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Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 293 (September 2008)

NSG "Petkumer Deichvorland" - Öffnung des Teekabfuhrweges

NABU scheitert vor VG Oldenburg mit Eilantrag auf Beteiligung am Verfahren - Anwalt legt Beschwerde beim OVG Lüneburg ein

Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen, lässt über einen Berliner Fachanwalt prüfen, ob Beteiligungsrechte bei der Öffnung des Betonweges im Naturschutzgebiet verletzt wurden. Die Stadt Emden hatte den westlichen, sehr störempfindlichen Teil des Schutzgebietes bis Petkum ganzjährig für den Besucherverkehr geöffnet und dafür den Abschnitt bis zum Ems-Stauwerk ganzjährig gesperrt. Es fand keine Beteiligung der 14 "anerkannten" Naturschutzverbände statt.

Ungestörte Nonnengänse im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland", Foto: Voß

Der Eilantrag des NABU wurde jedoch aus "formalen Gründen" vom Verwaltungsgericht Oldenburg abgewiesen, weil dem NABU in diesem Falle das Verbandsklagerecht nicht zustehe.

Darum ging es aber gar nicht.

Der Berliner Fachanwalt hatte am 18. September 2008 in dem Eilantrag geltend gemacht, dass die Öffnung des Teekweges zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes und zu einem Verstoß gegen die Verbote der NSG-VO führt und daher nur unter Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung erfolgen darf. Da der NABU Niedersachsen, wie eigentlich alle anderen 13 anerkannten Naturschutzverbände im Lande auch, im Rahmen eines Befreiungsverfahrens zu beteiligen ist bzw. gewesen wäre, so seine Argumentation, führt die Öffnung des Teekweges ohne Durchführung eines beteiligungspflichtigen Befreiungsverfahrens zu einer Verletzung der Mitwirkungsrechte.

Nach der Umgehungsrechtsprechung liegt ein Beteiligungsfehler nicht nur dann vor, wenn in einem beteiligungspflichtigen Verfahren keine oder nur eine unzureichende Beteiligung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn ein an sich erforderliches beteiligungspflichtiges Verfahren rechtswidrig unterlassen oder umgangen wurde. Der Eilantrag stützte sich nicht auf eine Verbandsklagebefugnis, sondern auf eine Verletzung der Beteiligungsrechte. Diesen Unterschied hat das Gericht offensichtlich verkannt. Der Anwalt hat inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt.

Eilert Voß vom Wattenrat und Dieter Stolz von den Fraktion der Bündnsigrünen im Stadtrat von Emden haben sich vehement darum bemüht, dass der NABU den Rechtsweg beschreitet.

Durch Fußgänger vetriebene Nonnengänse im Schutzgebiet, Foto: Voß

 
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