Wasservogeljagd: Eklat im Emder Ratsausschuss

 

Verletzte flügellahme Blässgänse, nicht jagdbare Art in EU-Vogelschutzgebieten, hier NSG „Petkumer Deichvorland“/Ems, 25. Januar 2009

„Strafvereitelung im Amt“ war die vorsichtige Vermutung ausgerechnet eines Jägers zu den ständigen Jagdverstößen  im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, hier auf den Wattenratseiten oft mit Bildern von Eilert Voß dokumentiert. Auf Antrag der Grünen wurde der Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes Niedersachsen/Bremen (ÖJV), Jürgen Oppermann (Forstdirektor i.R), als Experte zum Thema Jagdaufsicht im Emder Ratsausschuss „für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice“ am 21. März angehört. Nicht so sehr die fachlich begründete vorgetragenen Bedenken von Oppermann gegen die Jagd auf Wasservögel in einem Schutzgebiet, sondern der gute Eindruck beschäftigte die Stadtoberen und veranlasste sie zu Drohungen: „Ich fand das unverschämt”, wird der Erste Stadtrat von Emden von der Emder Zeitung zitiert.

„Auch wenn er das Ganze in eine Frage eingebettet hat. Er wollte sagen: Wir sind korrupt. Das war beleidigend. Wenn ich ihn nicht dazu gebracht hatte, seine Äußerungen zurückzunehmen – und ich habe ihn ja praktisch schon nötigen müssen – hätte er einen Strafantrag gekriegt.” Es kommt wohl immer darauf an, wer wen anzeigt: Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Aurich wegen bereits vorliegender Fehlabschüsse nichtjagdbarer Gänsearten verliefen stets im Sande.

v.l.: Eilert Voß, Forstdirektor i.R. Jürgen Oppermann, Archivfoto 2011

Genau dieses Wegsehen der Behörden ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt, trotz der deutlich dokumentierten Jagdverstößen, also Jagd bei Dunkelheit oder Nebel auf nicht unterscheidbare Gänsearten, trotz Anzeige bei der Stadt Emden, die untätig blieb, trotz einer erfolglosen Fachaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Landwirtschaftsminister gegen die untätige Stadt Emden. Das ist der eigentliche Skandal und lässt nur den Schluss des engen

Verfilzung von Behörden und Jagdausübungsberechtigten zu, also selbstgefälliger Klüngel! Die Verflechtungen reichen bis in die Ministerien oder die Politik. Die zur Schau getragene öffentliche Empörung des Ersten Stadtrat Martin Lutz aus Emden ist ein Beweis mehr, dass der Mann sich vorher nie mit den Details der Gänsejagd vor seiner Haustür beschäftigt hat. Er kritisiert den Überbringer der schlechten Nachricht, sollte aber nicht versäumen, endlich in seiner Verwaltung für Ordnung zu sorgen.

Emder Zeitung, 23. März 2012

”Gänsekrieg” hält Einzug in Fachausschuss

Emden. Schwere Geschütze gegen die Stadtverwaltung als Untere Jagdbehörde haben die Gegner der Gänsejagd im Petkumer Deichvorland am Mittwoch im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice aufgefahren. Der Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes Niedersachsen/Bremen, Jürgen Oppermann, der auf Antrag der Grünen als Experte zum Thema Jagdaufsicht gehört wurde, bediente sich dabei der Schlagworte ”Korruption” und ”Strafvereitelung im Amt”. […]

Wenn die Gefahr einer Verwechslung der Arten bestehe, sei schon die Schussabgabe per Gesetz verboten, argumentierte er. Daher erfülle auch das versehentliche Schießen einer geschützten Gans einen Straftatbestand. Das habe die Polizei, die keine Fachbehörde sei, „glatt verkannt”. Eine Beurteilung der Unteren Jagdbehörde wiederum „fehlt völlig”. Wenn auch keine Stichproben erfolgten, könne es sich sogar um „Strafvereitelung im Amt” handeln. Oppermann: „Wenn man dauernd wegsieht, ist das keine Aufsicht, sondern Korruption.” […]

Erster Stadtrat Martin Lutz machte seiner Empörung über diese Äußerungen als erster Luft. […]  „Ich bestehe darauf, dass Sie das Gesagte öffentlich zurücknehmen”, forderte Erich Bolinius (FDP) Oppermann auf. „Sonst beantrage ich, dass die Stadt dem nachgeht.” […]

„Wir haben einen Zustand extremer Intransparenz”, kommentierte daraufhin Dieter Stolz (Grüne). Die Gänsejagd diene dem reinen Vergnügen. „Wie kann sich so eine kleine Gruppe ein solches Privileg so stark bewahren?”

Oppermann wiederum sah sich zunächst nicht veranlasst, irgendetwas zurückzunehmen. „Ich habe nur gesagt: Da muss mal nachgehakt werden.” Die Frage stehe im Raum und könne im Hause geklärt werden“. […]

#edit 02. April 2012: Durch das in der Presse geäußerte Wort “ zunächst“ sah sich Jürgen Oppermann veranlasst, in einer Mail an den Wattenrat richtigzustellen:

„….ich versichere Ihnen, dass ich _*nichts*_ von meinen Ausführungen zurück genommen habe, auch auf mehrfachen „Druck“ hin nicht. Ich habe dann nur gesagt, dass ich Fragen formuliert habe und es Sache der Verwaltung sei, nun im Hause zu prüfen. Es handele sich also nicht nur um eine Angelegenheit der Fachaufsicht, sondern auch der Dienstaufsicht!

Dieser Beitrag wurde unter Ems, Jagd, Naturschutz abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.