Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 120 (September 2005)
NLWKN vernässt Salzwiese bei Pilsum
Küstenschutzbehörde will Salzwiese bei Pilsum wiedervernässen, als "Ausgleichsmaßnahme" im FFH-Gebiet
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) will eine ziemlich trockene Salzwiese am Pilsumer Watt (das ist in der Nähe von Greetsiel, LK Aurich, wo der bekannte gelb-rote Leuchtturm auf dem Deich steht) wiedervernässen, als "Ausgleich" für Deichbauarbeiten weiter südlich zwischen Rysum und Campen.
Die Salzwiese wurde Jahrzehnte lang systematisch mit Grabensystemen (Grüppen) entwässert und so bewusst in diesen erbärmlichen Zustand versetzt, in einem Nationalpark, FFH- und Vogelschutzgebiet!
Grundsätzlich ist das Vorhaben des NLWKN zu begrüßen, die Degradierung dieses Salzwiesenbereiches am Pilsumer Leuchtturm durch einen erhöhten Salzwassereinfluss zu beseitigen. Nur: Dieser Salzwiesenbereich ist Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, die Wiedervernässung dieser verqueckten Salzwiese hätte längst ohne den Anlass des "Ausgleichs" für eine Deichverstärkung zwischen Rysum und Campen, ebenfalls im Nationalpark, erfolgen müssen. Die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner der Europäischen Union ist durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Artikel 4 und 6) schon seit 1992 verpflichtet, die "Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes" zu gewährleisten und die "Verschlechterungen" in solchen Gebieten zu vermeiden, also auch ganz ohne vorgebliche "Ausgleichsmaßnahmen" für Eingriffe an anderer Stelle.
Trickreich werden jetzt selbstverständliche Erhaltungsmaßnahmen als "Ausgleichsmaßnahme" deklariert. Das erweckt den Eindruck, man unternehme aus Gründen des Deichbaus auch etwas für den Naturschutz. Das sind unter anderem die sichtbaren Auswirkungen einer Behördenkonstruktion, die den Landesnaturschutz nach der politischen Zerschlagung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) in die Küstenschutzbehörde eingegliedert hat. Der Naturschutz kam so unter die Räder des Küstenschutzes.