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Leyhörn weckt Begehrlichkeiten  

Aus dem Eingemachten des Naturschutzes: Die "Leybuchtnase" bei Greetsiel hat sich zu einem hervorragenden Vogellebensraum entwickelt. Das weckt touristische Begehrlichkeiten. Einspruch!

Die "Leybuchtnase" bei Greetsiel hat sich zu einem hervorragenden Vogellebensraum entwickelt. Die Planungen wurden auch von Mitgliedern des Wattenrates in der Entstehungsphase ehrenamtlich anläßlich vieler Behördentermine fachlich begleitet. Es galt auch, den Begehrlichkeiten des Tourismus Einhalt zu gebieten. Jetzt, nachdem sich der organisierte Naturschutz in Auflösungserscheinungen befindet oder sich dem Zeitgeist anbiedert, versuchen Tourismusmacher die Gunst der Stunde zu nutzen und ihr Geschäft mit dem NSG Leybucht zu machen. Der NABU-Ostfriesland, auch im Tourismusgeschäft tätig, unterstützt das Unterlaufen rechtlicher Bestimmungen.

Watten-Rat Ost-Friesland

Bezirksregierung Weser-Ems
-503-
Frau Judith Decker
Theodor-Tantzen-Platz 8

Oldenburg
Fax -2- Seiten 03. August 2003

Leybucht, Naturschutzgebiet Leyhörn Anlegefahrten des Fahrgastschiffes "MS Gretchen" am Betriebsanleger des NLWK Antragsteller: Gastro-Unternehmungen Bauer-Schadel GmbH hier: Antrag auf Befreiung nach § 53 NNatG

Ihr Zeichen: 50318-22221-WE-220-3-, Ihr Schreiben vom 31. Juli 2003

Sehr geehrte Frau Decker,

vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) in Hannover wurde ich mit der Stellungnahme zu o.a. Befreiungsantrag beauftragt.

Ich verweise auf die Ihnen vorliegenden Schriftsätze des LBU und der RAin Frau Soma Bose, Oldenburg, die zu dem Antrag aus dem letzten Jahr gleichen Inhalts Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (Az: 1 B 3898/02) eingereicht, diese aber im November wegen der abgelaufenen Saison zurückgezogen hatte. Ich verweise insbesondere auf die Klagebegründung vom 19. Aug. 2002, Kanzlei Bose, 155/02B09.

Ich verweise zusätzlich auf den Widerspruch gegen das letztjährige Befreiungsverfahren durch den LBU vom 27. Mai 2002, in dem zusätzliche Argumente vorgebracht wurden.

Seite 2:

An den Sachverhalten hat sich heute nichts geändert, nach wie vor gilt der Planfeststellungsbeschluss, Satz 11, des "Unternehmens Küstenschutz Leybucht" von 1985, der das Anlegen am Betriebsanleger nur für " Notfälle", nicht aber für kommerzielle Unternehmungen vorsieht.

Es gilt auch nach wie vor das "Leybuchturteil" (Rechtssache C-57/87 des Europäischen Gerichtshofes) vom 28.02.1991, das im Naturschutzgebiet Leyhörn "völlige Ruhe" fordert. Danach wären die schon durchgeführten sog. "naturkundlichen" Ausflugsfahrten mit der "MS Gretchen" bereits ein Verstoß gegen das EuGH-Urteil!

Die von der Bezirksregierung Weser-Ems im Widerspruchsverfahren vom letzten Jahr vorgebrachten vorgeblichen "Gründe des Allgemeinwohls" zur Rechtfertigung des Befreiungsantrages sind völlig abwegig (Bez.Reg. WE vom 27.06.2002). Selbst der Antragsteller, die Firma Bauer-Schadel GmbH, begründet im vorliegenden erneuten Antrag vom 14. Juni 2003 die Anlegefahrten auf Seite 2 des Antrages u.a. wie folgt:

"Die im Vorjahr praktizierte freie Regelung hat sich durchaus bewährt und dient INSBESONDERE DEN WIRTSCHAFTLICHEN INTERESSEN DER REEDEREI." (Hervorhebung von mir)

Damit ist der versuchte Kunstgriff auf das "Allgemeinwohl" durch den Antragsteller selbst ad absurdum geführt worden.

Der LBU kann den vorliegenden Antrag daher nicht unterstützen und lehnt ihn als unvereinbar mit dem Planfeststellungsbeschluss und dem EuGH-Urteil ab.

Eine Kopie dieses Schreibens erhält die Europäische Kommision, ENV D.2, zur Kenntnis und Ergänzung von derzeit laufenden Mahnverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

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