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Wattenrat
Ost-Friesland 
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Niedersächsische Politik und Verwaltungen mauern bei Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie  

EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen: Augen zu und weitermachen

Am 07. Juni 2003 schrieb der Wattenrat an die Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg und bat um Fachaufsicht hinsichtlich vieler geplanter Projekte in faktischen Vogelschutzgebieten in der Küstenregion. Vorausgegangen war ein Mahnschreiben der EU-Kommission an den Bundesaußenminister Fischer vom April 2003, in dem die EU-Kommission auf 110 Seiten die mangelnde Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland anhand genau bezeichneter Gebiete bemängelte. Das hält viele Kommunen nicht davon ab, diese Gebiete so zu überplanen, als ob es kein EU-Recht gäbe. Auf kommunaler Ebene ist das EU-Recht ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln und erschließt sich den Baugebiets-, Umgehungsstraßen- und Golfplatzplanern nicht annähernd. Kenntnisse der Lebensansprüche oder gar Artenkenntnisse von betroffenen Tierarten sucht man durchgehend vergebens in diesen Selbstverwaltungsgremien.

Eine Antwort erhielt er Wattenrat nicht. Auch nicht von der Samtgemeinde Esens, der der komplette EU-Vorgang zugemailt wurde. Esens z.B. möchte seinen Kurort Bensersiel in einem faktischen Vogelschutzgebiet mit einer Umgehungsstraße verschöneren und dort noch mehr Siedlungen bauen. Am Deich in Ostbense soll ein Golfplatz entstehen.

Dem Vernehmen nach haben das Land und die Bezirksregierung die Parole ausgegeben, diese Mahnschreiben zu ignorieren. Man setzt offensichtlich auf Zeit und auf die normative Kraft des Faktischen, also erst Fakten schaffen und dann abwarten, wie die Kommission reagieren wird. Das kann für Deutschland als Vertragspartner der EU teuer werden, da bei eklatanten Verletzungen des EU-Rechts mit sehr hohen Bußgeldern zu rechnen ist, die der Steuerzahler aufzubringen hat. Man sollte heute schon den unverantwortlich handelnden Verwaltungsmitgliedern empfehlen, einmal über ihre Amtshaftung nachzudenken.

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