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Schnellfähren (Katamarane) gefährden u.a. Kegelrobben  

Schnellfährenbetrieb "CAT No.1" der Reederei Norden Frisia gefährdet Kegelrobben in der Nordsee. Brief an die Schutzstation Wattenmeer

(siehe auch Juni 2003: Fahren die Schweinswalkiller unter der schützenden Flagge der Umweltschutzorganisation WWF? )

Von:
Peter Flatow 51371 Leverkusen-Hitdorf, 4.2.2004 Ringstraße 114

An:
Schutzstation Wattenmeer Herrn Dipl. Biologe Rainer Schulz
25813 Husum

Lotterie für die Rettung der Kegelrobbe

Sehr geehrter Herr Schulz,
in Anlehnung an unser am 2004-02-02 geführtes Telefonat bat ich Sie um schriftliche Stellungnahme Ihrer mündlich geäußerten Beeinträchtigung für die Kegelrobben in der Nordsee.

Bedauerlicherweise bin ich bis heute ohne Ihre schriftlich zugesagte Stellungnahme geblieben.

Wie nicht anders zu erwarten, hat auch Ihre Organisation festgestellt, dass die größte Bedrohung für die Kegelrobben vom Schnellfährenbetrieb ausgeht. Daher war es nicht verwunderlich, dass Sie in diesem Zusammenhang den Hochgeschwindigkeitskatamaran "CAT No.1" der AG Reederei Norden-Frisia Norderney als größten Verursacher der Beeinträchtigungen genannt haben. Dieses Fahrzeug hat bereits in der Vergangenheit mehrfach für Schlagzeilen gesorgt und war Auslöser einer zur Zeit noch laufenden UVP durch das BUM. Somit setzt auch Ihre lobenswerte Mitwirkung bei der Gestaltung der Information "Mit Vollgas durch den Urlaub?" unter Federführung des BUND ein deutliches Zeichen gegen diese pervertierte Entwicklung.

Fragwürdig erscheint mir allerdings warum die Schnellfährenproblematik nicht plakativer an die Touristen herangetragen wird, wie z.B. in den Nationalparkhäusern insbesondere auf Norderney am unmittelbarem Stützpunkt des "CAT No.1"? Der propagierten Tourismuswerbung wie z.B. "Über das Meer zu fegen ist wirklich ein besonderes Erlebnis", wird meines Erachtens seitens der Naturschutzverbände viel zu wenig entgegengesetzt. Ebenso bedauerlich ist die Tatsache, dass im erweiterten Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer in der bereits 1999 ausgewiesenen Walschutzzone keine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert. Die gegenwärtig noch andauernde Diskussion mit Reedereien und Sportbootvereinen bezüglich Befahrensregelung lassen auch künftig wenig Hoffnung zu Gunsten des Naturschutzes vermuten.

Wie Sie mir telefonisch und Herr Dr. Borchardt von der Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bereits schriftlich bestätigte, sieht das Planungsvorhaben der Lobbyisten im geschützten Nationalpark eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 24 kn und Korridore ohne Geschwindigkeitsbeschränkung vor. Wie allgemein bekannt, gelten auf Bundeswasserstraßen der Nationalparke Wattenmeer, entsprechend der NPNordSBefV zum Schutz der Natur Geschwindigkeitsbeschränkungen bis max. 16 kn. Hieran sollte sich auch das Land Schleswig-Holstein halten. Ich bitte Sie deshalb, den Verantwortlichen diesen Passus bei den Verhandlungen ins Gedächtnis zu rufen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch an die alljährlich stattfinden "Speedboot-Rennen" in der Lübecker Bucht zur großen Freude saudischer Ölmilliardäre erinnern. Was mir hierzu von Ihrem Landesumweltministerium als UVP präsentiert wurde ist lächerlich. Aber als touristischer Anziehungspunkt hat sich die Veranstaltung, wie von Ihrer Landesregierung offensichtlich gewünscht zu Gunsten kommerzieller Interessen durchgesetzt.

Ergänzend füge ich hinzu, dass mir von Herrn Volker Rühe die schriftliche Aussage vorliegt, dass wenn seine Partei die Landesregierung in Schleswig-Holstein übernimmt, die Walschutzzone mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht werde. Diese ernstzunehmende Aussage sollte Ihnen zu denken geben und könnte eine Erklärung dafür sein, warum die Umsetzung der vorgenannten Naturschutzinteressen in Ihrem Land so schleppend vorangehen. Die Beeinträchtigungen für die Kegelrobben in der Nordsee haben Sie mir bereits genannt. Über die Verwendung der Erlöse aus der Lotterie für Schutzmaßnahmen der Kegelrobben wird nach Ihrer Information im April diesen Jahres im Kuratorium entschieden. Hierzu werde ich Ihrer zugesagte Stellungnahme mit großem Interesse erwarten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen vom Rhein

Peter Flatow

NS: Ich möchte Sie nochmals höflich bitten, mir ein Foto eines getöteten oder verletzten Meeressäugers, der eindeutige Verletzungsmerkmale durch Schnellfähren aufweist, für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Wie bekannt sind derartige Funde meldepflichtig und in der Regel auch dokumentiert.

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