NSG „Petkumer Deichvorland“ an der Ems: Nationalpark rein, Jagd raus!

Nonnengänse suchen nach dem Verlassen ihrer Schlafplätze die Äsungsflächen im NSG "Petkumer Deichvorland"auf, im Hintergrund das Emsstauwerk, 27. Nov. 2011, 08:11h

Wattenrat Ostfriesland, Pressemitteilung 29. November 2011

Foto: Nonnen- oder Weißwangengänse: Aufsuchen der Äsungsflächen nach Verlassen des Schlafplatzes  im NSG „Petkumer Deichvorland“ am 27.Nov. 2011 bei Starkwind, im Hintergrund Emssperrwerk, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Aufgrund der hohen Rastvogeldichte von arktischen Gänsen an der Ems in den EU-Vogelschutzgebieten der Emsmarschen fordert der Wattenrat Ost-Friesland die Einstellung der Jagd auf diesen Flächen. Nach wie vor ist es legal, in diesen Schutzgebieten Gänse und Enten bestimmter Arten zu töten. Spaziergängern ist das Betreten der Schutzgebiete nicht erlaubt. Ein herausragendes Rastgebiet für Gänse an der Ems ist das Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ bei Emden, Teil des EU-Vogelschutzgebietes „V10 Emsmarschen Leer-Emden“, obwohl es nur 200 Hektar groß ist. Dieses Schutzgebiet schließt direkt an den Gesamtlebensraum für Wat- und Wasservögel „Dollart“ und das Wattenmeer an. Der Dollart als Meeresbucht gehört bereits teilweise zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Bei bestimmten Hochwasser- oder Windverhältnissen verlassen abertausende Gänse den Dollart und suchen Schutz im angrenzenden Petkumer Deichvorland. Der Wattenrat fordert daher, das NSG „Petkumer Deichvorland“ in den Nationalpark Wattenmeer zu integrieren. Die Schutzgebietsverordnung des Petkumer Vorlandes von 1994 verweist bereits auf die naturräumliche Einheit zwischen diesem Schutzgebiet und dem Dollart:

Zitat aus der Schutzgebietsverordnung: „§ 2 Schutzzweck

Die rechtsemsischen Außendeichsflächen südlich von Petkum gehören naturräumlich zu dem Emsmarschen (Oldersumer Marsch) und sind in Teilen dem Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung „Wattenmeer“ mit Dollart zugehörig. Die Biotoptypenabfolge von Flußwatt über Brackröhricht, Salzwiesengesellschaft zu Mähweiden hat infolge der küstennahen Lage für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und hier insbesondere als Rast- und Nahrungsbiotop für Wat- und Wasservögel internationale und für Brutvögel nationale Bedeutung. […]Die besondere Eigenart und Vielfalt dieses Landschaftsteiles ist aufgrund des funktionalen Zusammenhangs mit dem Dollart, den gesamten Außendeichsflächen der unteren Ems sowie der Flumm-/Fehntjer Tief-Niederung besonders schutzbedürtig.[…]“

Die Hobbyjagd auf Wasservögel weniger ortsansässiger Jäger widerspricht damit eindeutig dem Schutzzweck. Das „Petkumer Deichvorland“ befindet sich überwiegend in Bundes- oder Landesbesitz, könnte also ohne größeren Verwaltungsaufwand in den Nationalpark einbezogen werden. Im Nationalpark gelten andere Jagdregelungen als derzeit im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“; die Jagd auf Wasserwild darf im Nationalpark nur auf den besiedelten Inseln an zehn Tagen im Jahr auf vorherigen Antrag stattfinden.

Ungestörte Nonnengänse und Sturmmöwen im NSG "Petkumer Deichvorland", 29. Nov. 2011, 08:30h

 

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