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Vogelgrippe: Jäger in MeckPomm dürfen auf alle Wasservögel schießen
"Feuer frei" mit Bleischrot auch auf geschützte Arten und
außerhalb der Jagdzeitenverordnung
Interministerieller Führungsstab hebt Schonzeit und Artenschutz auf
Nach dem nun schon die Bundeswehr mit Tornados die Vogelgrippe "bekämpft", werden jetzt auch die schießenden lodengrünen Bodentruppen, sprich Jäger, mobilisiert. Ziehen diese "Seuchenbekämpfer" statt des Lodenmantels nun den weißen Schutzanzug an, kommen auch die Jagdhunde in den Schutzanzug?
Wie erkennen Jäger, ob ein Vogel auf Gewässern oder 300 Meter davon entfernt "krank" ist? Wie gehen Jäger mit den blutigen toten Tieren um? Immerhin, nun dürfen sie auf alles ballern, was krank erscheint, ob Jagdzeit oder nicht, ob dem Jagdrecht unterliegend oder nicht. Das vermeidet gleichzeitig die Gefahr der Verwechselung bei bestimmten Arten. A license to kill. In anderen Ländern wurde die Jagd auf Wasservögel nach Bekanntwerden der Vogelgrippe sofort untersagt, um durch unsachgemäße Behandlung der toten Tiere eine Verbreitung der Infektion zu unterbinden. Nein, in diesem Land wird keine Panik, sondern kopfloser Aktionsmus verbreitet.
Nachrichten aus dem "Interministeriellen Führungsstab" in Mecklenburg-Vorpommern: Nr.: IMFST 30/06 23.02.2006
Krankes Wasserwild in Mecklenburg-Vorpommern darf mit Bleischrot getötet werden
Die Verwendung von Bleischrot bei der Tötung kranker Wildvögel im Rahmen der Seuchenbekämpfung auf Gewässern und im 300-Meter-Abstand vom Ufer in Mecklenburg-Vorpommern ist ab sofort für den Zeitraum der Seuchenbekämpfung erlaubt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landes ist in Kraft getreten.
Im Moment ist Schonzeit und keine Jagdzeit. Es dürfen nur kranke Tiere getötet werden. Für die Jagd darf üblicherweise Bleischrot nicht mehr verwendet werden.
"Eine solche Ausnahme ist im Rahmen der Wildseuchenbekämpfung möglich. Durch die Verwendung von Blei wird die Gefahr der äußeren Verletzung des Tierkörpers minimiert und damit eine Virusausbreitung verhindert.", erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Daher könne Rechtsmitteln gegen diese Anordnung keine aufschiebende Wirkung zugebilligt werden. Verboten ist dagegen die Durchführung von Jagdhundeprüfungen in Geflügelpest-Beobachtungsgebieten, um Störungen von Wildvögeln zu vermeiden.
Zur Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Gebieten sowie zum Schutz gegen die weitere Ausbreitung ist es erforderlich, dass Jagdscheininhaber erkrankte Wildvögel, unabhängig davon, ob diese dem Jagdrecht unterliegen oder nicht, mit der Schusswaffe töten. Eine entsprechende Ausnahmeregelung für das Töten von nicht dem Jagdrecht unterliegenden Wildvögeln hat das Umweltministerium bereits am 18. Februar 2006 erlassen.