Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 145 (Februar 2006)
Oberdeichrichter H.H. Janßen verabschiedet
Oberdeichrichter Hans-Hermann Janßen der Deichacht Esens-Harlingerland wird
nach 26 Jahren in den Ruhestand verabschiedet
- Ein Vierteljahrhundert Küstenschutz nach Gutsherrenart -
Quelle: Auszug aus Topografischen Karten des LGN ©
Man soll ja stets positiv denken, und das macht der ehemalige, bereits in Rente lebende Redakteur des "Anzeiger für Harlingerland" in Wittmund, Ehnt Ulfert Janssen (EUJ) ja immer prächtig: Er denkt nicht nur positiv, er schreibt auch so, er ist ja schließlich gut mit dem zu ehrenden Oberdeichrichter H.H.Janßen nachbarschaftlich bekannt. Deshalb wird er immer wieder gerne aus dem Ruhestand geholt, wenn es um Hans-Hermann Janßen und den Küstenschutz in der Region geht, da geht nichts schief.
Eloge in der Lokalzeitung
Nachstehend weiter unten also eine wahre (?) Eloge aus der Lokalpresse auf den verdienten Küstenschützer und Landwirt Hans-Hermann Janßen, Jheringsgroden, LK Wittmund von seinem Duzfreund EUJ. Vorweg aber das, was EUJ in seiner Berichterstattung verschwieg, denn es gibt immer eine Geschichte hinter der Geschichte:
"Hartnäckig" Vordeichung seiner eigenen Flächen verfolgt
In der Tat hat H.H. Janßen "mit Hartnäckigkeit" die Vordeichdung des ehemaligen Außengrodens als Teil seiner eigenen landwirtschaftlichen Flächen, die er mit mäßigem Erfolg wegen der häufigen Überflutungen bewirtschaftete, verfolgt. Nach der Neueindeichung an Stelle der wesentlich kostengünstigeren Deichverstärkung des alten Deiches konnte er die nun vom Salzwassereinfluss abgetrennte Fläche mit Getreideanbau wesentlich lukrativer bewirtschaften. Die bösen Gänse, die diese Fläche direkt am Nationalpark Wattenmeer zur Äsung aufsuchen, werden mit gasbetriebenen Knallapparaten verscheucht. 1987 gehörte die eingedeichte Fläche bereits zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, gute Kontakte Janßens zur Landesregierung und zur Küstenschutzverwaltung des Landes erleichterten das Vorhaben in diesem Großschutzgebiet. Hier zogen alle an einem Strang in der richtigen Richtung, wie bei einer richtigen Seilschaft.
"Biotop" als Ersatzmaßnhame wird Jagd- und Angelteich
Steuerzahler zahlt alles
Begründet wurde die Neueeindeichung mit einem "Winkelzug": "Der Seedeich hatte damit allerdings einen Winkel bekommen, an den Sturmfluten gefährlich ansetzen konnten" war wieder mal der bewährte und immer erfolgreiche Griff in die Angstmacherkiste. Es gibt zahlreiche Stellen in Ostfriesland, wo Deiche im Winkel zueinander stehen, ein Deich wurde erst vor wenigen Jahren so fertiggestellt: die "Leybuchtnase" bei Greetsiel, die fast rechtwinklig weit in das Watt hinausragt. Die "Einrichtung des Biotops" im Jheringsgroden, das auf seiner Lobeliste aufgeführt ist, ist die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzmaßnahme für den Deichbau, eigentlich als Rückzugsraum für Wat- und Wasservögel gedacht. Die damals entstandene Teichfläche wird nun bejagt und befischt, für H.H. Janßen und seine Freunde eine weitere Bereicherung der Lebensqualität. Die Lebensqualität für die Tiere, die hier eigentlich ihre "Ersatzfläche" vorfinden sollen, wird durch Janßens Hobby entwertet bzw. durch jähen Flintentod ausgelöscht. SPIEGEL-TV war sich nicht zu schade, einen Jagdgesellen Janßens mit einer geschossenen geschützten Nonnengans an dieser Teichfläche zu filmen und zu senden, ohne erläuternden Kommentar.
Die ganze Baumaßnahme, aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kostete H.H. Janßen nichts, dafür sprang der Steuerzahler mit ca. 8 Millionen D-Mark ein.
Sein Sohn tritt in seine Fußstapfen und beantragt an der Ersatzfläche riesige Windkraftanlage
Sein Sohn Hero, der nun "in seine Fußstapfen tritt" , beantragte an der Ersatzmaßnahme ("Biotop") im direkt angrenzenden Friedrichsgroden eine zusätzliche riesige, über 100m hohe Windkraftanlage, nur 500m vom Nationalpark entfernt und bekam sie vom Landkreis auch trotz eines entgegenstehenden Gerichtsurteils des VG Oldenburg vom 21.9.05 zu einem vergleichbaren Standort am Nationalpark weiter westlich im LK Aurich genehmigt. Schriftliche Hinweise des Wattenrates an den Landkreis wegen des völlig ungeeigneten Standortes und auf das Urteil des Gerichts wurden ignoriert und gar nicht erst beantwortet, man ist halt unter sich und kennt sich: Gefälligkeitsverwaltung. Das Bauamt des LK Wittmund erließ mit Schreiben vom 27.10.05 die "Anordnung der sofortigen Vollziehung" des Neubaus der Anlage. Eine Pressemitteilung des Wattenrates fand nicht das Gehör der Zeitungsredaktion. Aber ein Anlieger wehrte sich, allerdings auch vergebens, sein bemerkenswerter Brief ganz unten.
H.H. Janßen und und die "Treibselproblematik"
Auch sonst hat sich H.H.Janßen als Naturschutzfresser einen Namen gemacht. Lange lag er dem Niedersächsischen Umweltminister in den Ohren, doch im Nationalpark bei Dornumersiel in der strengsten Schutzzone einer Salzwiese den Bewuchs abschlegeln zu dürfen. Angeblich sorge der Bewuchs für einen hohen Treibselanfall in diesem Bereich. Laut Bericht des Landes Niedersachsen zur Treibselproblematik von 1996 gibt es in Janßens Bereich allerdings nur einen sehr geringen Treibselanfall, den geringsten an der Küste. Nun, Umweltminister Sander wäre nicht Sander, hätte er Janßen nicht das Abschlegeln der Vegetation in der Schutzzone des Nationalparks in Aussicht gestellt. Man muss schließlich zeigen, wer Herr im Hause des Nationalparks ist.
H.H. Janßen und die Ersatzmaßnahme Münsterpolder für die Gasleitung "Europipe
Und als der Münsterpolder bei Dornumersiel laut Planfestellungsbeschluss als Ersatzmaßnahme für den Bau der Gasleitung Europipe wieder mit Salzwasser vernässt werden sollte, stilistierte auch H.H. Janssen den davorgelagerten kleinen Sommerdeich, der dafür geöffnet werden müsste, zum wichtigsten Schutzdeich Ostfrieslands hoch, wir drohten mal wieder alle zu ertrinken, wenn der Sommerdeich wiedervernässt würde und als Teil des Nationalparks endlich wieder dem Salzwassereinfluss ausgesetzt wäre. Nun wurde das Statoil-Geld dafür auf Langeoog verbraten: hauptsächlich für einen "Damm"; nein, nein, kein Deich, den hätte man ja widmen müssen, und das macht mit Naturschutzgeld einen schlechten Eindruck. Auf diesem wurde ein befestigter breiter Weg angelegt, auf dem die Touristen nun in hellen Scharen den Nationalpark im Osten der Insel erkunden können.
H.H. Janßen und die Justiz: 1000 D-Mark gegen Einstellung
Nur einmal bekam Hans-Hermann Janßen eine richtig schlechte Presse: 1997 ließ er in einem Schilfgebiet am Hauptdeich bei Bensersiel, Schutzgebiet nach § 28 Nieders. Naturschutzgesetz, 200 Kubikmeter Grabenaushub ablagern. Naturschützer der Region sind Pächter dieses Schutzgebietes. Alle Hinweise und Aufforderungen an die Deichacht, dass dieser Grabenaushub nicht auf Flächen der Deichacht deponierten worden war, sondern ein benachbartes Schutzgebiet beeinträchtigte, wurden von H.H. Jannßen nach Gutsherrenart ignoriert. Als schließlich von der Deichacht auch noch ein Grenzstein herausgerissen wurde, kam es zur Anzeige und zu einem Strafverfahren vor dem Norder Amtsgericht gegen H.H. Janßen. Das kostete ihn, oder besser die Deichacht (also wieder den Steuerzahler), 1000 D-Mark gegen Einstellung des Verfahrens und Übernahme der Gerichtskosten.
Wir vom Wattenrat schließen uns dennoch allen guten Wünschen für seinen Ruhestand an, ohne ihn wird es vielleicht für die Natur ruhiger im und am Watt werden. Aber nur vielleicht, wegen der "Fußstapfen", in die nun sein Sohn treten wird.
Wir zitieren aus dem Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, 11. Februar 2006
Leben für die Deichsicherheit
Hans-Hermann Janßen nach 26 Jahren als Oberdeichrichter festlich verabschiedet
Kreismedaille des Landkreises Wittmund für den verdienten Küstenschützer. Zum Ehrendeichrichter ernannt.
ESENS/EUJ - "Sie haben Ihre großen Beitrag für die Allgemeinheit erbracht." Mit die sen schlichten Worten würdigte Landrat Henning Schultz das ehrenamtlich Lebenswerk des Friedrichs groder Landwirts Hans-Hermann Janßen, der gester nach 26 Jahren als Oberdeichrichter der Deichach Esens-Harlingerland in eine Feststunde im Esenser Hotel Kröger feierlich in den Ruhe stand verabschiedet wurde Dabei gab sich auch Niedersachsens Umweltministe Hans-Heinrich Ehlen die Ehre (siehe auch Seite 1).
Eine lange Reihe illustrer Gäste begrüßte Janßens Nachfolger Jan Steffens (Dammspolder) des weiteren, so Landtagsabgeordneten Hermann Dinkla, die Bürgermeister Karl-Heinz Krüger (Wittmund), Jürgen Buß (Samtgemeinde Esens), Klaus Wilbers (Stadt Esens), Jürgen Peters (Neuharlingersiel) und Hinrich Braams (Dornum), die benachbarten Deichverbandsvorsteher Früsmer Ortgies (Jeverland) und Gehlt Noosten (Norden), die Obersielrichter Ulfert R. Janssen (Wittmund), Eckhard Schimmelpfeng (Esens) und Gerd Wessels (Dornum), den ehemaligen Rendanten der Deich- und Sielachten Hermann Juilfs, die Spitzen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und den neuen Leiter der Nationalparkbehörde, Peter Südbeck. Minister Ehlen nutzte die Gelegenheit, um allen Menschen zu danken, die sich für den Küstenschutz und damit den Erhalt der Kulturlandschaft einsetzen.
Sein besonderer Dank galt Hans-Hermann Janßen für dessen Engagement bei der Durchsetzung von Ideen und Ratschlägen: "Sie haben sie mit Hartnäckigkeit verfolgt. Von Charme kann man bei Ihnen ja nicht reden", meinte der Minister schmunzelnd. Eine besondere Ehrung gab es durch Landrat Henning Schultz. Er überreichte dem Scheidenden als Anerkennung seiner Verdienste die Kreismedaille des Landkreises Wittmund. Janßen ist damit erst der Dritte, dem diese Auszeichnung zuteil wurde. In seiner Laudatio ließ Jan Steffens das Erreichte seines Vorgängers noch einmal Revue passieren: Verpachtung und Sanierung der bis dahin defizitären Deichschäferei, Deichverstärkung zwischen Bensersiel und Neuharlingersiel, Verstärkung des Westerburer Polderdeichs durch Herstellung der Asphaltböschung des schweren Deckwerks, Bau des Jheringsgrodendeichs mit Einrichtung eines Biotops im Jheringsgroden, Teekkompostierungsanlage, Neubau einer Maschinenhalle am Bauhof, Erhöhung der Hafenmauer in Neuharlingersiel durch eine mobile Schutzwand, die Anpassung des Deichscharts in Harlesiel an den Bemessungswasserstand.
Jan Steffens: "Damit hat der Verband die Aufgaben aus dem Generalplan Küstenschutz im Bereich Erhöhung und Verstärkung der ersten Deichlinie erfüllt." Laut Minister Ehlen wurden im Bereich der Deichacht Esens-Harlingerland in der Amtszeit Janßens umgerechnet 19 Millionen Euro für den Küstenschutz verbaut.
Hans-Hermann Janßen gab den Dank an viele Unterstützer zurück. Unter anderem nannte er die Bemühungen um die Eindeichung des Jheringsgrodens, für die ein Landtagsbeschluss "aufgeweicht" werden musste. "Der Deich- und Küstenschutz war sein Leben", stellte Sohn Hero Janßen fest, der als neuer Deichrichter und Stellvertreter von Jan Steffens in die Fußstapfen seines Vaters tritt.
Entstehung des Jheringsgrodens
HARLINGERLAND-1802 war der Heller vor dem Friedrichsgroden so weit angewachsen, dass er in diesem und im folgenden Jahr eingedeicht werden konnte. Die so dem Meer ab gerungenen 194 Hektar, aufge teilt in vier landwirtschaftliche Betriebe, erhielten den Namen Schwerinsgroden, benannt nach dem Grafen Kurt Chri stoph von Schwerin, General feldmarschall Friedrichs des Großen. Die bis dahin höchste Sturmflut in der Nacht vom 3. zum 4. Februar 1825 zerstörte den Deich an mehreren Stellen im westlichen Bereich. Der Groden wurde aufgegeben. 1832 taten sich vier Hofbesit zer aus dem Friedrichsgroden zusammen, federführend der Justizrat Jhering, und bauten in Höhe des heutigen Hofs Gerold Janssen einen Flügeldeich in Nord-Süd-Richtung zur Verbindung mit dem erhaltenen östlichen Teil des Schwerinsgrodendeichs. Die so wieder gewonnenen 76 Hektar teilten sie untereinander auf. Der Seedeich hatte damit allerdings einen Winkel bekommen, an den Sturmfluten gefährlich ansetzen konnten. Über 120 Jahre herrschte praktisch Bauverbot im neuen kleinen Schwerinsgroden, weil man sich dieser Gefahr bewusst war, bis die Harlesieler Siedlungen gebaut wurden. Mit großer Beharrlichkeit setzte sich Oberdeichrichter Hans- Hermann Janßen für die Wie- derherstellung der alten geraden Deichlinie ein. 1987/88 war es so weit: Der aufgegebene Teil des Schwerinsgrodens wurde wieder eingedeicht und erhielt den Namen Jheringsgroden. EUJ
Und hier der Auszug aus einem bemerkenswerten Schreiben eines Anliegers zur Genehmigung der Windkraftanlage im Jheringsgroden:
[...] ich komme zurück auf unsere E-mail Korrespondenz vom 21. bzw. 27. Sept. d. Js. betr. die WKA im Iheringsgroden, für die die notwendigen Zuwegungsbaumaßnahmen seit der 2. Novemberwoche bereits inzwischen angelaufen sind. Denn das Bauamt Wittmund erließ mit Schreiben vom 27.10.05 die "Anordnung der sofortigen Vollziehung" des Neubaus der Anlage. Der dagegen von uns als Nachbarn eingelegte Widerspruch wurde nicht anerkannt. Die von uns vorgebrachten Einwände betr. Naturschutz, Landschaftsschutz etc. wurden alle "hinweggefegt" mit dem Argument, dass diese aufgrund des damalig erteiten Bauvorbescheides vom Landkreis nicht mehr hätten geprüft und berücksichtigt zu werden brauchen. Dafür dass der Bauvorbescheid entgegen den absolut negativen Stellungnahmen sowohl der unteren Naturschutzbehörde in Wittmund als auch der damals noch im Amt befindlichen oberen Behörde in Oldenburg dennoch erteilt wurde, sei aufgrund eines Fehlers bei der Stadtverwaltung Wittmund geschehen, für den sich der Bürgermeister quasi entschuldigte aber darauf verwies, dass wir dagegen ja klagen könnten.
Letzteres taten wir nicht, sondern trugen den Fall den Staatssekretären von 4 Ministerien in Hannover vor. Die einigten sich darauf , dass das Umweltministerium (MU) diesem Fall nachzugehen habe. Unsere vier Eingaben dorthin blieben bisher schriftlich unbeantwortet. In einem Telefonat erfuhren wir lediglich, dass das MU den Landkreis zur Stellungnahme aufgefordert hat, jedoch von dort noch keine Antwort erhielt. Der Landkreis erließ nun zwischenzeitlich seine "Anordnung der sofortigen Vollziehung" und bekundete mir - ebenfalls fernmündlich, dass man demnächst an die Beantwortung der MU-Anfrage gehen werde. Gegen die Errichtung der WKA bestünden jedoch keinerlei Abwendungsmöglichkeiten. Dass der Betreiber gegen die mit dem Bescheid getroffenen Auflagen (Reduktion des Betriebs dieser sowie auch der bestehenden Anlage auf nur etwa 60-70 % der Leistung aus Vor-/Fürsorge für die Betroffenen, hier der Antragsteller selbst) rechtlich (über den Anwalt Berghaus/Aurich) vorgehen werde, davon geht das Landratsamt aus.
Im Gegensatz zu dem uns von Ihnen am 21.9. zugestellte VG Ol-Urteil Betr. Dornum, das ich sofort an das MU in Hannover weiterleitete, hat im Fall Friedrichsgroden der einmal aufgrund eines Bearbeitungsfehlers(!!???) erteilte Bauvorbescheid alle weiteren rechtlichen Anschlußschritte festgelegt gehabt. Uns ist natürlich rätselhaft, dass die untere Naturschutzbehörde ohne weiteres die vom Antragsteller selbst vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen für die Umweltbelastungen akzeptierte, entgegen seiner früheren absolut negativen Stellungnahme nun lediglich einen lächerlich kleinen Geldbetrag einforderte.
Alles hier kurz Dargestellte verdeutlicht lediglich wieder einmal, wie in unserem sog. Rechtsstaat mit dem Allgemeingut "Natur- und Landschaftsschutz" umgegangen wird. Nach allem, was wir speziell im Friedrichsgroden seit 1970 in dieser Hinsicht miterleben mussten, können wir uns dort jedenfalls nicht mehr wohlfühlen! [...]