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Natura-2000-Barometer gibt Auskunft  

Deutschland ist hinten dran bei der Umsetzung von Richtlinien

Deutschland ist als eines der Schlusslichter bei der Umsetzung von EU-Naturschutzrichtlinien notorisch bekannt. Das laufend aktualisierte Natura-2000-Barometer gibt den Sachstand zur Erfüllung der FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie aller Staaten bekannt.

http://europa.eu.int/comm/environment/nature/barometer/barometer.htm

Gerade hat die EU gegen mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, rechtliche Maßnahmen wegen Nichteinhalten der EU-Vogelschutzrichtlinie oder FFH-Richtlinie ergriffen; aus der aktuellen EU-Veröffentlichung nachfolgend ein Auszug:

IP/03/503 Brüssel, 7 April 2003

Vogelschutz- und Habitatrichtlinie: Kommission ergreift rechtliche Maßnahmen gegen Deutschland, Spanien, Finnland und Irland

Die Europäische Kommission hat Deutschland formell aufgefordert, einer Entscheidung des Gerichtshofs aus dem Jahre 2001 nachzukommen, eine erschöpfende Liste von Gebieten zum Schutz bestimmter gefährdeter Lebensraumarten sowie der Lebensräume bestimmter gefährdeter Pflanzen und Tierarten vorzulegen. Diese Aufforderung besteht aus einem Aufforderungsschreiben nach Artikel 228 EG-Vertrag.

Die Kommission hat weiterhin beschlossen, Finnland vor den Gerichtshof zu bringen, da seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Bezug auf Projekte, die sich auf Naturschutzgebiete auswirken können, Mängel aufweisen. Darüber hinaus hat die Kommission Finnland aufgefordert, seine Rechtsvorschriften und Verfahren im Hinblick auf den Schutz der Brut- und Ruheplätze des Zwerggleithörnchens zu verbessern. Dieses Tier gilt als "bedroht" und kommt in der EU nur in Finnland vor. Eine Aufforderung wurde an Spanien gesandt, die Bezug nimmt auf die Verwendung von Fallen, die eine Gefahr für den iberischen Luchs darstellen - eine der besonders gefährdeten Arten in der EU.

Außerdem wurde an Spanien eine Aufforderung gerichtet, die sich auf den vorgeschlagenen Bau einer Hochspannungsleitung über die "Picos de Europa" bezieht, ein wichtiger natürlicher Lebensraum in der Gegend von Castilla y Léon. Irland wurde aufgefordert, die Jagd auf die Ringeltaube besser zu regeln. All diese Aufforderungen erfolgten in Form von Aufforderungsschreiben nach Artikel 226 EG-Vertrag. Die betreffenden Fälle illustrieren die ständigen Herausforderungen des Schutzes seltener oder im Verschwinden begriffener Lebensräume und vom Aussterben bedrohter Arten in allen Teilen der EU.

Die Umweltkommissarin Margot Wallström äußerte sich wie folgt zu diesen Entscheidungen: "Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, den Rückgang der biologischen Vielfalt in der EU bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die zu diesem Zweck verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften eingehalten werden."

Deutschland

Die Kommission hat beschlossen, Deutschland ein Aufforderungsschreiben nach Artikel 228 EG-Vertrag zu übermitteln, weil es einer Entscheidung des Gerichtshofs nicht in angemessener Form nachgekommen ist, welche die Ausweisung von Schutzgebieten nach der Habitat-Richtlinie betraf. Am 11. September 2001 entschied der Gerichtshof dass Deutschland der Kommission keine erschöpfende Liste der nach der Habitat-Richtlinie vorgeschlagen Schutzgebiete vorgelegt hatte, wozu es nach der Richtlinie bis zum Juni 1995 verpflichtet gewesen wäre (Rechtssache C-71/99).

Zwar sind seit der Gerichtsentscheidung einige Fortschritte zu verzeichnen, doch hat eine wissenschaftliche Bewertung ergeben, dass die von Deutschland vorgelegte Liste immer noch große Lücken aufweist....

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