Wattenrat

Ost-Friesland

- unabhängiger Naturschutz für die Küste -

Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 219 (April 2007)

Drei neue Naturschutzgebiete vor Ostfriesischen Inseln

Keine Einschränkungen für die Seeschifffahrt und die Berufsfischerei Voraussetzung für Offshore-Windparks und Seeschifffahrt

Vor der niedersächsischen Küste sind drei neue Naturschutzgebiete geplant. Die Gesamtfläche beträgt nach Auskunft des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) etwa 77.500 Hektar. Die Gebiete liegen innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone schließen unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer an. Die wichtigsten Vorarbeiten seien abgeschlossen, so der NLWKN. Die Frist für Stellungnahmen lief bereits im April ab. 30 Einwendungen wurden vorgebracht, exemplarisch stellt der Wattenrat die Stellungnahme der ostfriesischen Inseln zur Verfügung (pdf-Datei, ca. 52 KB).

Bisher waren die Flächen "faktische Vogelschutzgebiete", die jetzt als EU-Vogelschutzgebiete nach Brüssel gemeldet werden und national als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Das größte Schutzgebiet "Küstenmeer vor den Ostfriesischen Inseln" umfasst 53.000 Hektar zwischen den Inseln Borkum und Wangerooge. Etwa 20 Kilometer nordwestlich von Borkum soll das Gebiet "Borkum Riff" mit 10.000 Hektar beginnen. Die 14.500 Hektar große Fläche "Roter Sand" liegt etwa 20 Kilometer nördlich der Insel Mellum.

Mit der Meldung als Vogelschutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie werden die Gebiete Teil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000". Die berufsmäßige Seefischerei und die Schifffahrt werden in den geplanten Naturschutzgebieten nicht eingeschränkt, erläuterte der NLWKN. Verboten seien künftig jedoch das Verklappen von Baggergut und jede Aktion, die geeignet sei, "wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund durch Lärm oder andere Weise zu stören." Das Verklappen von Baggergut im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auf derzeit acht Verklappungsstellen bleibt davon jedoch unberührt.

Die nach EU-Vorgaben zwingend notwendige, also nicht vom Land freiwillig erbrachte Ausweisung der Naturschutzgebiete schafft erst die Voraussetzung dafür, zum Beispiel den ruhenden oder fließenden Schiffsverkehr in gewohntem Umfang aufrechtzuerhalten oder im Küstenmeer die umstrittenen Offshore-Windenergieanlagen zu errichten.

 
Zum Seitenanfang