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Krabbenfischer:  

Besondere Fangnetze zum Schutz der Krabbenbestände nach politischer Intervention nun doch nicht nötig

Anzeiger für Harlingerland 26.04.2003 (S. 6)

Teilerfolg für Fischer an der Küste

NEUHARLINGERSIEL / DITZUM / HPH - Im Sommer vergangenen Jahres informierte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann bei Krabbenfischern in Ditzum über deren Situation und Probleme. Thema war dabei unter anderem, so teilte die Abgeordnete gestern mit, eine gesetzliche Neuregelung, die die Fischer ausnahmslos zum Einsatz von Siebnetzen verpflichtet.

Bis zu dieser Gesetzesänderung konnten Freistellungen erteilt werden. Die Ditzumer Fischer hätten damals beklagt, dass der Krabbenfang bei bestimmten Witterungsbedingungen mit Siebnetzen kaum möglich sei. Wenn beispielsweise Algen oder anderes organisches Treibgut massiv auftreten würde, würden die Netze verschlicken und verstopfen.

Die Christdemokratin setzte sich darauf hin mit der damaligen CDU/ CSU-Bundestagsfraktion in Verbindung, deren Vertreter sich an das für Fischerei zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wandten. Nun konnte Gitta Connemann dem Sprecher der Interessengemeinschaft der Fischer in der Außenems, Annäus Bruhns, eine Erfolgsmeldung mitteilen. In der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September eines Jahres müssen die Krabbenfischer grundsätzlich keine besonderen Fangnetze mehr verwenden. In der Zeit nach dem 30. September kann eine Freistellung vom Einsatz von Siebnetzen beantragt werden.

Connemann freute sich über diesen Erfolg für die Krabbenfischer. "Wir hätten uns zwar eine noch praxisgerechtere und unbürokratischere Lösung vorstellen können. Aber immerhin ist es ein Teilerfolg."

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