berichtet, hatte Oberbürgermeister Alwin Brinkmann dem Minister die Öffnung mitgeteilt. "Ich habe ganz groß ,Zustimmung´ auf den Brief geschrieben", sagte Sander gegenüber der OZ. Bedenken wegen des Naturschutzes habe er nicht. Es sei ja nicht so, dass Wege nicht begangen werden dürfen, nur weil sie in Naturschutzgebieten lägen. Deshalb bräuchten Radwanderer und Spaziergänger dort auch nicht zu befürchten, wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.