Jagd im Landkreis Leer: nicht nachvollziehbare Jagdzeitenverlängerungen für Gänse- und Rabenvögel

Graugänse und Alpenstrandläufer an der Ems im LK Leer -Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Eigentlich, aber nur eigentlich, endet in Niedersachsen die Jagdzeit auf Graugänse außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten am 15. Januar, die auf Rabenkrähen am 20. Februar und auf Elstern am 28. Februar jeden Jahres. Im Landkreis Leer wurde das mal wieder anders gehandhabt. Hier erhielten die Jägerschaft 2026 auf Antrag eine Jagdzeitenverlängerung bis zum 31. März. Auf Wattenrat-Anfrage, warum das so ist, kam u.a. diese dürre Antwort aus dem Landkreis Leer:

„Fraß- und Verkotungsschäden durch Graugänse, Rabenkrähen und Elstern sind auch anhand der Beobachtungen der Jäger im Jagdbezirk, der Einschätzungen des Jagdbeirats sowie der Rückmeldungen der Landwirte an die Jäger an den Silageanlagen erkennbar und quantifizierbar. Der Wildbesatz ist hoch: Im Jagdjahr 2025/26 wurden 2.561 Graugänse und 3.984 Rabenkrähen erlegt. Diese Berücksichtigung ermöglicht eine gezielte Verkürzung der Schonzeit, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden und gleichzeitig die Wildhege wirksam zu unterstützen.“

Diese Antwort war dem fragestellenden Wattenrat zu dürftig, eine erneute Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 04. März 2026 zur Präzisierung beantwortete der Landkreismitarbeiter bis heute nicht mehr. Der Eindruck: Man sitzt dort konkrete Anfragen entgegen der Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes (UIG) rechtswidrig einfach aus. Und der Landkreis Leer soll kein Einzelfall in Niedersachsen sein, wo diese Gefälligkeitsverlängerungen für die Jägerschaft erteilt werden. Die Landesjägerschaft ist in Niedersachsen als „anerkannter Naturschutzverband“ gelistet. Finde den Fehler!

Hier der Mailwechsel mit dem Landkreis Leer (Tippfehler korrigiert):

MK@Wattenrat.de, 04. März 2026

Moin Herr *.*,

Ihre Antwort  (s.u.) auf meine Anfrage überzeugt mich nicht.

Ich stelle fest, dass die Jagdzeitenverlängerung auf Gänse und Rabenvögel im Landkreis Leer auf Zuruf der Jägerschaft erfolgte: „Anhand der Beobachtungen der Jäger im Jagdbezirk, der Einschätzungen des Jagdbeirats sowie der Rückmeldungen der Landwirte an die Jäger an den Silageanlagen erkennbar und quantifizierbar.“

Das sind keine belastbaren Daten! Wo gibt es die dokumentierten (!) „übermäßigen Wildschäden“ an welchem Wild?

Welche Jagdausübungsberechtigten (Namen, Anzahl?) haben einen Antrag auf Jagdzeitenverlängerung beim Landkreis Leer gestellt?

Die von Ihnen genannte „Verkotung“ durch Wildgänse trifft nicht zu, sie hat keinen Einfluss auf die Qualität des Grasschnitts, das konnte durch Untersuchungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen genau NICHT festgestellt werden, siehe Presseinformation Nr. PI 004/2023: Minister Meyer: „Hervorragende Langzeitstudie zu nordischen Gänsen und den Folgen für die Landwirtschaft“: […]
„Ein Ergebnis war, dass die in großer Zahl im Küstenraum überwinternden Nonnengänse den größten nachweisbaren Effekt auf die im Grünland auftretenden Schäden haben.
Die überwinternden Blässgänse sind dagegen in ihrer Ertragsauswirkung zu vernachlässigen, auch weil sie bereits Mitte/Ende März ihre Rastgebiete verlassen und so die Vegetation genug Zeit hat sich zu erholen. Ein weiteres Ergebnis war die fehlende Auswirkung der Gänseäsung auf die folgenden Grasschnitte. Dies betrifft sowohl den Ertrag als auch die Qualität. Eine Verschmutzung der Grassilage mit Gänsekot konnte in den Untersuchungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ebenfalls nicht nachgewiesen werden […]“ https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-004-gaensefrass-langzeitstudie-218706.html

Dann Ihre Feststellung „Der Wildbesatz ist hoch: Im Jagdjahr 2025/26 wurden 2.561 Graugänse und 3.984 Rabenkrähen erlegt. Diese Berücksichtigung ermöglicht eine gezielte Verkürzung der Schonzeit, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden und gleichzeitig die Wildhege wirksam zu unterstützen.“

Es wird von der Anzahl der erlegten Gänse und Rabevögel auf übermäßige Wildschäden geschlossen.

Das vorliegende Gutachten „Grazing effects of wintering geese on grassland yield: A long-term study from Northwest Germany“ vom Januar 2023 geht von Gänsefraßschäden durch Nonnengänse (= Weißwangengänse) überwiegend beim ersten Schnitt (von 4 bis 5 weiteren Schnitten im Laufe des Jahres) aus: „The increase corresponds with changes in the maximum numbers and the migratory behaviour of the barnacle goose Branta leucopsis. Yield reductions correlated positively with densities of barnacle geese present in April. In contrast, we found no decline in grassland yields with increasing numbers of greater white-fronted geese Anser albifrons. In all periods second harvest [sic!] was not affected.“ https://besjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/1365-2664.14340

Noch nicht einmal die in weit größerer Anzahl bis April rastenden arktischen Blässgänse (keine Jagdzeit, aber von Jägern nicht selten mit Graugänsen verwechselt und dann illegal getötet oder verletzt = Straftat) verursachen Fraßschäden.

Von den Jagdausübungsberechtigten wird aber ein „Wildschaden“ durch in weit geringerer Anzahl von „Sommer“-Graugänsen herbeifantasiert, um eine Verlängerung der Jagdzeit vom Landkreis Leer als Untere Jagdbehörde zu erlangen. Auch verdrängen Gänse laut Jägerschaft angeblich die Wiesenbrüter, die aber nicht zum jagdbaren Wild gehören. Wiesenbrüter werden durch landwirtschaftliche Intensivbewirtschaftung mit häufiger Mahd zur Brutzeit nicht nur „verdrängt“, sondern vernichtet.

Die Jagdzeitenverlängerung im Landkreis Leer über das gesetzliche Maß hinaus klingt, wie Mitarbeiter von mir vermuten, nach „Gefälligkeitsgenehmigungen“ oder „behördlicher Willkür“ zu Gunsten der Jägerschaft.

Zudem schreibt die auch im Landkreis Leer geltende Europäische Vogelschutzrichtlinie dies in Artikel 10 vor (die VRL gilt auch außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete):
„Artikel 10
(1) Die Mitgliedstaaten fördern die zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten notwendigen Forschungen und Arbeiten. Den Forschungen und Arbeiten betreffend die in Anhang V aufgeführten Themen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle notwendigen Informationen, damit sie entsprechende Maßnahmen im Hinblick auf die Koordinierung der in Absatz 1 genannten Forschungen und Arbeiten ergreifen kann.“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009L0147-20190626

Wann also hat der Landkreis Leer die datenbasierten (!) „notwendigen Informationen zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände “ im Hinblick auf Wildschäden durch Graugänse oder auch der Rabenvögel an das Niedersächsische Umweltministerium zur Weiterleitung an die EU-Kommission vorgenommen?

Ich bitte um zeitnahe Beantwortung.

Freundliche Grüße

Manfred Knake

BCC-Kopie: Lokalpresse

Landkreis Leer, am 03.03.26 um 16:47 schrieb *.*:

Sehr geehrter Herr Knake,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt:

Grundsätzlich: Gemäß § 26 Abs. 3 NJagdG kann die Jagdbehörde gegenüber den Jagdausübungsberechtigten für einzelne Jagdbezirke die Schonzeiten aufheben, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden und die Wildhege zu fördern. Die Bejagung findet ausschließlich außerhalb der Vogelschutzgebiete statt.

1) Wer ist der Antragsteller auf die Jagzeitenverlängerung?
Gemäß § 26 Absatz 3 NJagdG wird die Verfügung zur Verkürzung der Schonzeit gegenüber den Jagdausübungsberechtigten der jeweiligen Jagdbezirke bekannt gegeben. Die Jagdausübungsberechtigten stellen zudem den entsprechenden Antrag.

2) Wer hat im Voraus festgestellt, welche Fraßschäden in welcher Höhe durch wildlebende Gänse auftreten werden? Sind Fraßschäden bis Ende März überhaupt quantifizierbar, zumal größere Fraßschäden nur beim ersten Schnitt zu Ertragseinbußen führen (und auch durch Witterungseinflüsse auftreten können) und die immer wieder fälschlich geäußerten Schäden durch Verkotung nicht zutreffend sind?
Fraß- und Verkotungsschäden durch Graugänse, Rabenkrähen und Elstern sind auch anhand der Beobachtungen der Jäger im Jagdbezirk, der Einschätzungen des Jagdbeirats sowie der Rückmeldungen der Landwirte an die Jäger an den Silageanlagen erkennbar und quantifizierbar. Der Wildbesatz ist hoch: Im Jagdjahr 2025/26 wurden 2.561 Graugänse und 3.984 Rabenkrähen erlegt. Diese Berücksichtigung ermöglicht eine gezielte Verkürzung der Schonzeit, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden und gleichzeitig die Wildhege wirksam zu unterstützen.

3) Werden alle Abschüsse an die Untere Jagdbehörde weitergeleitet und dokumemtiert?
Alle Abschüsse werden turnusmäßig über die Streckberichte nach § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG an die Untere Jagdbehörde übermittelt; eine gesonderte Weiterleitung erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

*.*

Landkreis Leer
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Bavinkstraße 23
26789 Leer

Tel: 0491 926 1422

MK@Wattenrat.de, 02. März 2026

An den
Landkreis Leer
als Untere Jagd- und Naturschutzbehörde

Leer

Nur per eMail

Jagdzeitenverlängerung auf sog. „Sommergänse“, Krähen und Elstern

Guten Tag,

der Rheiderland Zeitung vom 21. Febr. 2026 entnehme ich, dass vom Landkreis Leer die Jagdzeiten auf Gänse, Rabenkrähen und Elstern zur „Vermeidung von Fraß- und Wildschäden“ verlängert wurden, mit abenteuerlichen Begründung vermutlich aus der Jägerschaft, die sich in Niedersachsen „anerkannter Naturschutzverband“ nennt. Das vorgebrachte Argument, wo genau Gänse Wiesenbrüter vertreiben, müsste belegt werden. Wiesenbrüter werden durch Trockenlegung und mehrfache Grünlandmahd zur Brutzeit an den Rand der Ausrottung gebracht, aber nicht durch wildlebende Gänse. Dass Rabenkrähen und Elstern Einfluss auf den Nachwuchs des sog. „Niederwilds“ haben, ist eine bekannte Tatsache, gehört aber zum natürlichen Verhalten und zum Beutespektrum dazu. Nur wird die Jagd kaum Einfluss auf das Beuteverhalten der Vögel haben, da vermehrter Abschuss mit erhöhter Reproduktion ausgeglichen wird. Artenschutz mit der Flinte ist ein Anachronismus und Rückfall in längst vergangene Zeiten.

Im Anhang füge ich die Veröffentlichung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz „Handlungsempfehlungen“ für Saatkrähen bei.

Ich frage daher unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz, § 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen:

* Wer ist der Antragsteller auf die Jagzeitenverlängerung?

* Wer hat im Voraus festgestellt, welche Fraßschäden in welcher Höhe durch wildlebende Gänse auftreten werden?

* Sind Fraßschäden bis Ende März überhaupt quantifizierbar, zumal größere Fraßschäden nur beim ersten Schnitt zu Ertragseinbußen führen (und auch durch Witterungseinflüsse auftreten können) und die immer wieder fälschlich geäußerten Schäden durch  Verkotung nicht zutreffend sind?

* Werden alle Abschüsse an die Untere Jagdbehörde weitergeleitet und dokumentiert?

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung des Niedersächsischen Umweltministeriums aus 2013:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-004-gaensefrass-langzeitstudie-218706.html

Auszug:“ Ein Ergebnis war, dass die in großer Zahl im Küstenraum überwinternden Nonnengänse den größten nachweisbaren Effekt auf die im Grünland auftretenden Schäden haben. Die überwinternden Blässgänse sind dagegen in ihrer Ertragsauswirkung zu vernachlässigen, auch weil sie bereits Mitte/Ende März ihre Rastgebiete verlassen und so die Vegetation genug Zeit hat sich zu erholen.“

Die sog. „Sommergänse“, also Graugänse in wesentlich geringerer Zahl, werden daher auf den Grasertrag kaum größeren Einfluss haben.

Mit der Ausweitung der Jagdzeit können auch wieder fälschlich Blässgänse geschossen oder verletzt werden, die in Niedersachsen keine Jagdzeiten haben. Fehlabschüsse wurden vom Wattenrat mehrfach dokumentiert: https://www.wattenrat.de/2026/01/06/erneut-illegaler-blaessgansabschuss-bei-petkum-ems/

Ein großer Teil der wildlebend Gänse (oder Schwäne) in Nordwest-Europa wurden angeschossen, sind Schrotträger und verkrüppelt: „Crippling rates of waterfowl by gunshot in Northwestern Europe“ (.pdf „European Journal of Wildlife Research, 2026“ im Anhang),  was zum Schluss führt, dass Hobby- und Gelegenheitsjäger kaum ausreichende Artenkenntnisse besitzen, die verschiedenen Gänsearten (auch bei schlechten Sichtverhältnissen) sicher zu unterscheiden.

Vor diesem Hintergrund halte ich die Jagdzeitenverlängerung des Landkreises Leer für verfehlt. Meine letzte Anfrage vom Nov. 2025 nach dem Umweltinformationsgesetz beim Landkreis Leer als Untere Naturschutzbehörde betr. die regelmäßigen Ausnahmegenehmigungen zur Mahd zur Brutzeit in den Außendeichsbereichen der Ems im Naturschutzgebiet Unterems (Teil des EU-Vogelschutzgebietes V10) wurde nicht abschließend beantwortet. Ich wollte wissen, wer die betreffenden Flächen wie häufig auf Brutvögel untersucht und dokumentiert hat, bevor die Ausnahmegenehmigung zur Mahd erteilt wurde.

Meine persönliche Einschätzung: Im Landkreis Leer werden die Interessen der Bauern und Jäger höher bewertet als die Artenschutzbelange, und das auch in einem ausgewiesenen Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet.

Grüße von

Manfred Knake

Anhänge: Handlungsempfehlungen Saatkrähe
Cripplings Rates of Waterfowl

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Mit Wind und Sonne unabhängig vom Öl? Auch Windkraftanlagen laufen ohne Schmierstoffe nicht

Unsachgemäßer Rückbau vor dem Repowering: Windpark Utgast/LK Wittmund, alte Schmierstoffe aus einer abgängigen Tacke-Anlage werden verbrannt (2017) – Foto: Archiv Wattenrat

Mit Wind und Sonne unabhängig von Gas und Öl werden“ lautet die Parole der Erneuerbaren-Lobby und einiger Politiker. Nach dem Angriffskrieg Israels und der USA auf den Iran mit der Folge der explodierenden Ölpreise verfängt diese Parole beim uninformierten Medienkonsumenten, „Propaganda für das Heer der Nichtinformierten“, wie Kritiker sagen. Von diesen Lobbyisten und Desinformanten wird zunächst verschwiegen, dass Energie aus Wind und Sonne volatil ist und nichts zur Versorgungssicherheit beiträgt.

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Hamburg: Wolf verirrt sich in Einkaufszentrum und verletzt Frau

Symbolfoto: Junger Wolf geht über dünnes Eis im LK Leer – Foto: privat/Archiv Wattenrat

Ein junger Wolf hatte sich in ein Hamburger Einkaufszentrum verirrt und fand nicht mehr heraus. Als er immer wieder gegen eine Glasscheibe lief, versuchte eine Frau, ihn ins Freie zu geleiten, das ging schief. Der verängstigte Wolf soll laut Presseberichten in seiner Stresssituation nach der Frau geschnappt und sie leicht im Gesicht verletzt haben.  Andere Berichte sagen, der Wolf habe die Frau lediglich umgestoßen und sie dabei mit der Pfote am Mundwinkel verletzt. Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 31. März 2026: „“Eine Bisswunde vermutet die Textilhändlerin [Anm.: Zeugin] dem Bericht zufolge nicht. ´Es sah eher so aus, als hätte der Wolf sie beim Anspringen mit seiner Pranke im Gesicht ge­troffen.`“

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Rheiderland/Ostfriesland: Milchbauer wird Gänsebauer

Foto: Pilsak, Wikipedia CC BY-SA 3.0

Ich habe es satt“, wird der Milchbauer Ambros Veenstra aus dem Rheiderland in der neuesten Ausgabe der Lokalzeitung „Rheiderland Rundschau“ zitiert. Er habe es satt, ständig gegen den Gänsefraß auf seinen Grünlandflächen durch überwinternde arktische Wildgänse anzugehen: Ärger mit dem Umweltministerium in Hannover wegen der Ausgleichszahlungen, Ärger mit Naturschützern, die ihm ständige Hetze gegen die arktischen Zugvögel vorwerfen, das sei für ihn zu viel geworden. Weiterlesen

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Prof. Dr. Herbert Zucchi: ein Gedicht zum Klima

Prof. Dr. Herbert Zucchi ist Zoologe – und im Ruhestand. Sein neuestes Gedicht „Klima“ veröffentlichen wir mit seiner freundlichen Genehmigung:

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Kritik an Wikipedia vom Mitbegründer: Verzerrungen, Bevorzugungen und Schwarze Liste

Fotolia (C): guukaa (lizenzfrei)

aus der Epoch Times vom 28. März 2026:

Larry Sanger ist Mitbegründer von Wikipedia und prägte im Jahr 2001 den Namen der Plattform. Bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2002 legte er zahlreiche grundlegende Richtlinien fest, darunter die ursprünglichen Leitlinien zur Neutralität. Seither ist er ein lautstarker Kritiker der zunehmenden ideologischen Voreingenommenheit von Wikipedia, insbesondere bei politisch kontroversen Themen. Sanger behauptet, dass bestimmte Medien bevorzugt als Quellen herangezogen werden, während andere auf einer Art schwarzer Liste landen. Dies führe zu einer systematischen Verzerrung und zur Ausgrenzung abweichender Meinungen. […]

Wie wahr, Wikipedia entwickelte sich bei bestimmten Themen zur intransparenten Propagandaschleuder. Auch der Wattenrat geriet bei Wikipedia auf die Schwarze Liste, angeblich, weil SPAM-Mails verschickt wurden.

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Prof. Dr. Fritz Vahrenholt: „Wind und Sonne stellen fette Rechnungen“

Nachfolgend übernimmt der Wattenrat den aktuellen Beitrag von Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, mit seiner freundlichen Genehmigung. Dazu eine Anmerkung: Der im Beitrag erwähnte Carsten Schneider („Er zeigt, dass er keine Ahnung hat“) ist SPD-Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Kabinett Merz. Er mahnt: „Erneuerbare Energien sind Sicherheitsenergien“. Darin sein „intelligenter“ und entlarvender Satz: „Wir müssen unsere Energieversorgung langfristig sicherer und unabhängiger machen.“ Wie soll das gehen? Unsteter Wind statt Öl und Gas? Mit nur volatil eingespeistem Strom aus Wind und Sonne „unabhängig“ werden? Hat der Mann schon mal etwas von Grundlast und Redispatch zur Sicherung der Netzstabilität gehört? Hat er keine sachkundigen Berater? Warum fragen die Medien nicht nach?

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Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste: „Windparks verändern alle Strömungen“

Übernahme der Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) vom 12. März 2026:

Windparks verändern alle Strömungen

Forschungsergebnisse des Helmholtz-Zentrums Hereon haben erstmals die langfristige Gesamtwirkung der Vielzahl von Windparks auf Luft- und Meeresströmungen der Nordsee aufgezeigt 

Deutsche Nordsee. „Schon früh haben wir vor diesem extremen Industrie-Ausbau in unserer Nordsee gewarnt,“ führt SDN-Vorsitzender Gerd-Christian Wagner aus und fügt hinzu, dass die SDN schon zu Beginn des Ausbaues, neben der Stationierung ausreichender Notschlepp-Kapazitäten nahe der Parks, auf die Auswirkungen auf Meeresökologie wie Strömungsverhältnisse hingewiesen hat. „Nun zeigt sich mit dieser ersten Studie zur Gesamtwirkung der riesigen Offshore-Windparks auf die Meeres- und Luftströmungen, wie berechtigt unsere Forderungen waren und noch sind!“

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Neues aus dem EU-Brutkasten: NetZero-Region im Nordwesten für „beschleunigte Genehmigungsverfahren“

Screenprint/Bildzitat von https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/netzero-nordwest-deutschland-237797.html , abgerufen am 22. Febr. 2026 -Bildrechte: MW/Vecteezy

Nach Ampel-Koalition und dann Großer CDU-SPD-Koalition mit Beschleunigungsgesetzen für den weiteren Ausbau der Windenergie geht es in Niedersachsen unverdrossen weiter mit „NetZero“, einem neuen Ei, das die EU-Kommission gelegt hat und das nun auch in Niedersachsen ausgebrütet werden soll.

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Windenergie: Rechtsgutachten sieht „überragendes öffentliches Interesse“ als verfassungswidrig an

Vorfahrt für die Windenergie? Blick aus dem Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen Norden bis Esens“ auf den Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS – Foto : Manfred Knake

Zu Zeiten der Ampelkoalition wurde die Nutzung der Windenergie gesetzlich zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt, obwohl die Windkraft nur unregelmäßig ins Stromnetz einspeist, nicht grundlastfähig ist und damit das Netz wegen der ständigen notwendigen Regeleingriffe destabilisieren kann. Die garantierte Einspeisevergütung für die Betreiber, finanziert zunächt aus den Strompreisen und später aus Steuergeldern zusammen mit den Netzentgelten, ließen die Strompreise in Deutschland zu den höchsten auf der Welt ansteigen.

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