Wattenrat

Ost-Friesland

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Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 229 (Juni 2007)

Kitesurfen in der Zwischenzone des Nationalparks bei Schillig erlaubt

Tourismusindustrie setzt sich mit Befreiungsantrag durch

Nichts macht deutlicher, wie der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit 30 Millionen Übernachtungen und null qualifizierter Aufsicht auf fast 2.800 qkm Fläche zum Freizeitpark geworden ist: Nun dürfen Kitesurfer auf Druck der Tourismusindustrie auch in der Zwischenzone großflächig Rastvögel vertreiben. Viele Vogelarten im Wattenmeer reagieren sehr empfindlich auf die riesigen Zugsegel und die schnellen Surfer, in einem EU-Vogelschutzgebiet.

Schutzvorschriften werden im Nationalpark ständig ignoriert, kaum jemand wird für Ordnungswidrigkeiten zur Rechenschaft gezogen. Die Nationalparkwacht (derzeit 5 Personen!) verfügt über keine Wasserfahrzeuge und vor allem über keine Kompetenzen. Andere Kommunen werden nachziehen und ähnliche Befreiungsanträge stellen. Dabei müsste zunächst geklärt werden, ob Kitesurfer Wasserfahrzeuge sind, dann gilt die Befahrensregelung.

Kitesurfer im Wattenmeer

Wir zitieren aus der Ostfriesen Zeitung, 18.06.2007:

Kitesurfen nun erlaubt

Wangerland - Seit Anfang Juni ist vor den Badestränden von Schillig und Hooksiel das Kitesurfen in zwei abgegrenzten Gebieten zulässig. Auf Antrag der Wangerland Touristik GmbH erteilte die Nationalparkverwaltung für zwei Bereiche in der Zwischenzone des Nationalparks eine Befreiung vom grundsätzlichen Verbot für das Drachensteigen, das in der Ruhe- und Zwischenzone zum Schutz der Rast- und Brutvögel gilt.

"Trendsportarten machen auch vor unserer Küste nicht halt, wobei es immer wieder zu Verletzungen der Schutzvorschriften kommt", sagt Kurdirektor Reinhard Thomssen. "Deshalb erschien es uns sinnvoller, die Sportler zu kanalisieren."

 
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