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OVG Lüneburg – Urteil: „Schnellschuss“ auf Wölfe bleibt verboten.

Der von Landwirten, Jägern oder Landräten geforderte „Schnellschuss“ auf Wölfe bleibt verboten. So urteilte das Oberverwaltungsgericht am 12. April 2024 nach einer Beschwerde das Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (!), NLWKN gegen die vorhergehende gerichtliche Untersagung zur Ausnahmegenehmigung zum Töten von Einzelwölfen; das Urteil ist nicht anfechtbar: Weiterlesen

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