Nun dürfen sie, die Kitesurfer, ganz legal in den eigentlich dafür verbotenen Schutzzonen (Zwischenzonen) des Nationalparks Niedersächsisches ihren „Trendsport“ ausüben. Jahrelang wurde das illegale Surfen geduldet. Dem Nationalparkleiter Peter Südbeck sind nun wohl endgültig die Zähne ausgefallen (oder man hat sie ihm gezogen!), 2009 wollte er sie noch „zeigen“ (siehe auch „Peterchens Irrfahrt im Weltnatuererbe“):
taz-Nord, 02. Nov. 2009: „ Die illegale Nutzung empfindlicher Gebiete sei leider Alltag, räumte Nationalpark-Leiter Peter Südbeck ein. Die Trendsportart müsse daher kanalisiert und in kontrollierte Gebiete gelenkt werden. Dazu gebe es Gespräche mit den Kommunen und der Wasserschutzpolizei. „Die Behörden müssen auch Zähne zeigen.““
Statt zu beißen, sprich das geltende Recht im Nationalpark auch ggf. mit Ordnungsmaßnahmen zu vollziehen, wurden jetzt wieder bestehende neue Anträge von Fremdenverkehrskommen positiv beschieden, es wurde nicht „kanalisiert“, sondern weiter ausgeweitet: Auch auf Langeoog, Norderney, Dornumersiel im Landkreis Aurich und Neuharlingersiel im Landkreis Wittmund darf jetzt im Wattenmeer gesurft werden, zu Lasten von Brut- oder Rastvögeln, für die der Nationalpark u.a. eingerichtet wurde.
Die vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen auf die Auswirkungen auf die Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz vor den Genehmigungen wurden nicht durchgeführt, es wurden „Befreiungen“ erteilt, die aber, auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur dann erteilt werden dürfen, wenn ein „überwiegend öffentliches Interesse“ vorliegt und es keine „unzumutbare Belastung“ bei der Versagung gibt. Das „überwiegende öffentliche Interesse“ in einem Nationalpark ist der Naturschutz, der Schutz der Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten; zumutbar für die motorisierten Kiter wäre die Ausübung ihres Sports auch auf weniger sensiblen Wasserflächen, also ein zumutbarer Weg in die andere Richtung als die des Wattenmeeres. Jetzt, da alles genehmigt ist, soll ein „Monitoring“ über die Belastung für die Vögel durch Kitesurfer durchgeführt werden, von der Nationalparkverwaltung mit Mitteln des ohnehin stets klammen Naturschutzes. Diese Untersuchungen sind eigentlich vom Antragsteller vorzulegen und zu finanzieren, vor der Prüfung und Genehmigung durch die Nationalparkverwaltung. Die vorgeschriebenen Verfahrensabläufe wurden von der Nationalparkverwaltung also auf den Kopf gestellt, die Naturschutzverbände in Niedersachsen, 14 an der Zahl, sahen zu.
Die vorliegenden Anträge einiger Kommunen waren fachlich zudem so schlecht begründet, dass sich eine Bearbeitung eigentlich von vornherein verboten hätte, dennoch, die Nationalparkverwaltung hat sie akzeptiert. „Spitze“ war dabei die Gemeinde Dornum mit ihrem Geschäftsführer der Tourismus GmbH, Kopper, der jahrelang das illegale Surfen im Watt vor Dornumersiel duldete, dies auch im Internet bewarb und von der Nationalparkverwaltung keine Sanktionen zu fürchten brauchte. Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen Kiter verliefen hier stets im Sande.
Wie sagte doch der Dezernent der Nationalparkverwaltung, Arndt Meyer-Vosgerau, am 13. Dezember anlässlich des Vorstellungstermins für die neuen Kiterflächen in Dornumersiel vor Gemeindemitgliedern, Surfern und Naturschutzverbandsvertretern: „Wir haben ein Agreement mit der Polizei getroffen, dass gegen Kitesurfer nicht mehr vorgegangen wird, die auf beantragten Flächen surfen“. Man stelle sich die fromme Frau Käsmann vor, die bei ihrer Kirche eine Rotweinfeier beantragt und damit gleichzeitig die Absolution erhält, bei Rot über die Ampel fahren zu dürfen; im Nationalparkpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ durfte jahrelang bei Rot auf den geschützten Flächen gesurft werden. Die bewusst falsche Anwendung des Rechts, auch des Naturschutzrechts, durch einen Amtsträger nennt man in Deutschland „Rechtsbeugung“, und die ist strafbar.
Aufsichtsführende Ranger findet man nur sechs im gesamten Wattenmeernationalpark, überwiegend auf den ostfriesischen Inseln. Kompetenzen, Fahrzeuge oder Boote haben sie nicht. Eine qualifizierte Aufsicht und Kontrolle kann in diesem Großschutzgebiet auf 3.500 qkm also gar nicht stattfinden und ist auch politisch nicht gewollt. Die zuständige Wasserschutzpolizei, die über Boote verfügt, findet man nur noch in Emden und Wilhelmshaven, der Standort Norddeich wurde gerade aufgelöst, aus Kostengründen. Kein Witz: Die Kitesurfer sollen sich selber kontrollieren, oder Gemeindearbeiter der Kommunen sollen für Recht und Ordnung auf dem Watt sorgen.
Zu den Belastungen durch die Kitesurfer kommen dazu ein geplanter Windpark im Wattenmeer 14 km östlich von Wangerooge (Nordergründe) direkt an der Nationalparkgrenze, Kabeltrassen für die Anbindung von Offshore-Windparks auch durch die strengsten Schutzzonen des Nationalparks, ständige Baggergutverklappungen, ein beantragter Hubschrauberlandeplatz in Norddeich direkt am Nationalpark zur Versorgung eines Offshore-Windparks, der ausufernde Massentourismus mit derzeit mehr als 37 Millionen Übernachtung von Cuxhaven bis Emden und der Verlust von Rastplätzen für Zugvögel an der Nationalparkgrenze binnendeichs durch den Zubau mit riesigen „Wind“parks“. Alles das passt nicht zu einem oder in einen „Nationalpark“ oder gar „Weltnaturerbe“. Es sind wohlklingende Etiketten, mehr nicht. Doch halt: Auf Spiekeroog will man keine Kitesurfer und hat auch keinen Antrag gestellt. Spiekeroog ist die Schokoladenseite des Nationalparks, das Potemkische Dorf in der Ruinenlandschaft des Naturschutzes. Hier führt man in- und ausländische Delegationen hin, die sonst wenig über das Wattenmeer wissen. Aber wer genau hinsieht, wird auch hier Kiter sehen, die sogar auf einer Kiteschule der Insel ausgebildet werden.
Die Hintermänner der Misere sind im Niedersächsischen Umweltministerium zu finden: Umweltminister Hans-Heinrich Sander, der endlich im Januar 2012 in den Ruhestand gehen wird und sein Einflüster Bernd-Karl Hoffmann, Ministerialrat und der Referatsleiter Naturschutz mit Stasi-IM-Vergangenheit. Diese beiden Herren wollen Naturschutzgebiete in Niedersachsen „öffnen“ und „erlebbar“ machen. Und was gäbe es da Schöneres, als mit einem Kitesurfbrett über das Wasser durch Junge führende flugunfähige Brandenten zu sausen oder tausende Watvögel von ihren Rastplätzen zu verscheuchen! Es merkt ja keiner.
Die nachstehenden Pressemitteilungen des Wattenrates und der Nationalparkverwaltung wurden teilweise von dpa übernommen und erschien in verschiedenen Variationen auch in der Lokalpresse, die Position des Wattenrates manchmal arg verkürzt wiedergegeben, aber das ist nichts Neues:
Presseinfo des Wattenrates Ostfriesland, 14. Dez. 2011
Stellungnahme zum Eröterungstermin mit der Nationalparkverwaltung zum Kitesurfen im Nationalpark, neue Genehmigungen für Langeoog,Neuharlingersiel und Dornumersiel Ort Dornumersiel, 13. Dez. 2011
Die Entscheidung der Nationalparkverwaltung über die bereits genehmigten und im Genehmigungsverfahren Genehmigung befindlichenKiterspots im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer von Cuxhaven bis Upleward/LK Aurich (kurz vor Emden) ist naturschutzfachlich völligverfehlt. Flächendeckend, auch z.B. auf den Nordseeinseln Langeoog, Baltrum und Norderney, werden nun Kiterzonen in der eigentlich nachdem Nationalparkgesetz verbotenen Zwischenzonen genehmigt.
Kitesurfbretter mit Zugdrachen werden von der Nationalparkverwaltung nun trickreich als „Wasserfahrzeuge“ dargestellt, für die die Bundeswasserstraßenverordnung zuständig sei und die genau wie Boote zu behandeln seien.
Das geltende Naturschutzrecht wird auf den Kopf gestellt, weil die erforderlichen naturschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfungen mit den Auswirkungen des Kitens auf die Vogelwelt durch die Nationalparkverwaltung nachträglich, und nicht vorher, wie vom Bundesnaturschutzgesetz gefordert, durchgeführt werden. Dazu soll nun nach der Genehmigung der Flächen ein „Monitoring“, also Beobachtungen der Störauswirkungen auf Vögel, auf den zugelassenen Kiterflächen von der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden, das aus Landesmitteln, also Steuergeldern, bezahlt werden soll. Das kann man zwar machen, belastet aber den ohnehin geringen Naturschutzetat des Landes. Vorgeschrieben ist aber, dass die Antragsteller auf eigene Kosten, also in diesem Falle die Tourismuskommunen, mit der Antragstellung die entsprechenden Untersuchungen und Unterlagen zur Prüfung durch die Nationalparkverwaltung vorlegen müssen.
Die „Befreiung“, mit der die Kiterflächen genehmigt werden, erfüllen nicht die Voraussetzungen, die für eine Befreiung notwendig sind, weil kein „überwiegend öffentliches Interesse“ vorliegt und es keine „unzumutbare Belastung“ darstellt, wenn die Genehmigung für die Kiterzonen versagt wird, zudem muss eine Befreiung immer mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar sein. Und das ist das Kitesurfen im Nationalpark nicht!
Es gäbe, so der Dezernent Meyer-Vosgerau der Nationalparkverwaltung, ein „Agreement“ mit den Polizeidienststellen, bei angezeigten Verstößen durch Kiter, die in zwar verbotenen, aber beantragten Schutzzonen surften, nicht vorzugehen.
Die Entscheidung für die Ausweisung von Kiterzonen im Nationalpark, gleichzeitig FFH- und EU-Vogelschutzgebiet und „Weltnaturerbe“ ist eine reine politische Entscheidung, die auf den Vorgaben des niedersächsischen Umweltministers Sander beruht, Naturschutzgebiete „erlebbar“ zu machen und zu „öffnen“. Dafür wird im Nationalpark eindeutig das geltende Naturschutzrecht gebeugt und die Nationalparkmitarbeiter zu Marionetten des Umweltministeriums gemacht, die am Bande des Umweltministers Sander zappeln, damit die Tourismuskommunen neue junge Zielgruppen wie die Kitesurfer bei der Vermarktung des Weltnaturerbes erschließen können.
Das Prädikat „Weltnaturerbe“ sollte diesem Nationalpark umgehend wieder aberkannt werden, auch der Begriff „Nationalparks“ wird langsam zur Farce: Ein geplanter Windpark im Wattenmeer 14 km östlich von Wangerooge (Nordergründe) direkt an der Nationalparkgrenze, Kabeltrassen für die Anbindung von Offshore-Windparks auch durch die strengsten Schutzzonen des Nationalparks, ein beantragter Hubschrauberlandeplatz in Norddeich zur Versorgung eines Offshore-Windparks, fehlende Aufsicht durch Ranger und der ausufernde Massentourismus mit derzeit mehr als 37 Millionen Übernachtung von Cuxhaven bis Emden direkt am Nationalpark, der Verlust von Rastplätzen für Zugvögel an der Nationalparkgrenze binnendeichs sind nur einige Beispiele, die nicht mit einem „Weltnaturerbe“ oder Nationalpark vereinbar sind.
Fachliche Einwände von einigen Naturschutzverbänden wurden bei der Genehmigung der neuen Kitesurfer- Flächen nicht berücksichtigt. 14 „anerkannte“ Naturschutzverbände in Niedersachsen sehen aber überwiegend tatenlos zu, wie der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer von der Landesregierung an die Wand gefahren wird. Vom möglichen Verbandsklagerecht dieser Verbände wurde bei der drastischen Verschlechterung der Naturschutzsituation im Nationalpark nie Gebrauch gemacht.
—Pressemitteilung Nationalparkverwaltung Wilhemshaven
13.12.2011
Kitesurfern Grenzen gesetzt(Wilhelmshaven / Dornumersiel) Die Nordseeküste ist ein beliebtes Revier für Kitesurfer. Gleichzeitig ist sie durch die Wattenmeer-Nationalparks streng geschützt. Brut- und Rastvögel können durch die für sie bedrohlich wirkenden Drachen der Kitesurfer erheblich gestört werden. Eine Lösung für diesen Interessenskonflikt zwischen Sport, Tourismus und Naturschutz: Das Kitesurfen auf klar definierte und kontrollierte Flächen in ausreichendem Abstand zu störungsempfindlichen Vögeln begrenzen. Diesen Weg geht man im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Auf Antrag der Gemeinden Dornumersiel, Neuharlingersiel, Langeoog und Norderney hat die Nationalparkverwaltung jetzt vier neue Kitesurfflächen in der Zwischenzone des Nationalparks zugelassen. In die Genehmigungsverfahren waren auch Vertreter der örtlichen Naturschutzbehörde und -verbände eingebunden. Das Ergebnis wurde heute in einem Gespräch in Dornumersiel mit allen Beteiligten (auch aus
Neuharlingersiel) bekannt gegeben und erörtert.Die Zulassung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und mit Auflagen verbunden. Die Flächen müssen mit Bojen klar begrenzt werden. Im Einzelfall ist das Kitesurfen zeitlich befristet (drei Stunden vor und nach Hochwasser, jahreszeitlich auf die Sommermonate) wie auch die Zahl der Drachen. Die örtlichen Kiteclubs bzw. –schulen müssen vor allem nicht einheimische Kiter betreuen und die Sportler vor Ort und auf den Homepages über die Regelungen informieren.
Die Einhaltung der Regeln und Auflagen wird u. a. von der Wasserschutzpolizei überwacht. Parallel gibt es ein naturschutzfachliches Monitoring mit Erfassung von Störungen.
Weitere Kitesurfflächen gibt es an der Cuxhavener und Wurster Küste, im Wangerland, in Upleward (Krummhörn) und auf Baltrum. Ende 2013 werden alle Standorte erneut überprüft und erst dann, wenn nichts dagegen spricht bzw. mit erforderlichen Änderungen, abschließend zugelassen. Die Zulassungen für Upleward und Baltrum wurden aktuell entsprechend der Vorgaben verlängert.
„Der Abstand zwischen den Kitesurfflächen und den Ruhezonen des Nationalparks beträgt mindestens 400 Meter, aber auch zuHochwasserrastplätzen, Zugvogelrouten und Robbenliegeplätzen außerhalb der Ruhezone sind große Schutzdistanzen erforderlich“, erläutertMeyer-Vosgerau. „Die zugelassenen Kitegebiete vor allem an der Küste mussten deshalb deutlich kleiner ausfallen als ursprünglich beantragt.“
Grundsätzlich ist das Steigenlassen jeglicher Art von Drachen in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks verboten. Die Zulassung der
Kitesurfflächen stellt eine (nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Nationalpark-Gesetz zulässige) Befreiung von diesemVerbot dar. Außerhalb dieser Flächen wird das Kitesurfen nicht geduldet. Die Wasserschutzpolizei wird verstärkt Kontrollen durchführen.„Ich bin mir sicher, dass die gefundene Regelung geeignet ist, die Schutzziele des Nationalparkes sicher zu stellen, das bestätigen auch die ersten Erkenntnisse aus den vorhandenen Begleituntersuchungen. Jetzt kommt es darauf an, den gefundenen Kompromiss konsequent umzusetzen und die Ausübung dieses Sports in sensiblen Gebieten wirksam zu unterbinden“, betont Nationalpark-Leiter Peter Südbeck.
#edit 21. Dez. 2011: Am 20 Dez. 2011 meldet sich endlich der BUND zu Wort, nicht aber der Landesverband Niedersachsen, sondern der Regionalverband Ostfriesland mit den bisher vom Wattenrat vorgetragenen Argumenten.
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, 20. Dez. 2011
BUND kritisiert Genehmigung Naturschutz Überprüfung auf Verstöße angekündigt DORNUMERSIEL/SU/AH –
Nach Ansicht des BUND-Regionalverbandes Ostfriesland ist die Landesregierung dabei, den Schutz des Wattenmeeres weiter aufzuweichen. Das teilte dieser jetzt in einer Presseerklärung mit. Die Genehmigung für das Kite-Surfen in weiteren Gebieten des Nationalparks Wattenmeer durch die Nationalparkverwaltung, die direkt dem Umweltministerium unterstellt ist, bedeutet nach BUND-Einschätzung einen Verstoß gegen die Schutzziele des Nationalparks. Erst vor wenigen Tagen war diese Entscheidung in einem Gespräch in Dornumersiel mitgeteilt worden.
Seither haben sich Naturschützer, aber auch der Landkreis Aurich als Untere Naturschutzbehörde zu Wort gemeldet und diese aufs Schärfste kritisiert (wir berichteten). Kite Drachen haben eine starke Scheuchwirkung auf die Vogelwelt, weshalb Kite-Gebiete für viele Vögel nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. „Der Schutz der Vogelwelt aber ist unter anderem der Zweck des Nationalparks, nicht die Förderung von Trend-Sportarten“, so Rolf Runge vom BUND-Regionalverband.
Aus seiner Sicht versucht die Nationalparkverwaltung einen Trendsport in den Griff zu bekommen, den sie faktisch nicht kontrollieren kann. Hierzu hätten Maßnahmen der Landesregierung wie der Abbau der Wasserschutzpolizei in Norddeich oder die fehlende Ausstattung der Nationalparkverwaltung mit Rangern beigetragen. „Die Einhaltung der Regeln den Kite-Schulen beziehungsweise -Clubs zu übertragen sei in etwas so, als sollten die Fahrschulen wegen fehlende Polizeikräfte die Einhaltung der Verkehrsregeln überwachen.“ Einen starken Eingriff in den Nationalpark, wie es die Genehmigung von Kite-Gebieten sei, darf es nach Einschätzung des BUND nur nach entsprechender Verträglichkeitsprüfung geben. Diese fehle aber offensichtlich. Der BUND-Regionalverband warte daher gespannt auf die schriftliche Genehmigung, die bislang nicht vorliegt, um diese dann intensiv auf Verstöße gegen die Nationalparkverordnung zu prüfen, so Runge.
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Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, 21.Dez.2011
Wattenrat kritisiert BUND
DORNUMERSIEL/SU – „Schön, dass sich nun auch der, BUND-Regionalverband Ostfriesland, aber nicht der Landesverband Niedersachsen, endlich öffentlich zu den aktuellen Kitesurfer-Genehmigungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer äußert“, kritisiert Manfred Knake, Sprecher des Wattenrates Ostfriesland die Presseerklärung des BUND (wir berichteten gestern).
Dieser kündigte an, die schriftliche Genehmigung abzuwarten, und dann „intensiv auf Verstöße gegen die Nationalparkverordnung zu prüfen“. Die angekündigte „Prüfung“ könne man sich sparen, so Knake, die naturschutzfachlichen Vorgaben wurden von der Nationalparkverwaltung eindeutig ignoriert. „Der BUND reagiert halbherzig und macht nur die Lippen spitz, pfeift aber nicht.“ Der Landesverband des BUND sei schon seit Jahren bei der Antragstellung der Kommunen im Verfahren beteiligt und hätte, wie die anderen 13 anerkannten Naturschutzverbände in Niedersachsen auch, vom Verbandsklagerecht Gebrauch machen können.