Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 93 (11.01.2005)
Umweltminister Sander will Bürger über Biosphärenreservat Wattenmeer befragen
Da entwickelt sich der berüchtige "Umwelt"minister Sander laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums zum Basisdemokraten.
Obwohl tatsächlich überhaupt kein angeblich "hoher Schutz" für den international nicht anerkannten Nationalpark erreicht ist, wird jetzt der schlappe Status des 1992 zusätzlich eingerichteten "Biosphärenreservates", ungefähr deckungsgleich mit dem Nationalpark Wattenmeer, vom Minister in Frage gestellt. Diesen Status hat hier bis jetzt niemand bemerkt vor dem Hintergrund des Massentourismus und den Eingriffen der Küstenschutzbehörde NLWK(N). Jetzt sollen die Einwohner über den Fortbestand entscheiden. Wenn sie diese Wortkonstruktion denn überhaupt buchstabieren können ist immer noch fraglich, wie viel Prozent der Einwohner Ostfrieslands überhaupt von einem Biosphärenreservat Kenntnis haben geschweige denn wissen, was sich dahinter verbirgt.
Das es sich auch bei einem Nationalpark vornehmlich um den Schutz von Tieren und Pflanzen handelt, ist auch einem Herrn Sander egal. Er will erschließen, für den Menschen, obwohl der Nationalpark längst erschlossen ist. Und er will die zusätzliche Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO World-Heritage-Site, nicht für den Schutz von Pflanzen und Tieren, sondern als Marketing-Instrument für den Tourismus.
Hintergrund von Herrn Sanders Volksbefragung sind möglicher Weise die Bedenken der UNESCO, ob in Niedersachsen dieses Biosphärenreservat überhaupt fachlich umgesetzt wurde und man diesen Status aufrecht erhalten soll. Ein entsprechendes Schreiben dieser Art soll in den Behörden kursieren. Wenn die Bevölkerung dieses Konstrukt gar nicht will, kann es Herrn Sander egal sein, ob die UNESCO mault, dann hat eben "das Volk" gesprochen.
Niedersächsisches Umweltministerium
UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer 11.01.2005 Nr. 3
Sander: Menschen in der Region sind gefragt
HANNOVER. Die Entscheidung, ob der Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" auch als UNESCO-Biosphärenreservat weiter entwickelt werden soll, kann die Landesregierung nur in enger Abstimmung mit den Kommunen und Bürgern an der Küste treffen. Diesem Vorschlag von Umweltminister Hans-Heinrich Sander stimmte heute (Dienstag) das Kabinett zu. Als UNESCO-Biosphärenreservat wurde 1993 das Gebiet des Nationalparks Wattenmeer - in seiner damaligen Abgrenzung - anerkannt. 1988 begannen die Vorarbeiten, 1991 wurde der Antrag an das UNESCO Nationalkomitee gestellt. "Mit dem durch Gesetz geschützten Nationalpark haben wir einen hohen Schutzstatus erreicht. Diesen gilt es ohne Frage aufrecht zu erhalten", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Zusätzlich strebt die Landesregierung an, gemeinsam mit den anderen deutschen und europäischen Anrainerstaaten das Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkennen zu lassen. Vor diesem Hintergrund müssen wir prüfen, ob es sinnvoll ist, zusätzlich auch noch ein UNESCO-Biosphärenreservat in der Region zu haben."
Nachdem Deutschland 1996 die Kriterien an UNESCO-Biosphärenreservate drastisch verschärft habe, entspräche das Gebiet nicht den heutigen Anforderungen, so Sander. "Die Vorgängerregierung hat sich vor dem Hintergrund der damaligen Diskussion über den Nationalpark nicht weiter um die Entwicklung des UNESCO-Biosphärenreservats gekümmert." Daher sehe die UNESCO insbesondere Defizite in der Größe einer so genannten Entwicklungszone, in der nachhaltige wirtschaftliche, touristische und landwirtschaftliche Entwicklung stattfinden sollte. Die Fragen, ob die Region das UNESCO-Biosphärenreservat überhaupt will und ob eine Entwicklungszone im erforderlichen Umfang geschaffen werden kann wird Umweltminister Sander in Kürze in einer Veranstaltung vor Ort mit den Bürgern besprechen. "Die Menschen an der Küste müssen entscheiden, ob ihnen neben dem Nationalpark auch der Status als UNESCO-Biosphären-Reservat wichtig ist", betonte Sander. Ende Februar 2005 will Umweltminister Sander das Kabinett unterrichten, wie es mit dem UNESCO-Biosphärenreservat weitergehen soll.
Kriterien an ein UNESCO-Biosphärenreservat: Ein UNESCO-Biosphärenreservat soll in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert sein: Die Kernzone soll vom Menschen möglichst unbeeinflusst sein, die Pflegezone der Erhaltung und Entwicklung menschlich beeinflusster Ökosysteme dienen, die Entwicklungszone als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum mit der Zielrichtung "umweltverträgliches und nachhaltiges Wirtschaften" erhalten und entwickelt werden. An die Größe der Zonen werden nach den neuen Kriterien folgende Anforderungen gestellt: Die Kernzone sollte mindestens drei Prozent, die Pflegezone mindestens zehn Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservates betragen. Kern- und Pflegezone zusammen müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche umfassen. Die Entwicklungszone muss mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservates einnehmen. In marinen Gebieten gilt dies für die Landfläche. Dies bedeutet, dass die Entwicklungszone rein rechnerisch ca. 13.500 Hektar umfassen müsste. Da bislang nur 1.500 Hektar im terrestrischen Bereich Entwicklungszone im Sinne der UNESCO sind, beträgt das Defizit somit mindestens 12.000 Hektar.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Raasch
Niedersächsisches Umweltministerium
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