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Aktuelle Karten des Bundesamtes für Naturschutz für  
Schutzgebiete im Meeresbereich  

In Deutschland sind für die Auswahl der Gebiete für das Schutzgebietssystem NATURA 2000 (FFH- und Vogelchutzrichtlinie) grundsätzlich die Länder zuständig. Die Gebietsauswahl auf See war zunächst nur in den Hoheitsgewässern innerhalb der 12 Seemeilen-Zone möglich, nicht aber in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 12-200 sm), in der die Hoheitsbefugnisse Deutschlands auf bestimmte Aktivitäten beschränkt sind.

Mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 wurde die Rechtsgrundlage für die Umsetzung von NATURA 2000 in den Meeresgebieten der AWZ geschaffen: hier sind nun das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Auswahl und Ausweisung von Schutzgebieten zuständig.

Die Vorschlagsgebiete auf aktuellen Karten können Sie abrufen unter

www.habitatmarenatura2000.de

Interessant ist die Verteilung der Seetaucher.

Diese Karten könnten als Bewertungsgrundlage für Offshoe-WKA dienen!

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