NABU-Hessen: windiger „Kompromiss“ im EU-Vogelschutzgebiet, Geschäftsmodell „Klageverzicht gegen Bares“

NABU: windige Geschäfte für die "Energiewende" und gegen den Artenschutz

Das Geschäftsmodell einiger sog. „Naturschutzverbände“ mit dem Namen „Klageverzicht gegen Bares“ funktioniert mal wieder vorzüglich: Der NABU-Hessen hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen gegen die Inbetriebnahme von Windkraftanlagen in einem EU-Vogelschutzgebiet bereits weitgehend Recht bekommen (Anlage .pdf: VGH Hessen_NABU_Wind). Wegen der Einhaltung des Artenschutzes musste der Betrieb von 5 WKA eingestellt werden. Nun ist wieder alles anders: Die Windkraftbetreiber boten dem NABU eine Zahlung von 500.000 € für einen „Fond“an, gegen einen Klageverzicht. Diesen Deal nennt man dreist einen „Kompromiss“ für den Artenschutz (siehe Presseerklärung des NABU Hessen vom 03. Dezember 2012 ganz unten). Jetzt dürfen die Anlagen weiterlaufen, im EU-Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“, für die „Energiewende“, und die Windkraftbetreiber werden zu Artenschützern!  Die betroffenen Arten werden aber weiterhin gefährdet. Der NABU nennt diese unglaubliche Nummer „NABU Hessen, OVAG Energie AG und BürgerWind fördern den Rotmilan“. Genau das Gegenteil ist aber der Fall! Solche „Naturschutzverbände“ braucht niemand, sie sind nicht nur peinlich, sie sind einfach überflüssig. Ihre Glaubwürdigkeit als vorgebliche „Anwälte der Natur“ haben einige Verbände ohnehin schon lange verloren.

Link: http://www.wattenrat.de/tag/naturschutzverbande/

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Naturschutz aktuell NABU-Pressedienst Hessen, 03.Dezember 2012

Windkraftkompromiss im Vogelsberg

NABU Hessen, OVAG Energie AG und BürgerWind fördern den Rotmilan

Wetzlar. Im Verfahren um fünf im Mai 2012 abgeschaltete Windräder bei Ulrichstein im Vogelsberg haben der NABU Hessen, die OVAG, die Hessenwind-Gesellschaft und die Bürgerwind Ulrichstein KG einen Kompromiss erzielt, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und den Schutz der biologischen Vielfalt in der Region zum Ausgleich zu bringen. „Aus einem neu eingerichteten Fonds sollen in den nächsten fünf Jahren Konzepte und Maßnahmen zum Schutz des gefährdeten Rotmilans im Vogelsberg finanziert werden“, erklärte Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen. Nach Rainer Schwarz, Vorstand der ovag Energie AG, beinhalte die getroffene Regelung durchaus auch eine bittere Pille. „Die fünf Windenergieanlagen stehen schon seit Mai still. Dadurch ist uns ein sehr hoher Einnahmeverlust entstanden. Um die Anlagen jetzt wieder in Betrieb zu nehmen, müssen wir im Grunde mehr leisten als andere Anlagenbetreiber im Vogelsbergkreis.“ Andererseits weise diese Vereinbarung auch in die Zukunft und helfe, die vermeintliche Gegnerschaft von Naturschützern und Betreibern von Windenergieanlagen aufzulösen. Eine Arbeitsgruppe aus Naturschützern, Windkraftanlagenbetreibern, Behörden und Kommunen soll über die einzelnen Projekte beraten, die mit den Mitteln aus dem Fonds im Vogelsbergkreis finanziert werden. Im Gegenzug können die gerichtlich stillgelegten Windräder zwischen Helpershain und Meiches, die erst im November 2011 ans Netz gegangen waren, sofort wieder in Betrieb genommen werden.

Der NABU Hessen, die ovag Energie AG und die BürgerWind Ulrichstein betonten in einer gemeinsame herausgegebenen Pressemitteilung, dass bei allen Unterschieden in der Beurteilung der potenziellen Gefährdung von Arten durch die Windenergienutzung sowie über die im Interesse des Artenschutzes zu ergreifenden Maßnahmen grundsätzlich Einigkeit bestehe, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes auch im Rahmen der Energiewende beachtet werden müssen. Die getroffene Vereinbarung sei ein beredtes Zeugnis dieser gemeinsamen Überzeugung. Der Anfang Dezember geschlossene Vertrag sieht die Einrichtung des Fonds und die Verwendung der Mittel zum Schutz der Artenvielfalt vor. „Es sollen Habitate geschaffen, gefördert, betreut und bewirtschaftet werden, die insbesondere dem Rotmilan als hochwertige und dauerhaft vor Beeinträchtigungen geschützte Lebens- und Jagdräume zur Verfügung stehen“, so Hartmut Mai. Der Fonds startet mit einer Summe von 500.000 Euro, die die beklagten Windparkbetreiber als Ausgleich für den Klageverzicht zahlen. Er soll künftig mit Geld aus ausgleichspflichtigen Vorhaben im Vogelsberg aufgestockt werden. Der Kompromiss zeige, so Mai, dass die Energiewende und der Schutz der biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen seien. „Die Energiewende ist von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung Hessens. Der NABU Hessen bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Landesregierung, zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraft vorzuhalten. Wenn diese Flächen nach naturschutzfachlichen Kriterien ausgesucht werden, muss der NABU die Sicherung der biologischen Vielfalt künftig nicht mehr mit Hilfe des Rechtswegs erstreiten“, erläuterte Mai. Eine langfristige Lösung des Konfliktes erhofft sich der NABU Hessen vom neuen Regionalplan für Mittelhessen, der derzeit vom Regierungspräsidium Gießen erstellt wird. Hierbei spielt besonders die Sicherung der Artenvielfalt in nach EU-Recht ausgewiesenen Vogelschutzgebieten eine besondere Rolle.

Rainer Schwarz meint in diesem Zusammenhang, dass mit der Vereinbarung selbstverständlich nicht von heute auf morgen alle unterschiedlichen Auffassungen aus der Welt geschafft werden können. „Aber es ist eine gemeinsame Basis geschaffen worden, damit die von der Windenergienutzung potenziell betroffenen Tierarten durch die Realisierung der ins Auge gefassten Projekte auch Verbesserungen ihres Lebensraumes erfahren, die aus dem Ausbau der Windenergie finanziert werden.“

Bei einem Beschluss des hessischen Verwaltungs-Gerichtshofes (VGH) in Kassel im Mai 2012 war der Bau von fünf Windkraftanlagen bei Ulrichstein für rechtswidrig erklärt worden. In dem Verfahren hatte der VGH die aufschiebende Wirkung der Klage des NABU Hessen gegen die örtlichen Windkraftpläne wieder hergestellt. Seitdem waren die in der Zwischenzeit errichteten Windräder nach Weisung des Regierungspräsidiums Gießen abgeschaltet worden. Dadurch hatten die Anlagebetreiber bis Anfang Dezember Einnahmeausfälle von rund einer Millionen Euro zu verzeichnen. Nach der Vereinbarung zwischen Naturschützern und Windkraftbetreibern kann das gesamte Rechtsverfahren nun beendet werden.

Bei Rückfragen

Hartmut Mai

Landesgeschäftsführer

Tel.: 06441-67904-20

Mobil: 0171-2025456

edit 17. Februar 2013:

Berliner Zeitung, online, 16 Februar 2013

Betreiber beklagen „Wegezoll für Windräder“

Von Jakob Schlandt

Der Umweltverband Nabu setzt Windpark-Betreiber unter Druck: Entweder sie spenden, oder sie werden verklagt. Betroffene sprechen von „Wegezoll“.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs war ein Schock für die Betreiber des kleinen Windparks in der hessischen Provinz: Per Sofortvollzug wurden fünf von sieben Windmühlen nach einem halben Jahr Betrieb stillgelegt – obwohl zunächst alle Genehmigungen vorlagen. Der Grund: Eine Klage des Naturschutzbundes Nabu, Landesverband Hessen. Nun standen die Investoren vor schweren Verlusten. Die Anlagen hätten wahrscheinlich auf Jahre nicht in Betrieb genommen werden dürfen, ein Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang stand bevor. Seit Anfang Dezember drehen sich die Windräder, die in einem kleinen Waldstück rund 30 Kilometer östlich von Gießen stehen, wieder schwungvoll. Der Nabu hat seine Klage zurückgezogen. Das ist einer erstaunlichen Einigung zu verdanken, die in der Windkraftbranche große Verärgerung und Verunsicherung verursacht. Die Betriebsführer des Windparks, das Unternehmen HessenEnergie und der Bürgerwindpark, zahlten 500 000 Euro in einen Naturschutzfonds ein, den eine Stiftung des Nabus verwalten soll. Damit soll laut Nabu Lebensraum-Optimierung für den Greifvogel Rotmilan betrieben werden. […]

Trotz der Beteuerungen der Spitze des Nabu Hessen: Die Ablasszahlung von 500 000 Euro hat Begehrlichkeiten geweckt – und zwar im eigenen Verband. Konrad Volkhardt, Chef des Nabu-Kreisverbands Werra-Meißner im Norden Hessens, möchte das Prinzip „Zustimmung zu Windkraftanlagen gegen Geld“ für den Nabu zum Dauermodell erheben. „Wir wollen erreichen, dass etwa eine halbe Million Euro pro kleinem Windpark in eine Umweltstiftung fließen. Dafür würden wir dann auf Klagen verzichten.“ […]

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