Der vorläufige Höhepunkt des Skandals um die Wasservogeljagd an der Ems im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebiets, ist eine Verhandlung vor dem Emder Amtsgericht am gestrigen Tage gegen den Mitarbeiter des Wattenrates und der Gänsewacht Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit mit der Kamera und dem Notizblock die Missstände bei der Jagd im Schutzgebiet dokumentiert hat. Die organisierten Jäger werfen ihm vor, trotz einer Einstweiligen Verfügung gegen ihn die Jagd gestört zu haben, das kann bestraft werden, ein durchsichtiger Versuch, einen unbequemen Beobachter mundtot zu machen und vom Ort des Geschehens fern zu halten. Der Anwalt der Jäger ist ebenfalls Jäger, laut Jagpachtvertrag vom März 2007 ist er Mitpächter der Jagd im Naturschutzgebiet (der Vertrag liegt dem Wattenrat vor). Gestern erging noch kein Urteil, die Verhandlung wurde auf den 29. März vertagt, dann berichten wir mehr.
Die notorische „Ostfriesen Zeitung“ jedoch, die in der Regel über die Tätigkeiten des Wattenrates schweigt, die aber über Jahre mit Texten und Bildern wie alle anderen Medien im Verteiler über die dortigen Jagdzustände informiert wurde, die noch nie über die Jagdvorgänge berichtete und ihr dazu angebotene Fotos nicht verwendete, verkündet heute schon ein Urteil über Eilert Voß und titelt in der Emder Lokalausgabe:
Ostfriesen Zeitung Emden, 02. März 2011
Ein Naturschützer missachtete die Auflage und störte beim Schießen im Petkumer Deichvorland. Eilert Voß gab einen Verstoß zu. In seinen Augen aber verhält sich die die Gegenseite rechtswidrig. […]
Nichts stimmt daran, hätte Voß „den Verstoß zugegeben“ wäre er schon gestern verurteilt worden. Die Richterin ließ in der Presse durchblicken, dass sie sich mit Jagdsachen nicht auskenne.
Nordwest Zeitung, Oldenburg 02. März 2011
[…] Das Interesse an dem Fall ist so groß, dass die Stühle im Emder Amtsgericht nicht für alle Zuhörer reichen. Diese kommen aus beiden Lagern: einerseits ältere Herren aus den Reihen der Jäger, auf der anderen Seite Natur- und Umweltschützer, darunter deutlich mehr Jüngere und Frauen. […] Die Materie ist kompliziert, stellt Richterin Angelika Brüggemann bei der Vernehmung von Zeugen fest: „Ich muss das genau wissen, denn ich war noch nie auf einer Jagd.“ […] Die Untere Jagdbehörde bei der Stadt Emden habe bisher keine Verstöße festgestellt, sagte ein Behördensprecher, der nach eigenen Angaben selbst Jäger ist. Die von Voß vorgelegten Beweisfotos seien nicht „aussagefähig“. […]
Emder Zeitung, 02. März 2011
[…] Die Beweisaufnahme hat gestern indes nicht eindeutig geklärt, ob der Beschuldigte die Jagd auch nach der einstweiligen richterlichen Anordnung vom 7. Dezember gestört hat. Die Zeugen konnten dies nicht ausnahmslos bestätigen. Richterin Brüggemann will beiden Parteien die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme geben. Wie es weitergehe, wisse sie noch nicht, sagte sie am Ende der zweistündigen Verhandlung. Einen Entscheidungstermin setzte sie für den 29. März um 10.30 Uhr an.
Der Wattenrat wird sich also zu dem schwebenden Verfahren öffentlich nicht weiter äußern, hat aber die Faxen von der behördlichen Untätigkeit und naheliegenden Jagdkumpanei dicke. Eine Anzeige des Wattenrates vom 11 . Januar 2011 gegen die Jagd bei Nebel, Schneetreiben und Dunkelheit und damit nicht unterscheidbaren Gänsearten wurde von der Stadt Emden nach einem Erinnerungsschreiben nach vier Wochen mit einem Dreizeiler abgebügelt, der beantragte Einblick in das Jagdkataster verweigert, die Polizei in Emden reagierte überhaupt nicht. Nun legt der Wattenrat Fachaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gegen die Untätigkeit der Stadt Emden ein, die hier nachzulesen ist: Gänsejagd_Petkumer Vorland_Fachaufsichtsbeschwerde_02März2011. Ja, wir wissen, dass solche Beschwerden in der Regel form-, frist- und fruchtlos verlaufen, aber ein Versuch ist es wert. Warten wir das Ergebnis ab. Dazu haben wir auch eine Pressemitteilung abgesetzt, die wir hier veröffentlichen. Die Freiheit der Presse in Ostfriesland ist häufig so groß, das Pressemitteilungen dieser Art unter die Redaktionstische fallen.
Pressemitteilung, 02. März 2011
Jagd, Naturschutz, Ems
Der Wattenrat Ost-Friesland legte beim Niedersächsischen
Landwirtschaftsministerium in Hannover Fachaufsichtsbeschwerde gegen
die Stadt Emden als Untere Jagdbehörde ein.In der vergangenen Jagdsaison wurde im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems bei Emden (Teil eines EU-Vogelschutzgebietes) intensiv auf Wasservögel gejagt. Die Jagd fand nicht nur während guter Sichtbedingungen, sondern auch bei unsichtigem Wetter wie Nebel und Schneetreiben sowie in der Dunkelheit statt. Zwar ist die Jagd eineinhalb Stunden vor und nach Sonnenaufgang rechtlich zulässig, aber nur dann, wenn die Arten sicher angesprochen werden können und keine Verwechselungsgefahr besteht (vgl. §1 Abs. 3 Bundesjagdzeitenverordnung).
Dies war zu den genannten Zeiten bzw. Witterungsbedingungen nicht der Fall. Im Gebiet halten sich u.a. Bläss- und Nonnengänse auf, die keine Jagdzeit haben. Eine Verwechselungsgefahr liegt daher nahe. Der Abschuss einer geschützten Gans oder anderen geschützten Vogelart wäre ein Straftatbestand. Diese Missstände bei der Jagdausübung wurden auf den Seiten des Wattenrates Ostfriesland www.wattenrat.de mit mehreren Beiträgen schlüssig mit Bildbeweisen dokumentiert.
Der Deutsche Jagdschutzverband als Dachverband aller Landesjägerschaften sieht in der Jagd auf Tiere, die nicht sicher unterschieden werden können, einen Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit. Dies könne bis zum Entzug des Jagdscheins führen.
Dieser Sachverhalt wurde am 08. Januar 2011 vom Wattenrat bei der Stadt Emden als Untere Jagdbehörde angezeigt. Auf diese Anzeige wurde zunächst vier Wochen überhaupt nicht reagiert. Nach einem Erinnerungsschreiben per Fax an die Stadt Emden vom 08. Februar 2011 wurde in einem lapidaren Dreizeiler vom 07. Februar (vordatiert!) beantwortet, dass sich der Wattenrat für den beantragten Einblick in das Jagdkataster „an die Jagdgenossenschaften für den jeweilige Jagdbezirk wenden“ müsse. Inhaltlich wurde auf die Jagdmissstände und deren Abstellung überhaupt nicht eingegangen. Die Rechtsaufsicht über die Jagd obliegt hier der Unteren Jagdbehörde und wird offensichtlich nicht ausreichend wahrgenommen. Dem Vernehmen waren auch zwei Bedienstete der Stadt Emden an der Jagd im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ beteiligt. Eine gleichlautende Anzeige des Wattenrates bei der Polizei in Emden wurde überhaupt nicht beantwortet. Der Wattenrat vermutet hier einen Emder Jagdklüngel, der sich gegenseitig bei Missständen deckt.
Der Wattenrat bat das Landwirtschaftsministerium zu veranlassen, dass die Stadt Emden ihrer Rechtsaufsicht nachkommt und die Missstände bei der Jagdausübung im EU- Vogelschutzgebiet und NSG „Petkumer Deichvorland“ verfolgt und abstellt.