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Klage gegen JWP

Jade-Weser-Port, Wilhelmshaven: Umweltgruppen kündigen Klage an

Nach Abschluss der Planungen für den umstrittenen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven kündigen nun drei Umweltgruppen ein Klageverfahren an. Am Rande sei vermerkt, dass der Projektleiter Dietmar Starke, auch verantwortlich für die Bauausführung des Ems-Stauwerks bei Emden, von der "Jade-Weser-Port-Realisierungsgesellschaft" kurz vor Ostern von seiner Aufgabe entbunden wurde. Begründet wurde dies nach der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" mit angeblichen "Kungeleien" bei der Auftragsvergabe mit einer Baufirma, mit der er schon beim Ems-Stauwerk zusammengearbeitet hatte.

Gemeinsame Pressemitteilung, 10. April 2007

Auf der Pressekonferenz waren als Vertreter anwesend:

Klagen gegen den JadeWeserPort

Die Planungen des JadeWeserPort sind abgeschlossen - nun beginnen die juristischen Verfahren.

Das Land Niedersachen hat den Bau eines Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven beantragt und die JadeWeserPort-Realisierungs GmbH & Co. KG mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Die Realisierungsgesellschaft hat den Bauantrag in zwei getrennte Verfahren aufgeteilt. Im Hauptantrag wurde der Bau des Tiefwasserhafens nach Bundeswasserstraßengesetz bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich beantragt. In einem zweiten Antrag wurde die Sandentnahme für den Bau des Hafens nach dem BundesBerggesetz beim Landesbergamt in Claustahl-Zellerfeld beantragt.

Die Antragsunterlagen wurden im Frühjahr 2004 bei den entsprechenden Behörden zur Genehmigung eingereicht. Bis zum 25. Juni 2004 haben mehrere Tausend betroffene Bürger, Gemeinden und Verbände ihre Einwendungen gegen dieses Verfahren eingereicht.

Bereits im September 2005 wurden die ersten Fehler in der Planung sichtbar und sollten durch zwei Änderungsanträge (Prallwand für das E.ON-Kraftwerk und Stabilisierung der Niedersachsenbrücke) ausgeräumt werden.

Nachdem der Voslapper Groden Ende 2005 als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurde folgte im Februar 2006 der dritte Änderungsantrag. In diesem Antrag sollte die Natur des Voslapper Groden durch eine Lärmschutzwand vor dem Lärm der Bahnstrecke, die durch das Schutzgebiet gelegt werden soll, geschützt werden.

In den mehrtägigen Erörterungsterminen haben die betroffenen Bürger, Gemeinden und Verbände ihre Einwendungen begründet und heftig diskutiert. Bereits zu diesem Zeitpunkt war abzusehen, dass eine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte nicht möglich sein wird. Es war abzusehen, das den Planfeststellungsbeschlüssen juristischer Verfahren folgen werden.

Im November 2006 wurde der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (ehemals Landesbergamt) veröffentlicht.

Der LBU hat gegen diesen Beschluss fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Diese Klage wird von der Schutzgemeinschaft JadeRegion (SJR) finanziert. Die Klagebegründung wurde im März 2007 vorgelegt.

In dieser Klage wird besonders die fehlende Alternativenprüfung für die Sandentnahme gerügt. Gleichzeitig wird die fehlerhafte Behandlung der Umweltaspekte beklagt. Ein weiterer Hauptpunkt ist die Nichtzuständigkeit des Landesamtes.

Wann sich das Verwaltungsgericht mit diesem Verfahren befassen wird, ist nicht absehbar. Es ist aber nicht vor Ende 2008 mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen. Solange aber keine Entscheidung getroffen wird, darf auch kein Sand für den Bau des Hafens entnommen werden.

Seit Einreichung der Klage gegen den Beschluss zur Sandentnahme versucht der Vorhabensträger - Land Niedersachsen - eine Abschrift der Klagebegründung zu bekommen. Sicher würde der Vorhabensträger gern schon heute ihre bezahlten Gutachter auf diese Punkte ansetzen. Um dem Vorhabensträger keine Möglichkeit zu geben, schon im Vorfeld der Gerichtsverhandlungen Gegengutachten erstellen zu lassen, wurde einem Antrag auf Akteneinsicht nicht zugestimmt. Auch werden wir im Vorfeld öffentlich keine Einzelheiten nennen.

Im April 2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss im Hauptverfahren zum Bau des JadeWeserPort veröffentlicht. Dieser Beschluss beinhaltet die Berechtigung zur sofortigen Vollziehbarkeit. Schon die hier herangezogne Begründung steht auf tönernen Füßen, da diese in keinem Punkt auf Fakten aufbaut. Hier läuft die Klagefrist bis zum 10. Mai 2007. Im Planfeststellungsbeschuss sind viele unzureichende Bewertungen und Abwägungen der Einwendungen erkennbar. Zudem sind einige Einwendungen gar nicht behandelt worden.

Auch gegen diesen PFB sind die Klagen in Vorbereitung. Die erste Klage wird sich gegen den sofortigen Vollzug des Bauvorhabens richten. Im weiteren werden die mangelhafte Bewertung der Umweltfragen beklagt werden. Gegen diese Umweltbelange wird wieder der LBU Klage einreichen. Auch diese Klage wird durch die Schutzgemeinschaft Jade Region e.V. finanziert werden. Gleichzeitig hat sich eine Klägergemeinschaft von ca. 70 privaten Klägern gegründet, die ihre persönlichen Betroffenheiten gerichtlich durchsetzen wollen.

Die politischen Versprechungen für die Bahnumgehungen in Sande und Oldenburg werten wir als "Hinhaltemaßnahmen" um mögliche Kläger entlang der Bahnstrecke über die Klagefrist hinaus zu beruhigen.

Die Planungen des JadeWeserPort sind zwar abgeschlossen, der Baubeginn liegt aber noch in weiter Ferne.

 
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