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Prosit Neujahr: Karbidschießen am Nationalpark Wattenmeer

nteressant dabei ist die Frage nach der Zulässigkeit des Schießen aus diesen selbstgebauten „Geschützen“, in denen ein Karbid-Wasser-Gemisch (Acetylengas) mit großem Knall zur Explosion gebracht wird. Nach Polizeiangaben ist das weder im Waffen- noch im Sprengstoffgesetz geregelt, was eigentlich verwunderlich ist. Jeder Inhaber einer vergleichsweise harmlosen Schreckschusswaffe muss zum Führen dieser Waffe außerhalb seines Grundstückes über den „Kleinen Waffenschein“ verfügen, den die Kreisbehörde auf Antrag ausstellt. Wird die Waffe ohne diesen Waffenschein außerhalb des Grundstückes nur geführt, als nur getragen ohne zu schießen, ist das bereits mit einer erheblichen Summe bußgeldbewehrt! Die selbstgebastelten Karbidkanonen sind noch nicht einmal sicherheitsgeprüft Weiterlesen

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