Gänsejagd an der Ems: Polizei antwortet zwei Monate nach Anzeige

Bei diesen Sichtverhältnissen wurden Gänse bejagt!

Nach zwei Monaten bekam der Wattenrat Antwort von der Polizei in Emden auf seine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Jagdverstöße von Emder Jägern (s.u.), die verbotswidrig im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (EU-Vogelschutzgebiet) bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben Jagd mit oder ohne Jagdhund auf überwinternde Gänse machten, ohne dabei durch die schlechten Sichtbedingungen die Arten nach geschützten oder nicht geschützten Arten unterscheiden zu können. Das ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten.

„Die von Ihnen angesprochene Problematik ist hier grundsätzlich bekannt. […] Es bestehen definitiv keine polizeilichen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsnotwendigkeiten. […] Zwischen dem Polizeikommissariat Emden und der Stadtverwaltung Emden bestehen keinerlei gegenseitige Aufsichts-oder Kontrollbefugnisse.“, so die Polizei in Emden im Schreiben vom 14. April 2011. Das Schreiben ist im Original hier nachzulesen: Gänsejagd_Polizei_Emden_14. April 2011

Gänseschießer im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“

Die eigentlich zuständige Stadt Emden als Untere Jagdbehörde bügelte die Anzeige des Wattenrates mit wenigen Sätzen ab, ohne inhaltlich auf die Vorwürfe einzugehen, eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gegen die Stadt Emden wegen Untätigkeit blieb ebenfalls erfolglos. Dafür wurde Eilert Voß aus Widdelswehr vom Amtsgericht Emden wegen „Jagdstörung“ der Jäger im Naturschutzgebiet (das Gebiet hatte er aber dazu nie betreten!) zu 2.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt. Voß hatte in Wort und Bild auf die dortigen Jagdverstöße aufmerksam gemacht. Laut Urteilsbegründung hätte er sich „an die zuständigen Behörden wenden müssen“. Genau das hat Voß (und der Wattenrat) getan, ohne Erfolg! Der Leiter der Unteren Jagdbehörde ist Jäger, der Landwirtschaftsminister und sein Staatssekretär sind Jäger, der Kreisjägermeister der Stadt Emden ist Amtsrat beim Amtsgericht in Emden, der Anwalt der klagenden Hobbyjäger gegen Voß jagt selbst im Naturschutzgebiet auf Gänse und ist Mitpächter des Gebietes.

Was lernt man aus diesem Skandal: Jäger kontrollieren sich selber,  mit Hilfe der Stadt als willfähriger Aufsichtsbehörde, ein Gericht ignoriert die Faktenlage. Verfolgt und bestraft wird der Chronist der Jagdverstöße.  Politisch gut vernetzte Hobbyjäger machen sich auch bei eklatanten Jagdverstößen unangreifbar und verhalten sich wie ein Staat im Staate. Die geneigte Lokalpresse hat zwar umfangreich über das Verfahren gegen Voß berichtet, aber die  Pressemitteilungen und Hinweise des Wattenrates zu den häufigen Jagdverstößen ignoriert. Auch das ist Pressefreiheit. So können sich eine handvoll Schießer mit Jagdschein ungehindert im rechtsfreien Raum am Vogeltöten ergötzen, auch wenn es dabei unrechtmäßig zugeht. Zu ergänzen ist, dass die Polizei nicht die Stadt Emden kontrollieren soll, sondern die Jäger. Hätte die Polizei pflichtgemäß mehrere Hinweise auf Jagdverstöße von Eilert Voß ernst genommen und entsprechend protokolliert, hätte nicht er den Schwarzen Peter….

WattenRat®
Ost-Friesland
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Absender dieses Schreibens:

Manfred Knake

im Koordinierungsbüro 13. Februar 2011

An die Polizei Emden
*.*

Emden

Wasservogeljagd im NSG „Petkumer Deichvorland“ (EU-Vogelschutzgebiet)
hier: Jagd auf Gänse bei Dunkelheit, Nebel und Schneetreiben,
Verstoß gegen § 1(3) Bundesjagdzeitenverordnung), Anzeige
Kopie: Staatsanwaltschaft Aurich

Sehr geehrte Herr *.*,

Ihnen sind die Vorgänge der Wasservogeljagd durch Schilderungen von Herrn Eilert Voß, Widdelswehr, durch entsprechende Anrufe und Mails bekannt. Bedauerlicher Weise ist nie ein Polizeibeamter am Ort des Geschehens während einer solchen Jagd bei unsichtigem Wetter erschienen, obwohl Herr Voß während der Jagd die Polizei angerufen hatte. Die Beweislast liegt nun allein bei Herrn Voß und seinen Fotos,
die u.a. auf den Seiten des Wattenrates Ost-Frieslands, dessen Arbeit ich koordiniere, veröffentlicht sind.

http://www.wattenrat.de/2010/12/nebeljagd-in-schutzgebieten-an-der-ems-protokoll-der-zugvogelhatz/

Meine entsprechende Anzeige gegen die dortigen Jagdverstöße bei der Stadt Emden als Untere Jagdbehörde vom 11.Jan.2011 (ganz unten), die nach dem Nieders. Jagdgesetz die Rechtsaufsicht ausüben muss, verlief bisher im Sande. Zunächst reagierte die Behörde auch vier Wochen nach meiner schriftlichen Anzeige überhaupt nicht, als ich eine
Beantwortung anmahnte, bekam ich einen nichtssagenden Dreizeiler mit Schreiben vom 07.02.2011 (siehe Anlage .pdf). Offensichtlich mauert die Behörde und ist nicht willens, meiner Anzeige mit dem gebotenen Nachdruck nachzugehen. Dem Vernehmen nach sollen auch Bedienstete der Stadt Emden an dieser fragwürdigen Wasservogeljagd bei völlig unsichtigem Wetter im Schutzgebiet teilgenommen haben, darauf geht die Stadt Emden im Antwortschreiben bezeichnender Weise mit keinem Wort ein. Eine entsprechende Fachaufsichtsbeschwerde behalte ich mir vor.

Ganz unten die Details meiner Anzeige gegenüber Stadt Emden als Untere Jagdbehörde, die ich nun wegen der offensichtlichen Untätigkeit der Jagdbehörde Ihnen gegenüber als Polizeidienststelle wiederhole und gleichzeitig erwarte, dass dieser Anzeige entsprechend nachgegangen wird. Da ich davon ausgehe, dass die Jagdausübung bei diesen ungenügenden Sichtverhältnissen auch eine erhebliche Gefährdung von Spaziergängern auf dem öffentlich nutzbaren Deich darstellt, bezweifele ich zudem die charakterliche Eignung der dortigen Jäger zum Führen einer Waffe.

Die Namen der Jäger sind mir im Detail nicht bekannt. Einer von ihnen ist ein Take Hülsebus aus Petkum, gegen den 2006 schon einmal staatsanwaltlich ermittelt wurde, weil von ihm oder einem Jagdgast eine geschützte Nonnengans (Branta leucopsis) erlegt wurde. Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt, weil er nicht bereit war,
den Namen des Jagdgastes preiszugeben. Offensichtlich haben Jäger im NSG Petkumer Deichvorland eine gewisse Narrenfreiheit, die sich nur daraus erklären lässt, dass sie sich durch behördliche Rücksichtsnahmen sehr sicher fühlen können. Mit einer ordnungsgemäßen und waidgerechten Jagdausübung hat das allerdings nichts zu tun.

Ich bitte um Eingangsbestätigung dieser Mail, eine Kopie geht an die Staatsanwaltschaft in Aurich.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

—-

11. Jan. 2011

An die Stadt Emden
Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht
11. Jan. 2011
-Jagd- und Fischereiwesen-

Emden

Per Fax (ohne weitere Postzustellung) 2 Seiten: 04921 872151

Wasservogeljagd im NSG „Petkumer Deichvorland“ (EU-Vogelschutzgebiet)
hier: Jagd auf Gänse bei Dunkelheit, Nebel und Schneetreiben, Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Monaten wurden im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems (Teil eines EU-Vogelschutzgebietes) intensiv auf Wasservögel gejagt. Die Jagd fand nicht nur während guter Sichtbedingungen, sondern auch bei unsichtigem Wetter wie Nebel und Schneetreiben sowie in der Dunkelheit statt. Zwar ist die Jagd eineinhalb Stunden vor und nach Sonnenaufgang rechtlich zulässig, aber nur dann, wenn die Arten sicher angesprochen werden können und keine Verwechselungsgefahr besteht (vgl. §1 Abs. 3 Bundesjagdzeitenverordnung). Dies war zu den genannten Zeiten bzw. Witterungsbedingungen nicht der Fall. Im Gebiet halten sich u.a. Bläss- und Nonnengänse auf, die keine Jagdzeit haben. Eine Verwechselungsgefahr liegt daher nahe. Diese Art der Jagdausübung ist auf den Seiten des Wattenrates Ostfriesland www.wattenrat.de mit mehreren Beiträgen und der Gänsewacht www.gaensewacht.de dokumentiert.

Der Deutsche Jagdschutzverband äußert sich sehr kritisch zur Jagd bei unsichtigem Wetter:

* Position des DJV (Deutscher Jagdschutz-Verband)
http://www.jagdnetz.de/verbandsstruktur/positionen?meta_id=18

Waidgerechtigkeit

[…] So darf die technische Machbarkeit auch ohne ausdrückliches Verbot niemals dazu führen, dass die Jagd zum reinen Schießen auf lebende Ziele verkommt. Würde z.B. Wild beschossen, das nicht vorher angesprochen, d.h. vom Schützen erkannt und beurteilt wurde, so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn
das Stück mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.

Erhebliche Verstöße gegen geschriebene oder ungeschriebene Regeln der Waidgerechtigkeit sind keine “Kavaliersdelikte”. Sie sollten deshalb dem Jagdverband und der zuständigen Jagdbehörde zur Kenntnis gebracht werden, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden können, um Wiederholungen auszuschließen. Seitens des Jagdverbandes sind vereinsrechtliche Schritte, behördlicherseits Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Jagdscheins (§§ 17 Abs. 2 Nr. 4, 18 Satz 1 BJG) zu
prüfen. […]

Nach dem Jagdschutzverband verstößt die Nebel- und Dunkelheitsjagd im Petkumer Deichvorland also gegen die Waidgerechtigkeit und ist kein Kavaliersdelikt!

Ich bitte Sie daher, entsprechende Maßnahmen gegen die dortigen Jäger einzuleiten, von denen einige „dem Vernehmen“ nach auch Bedienstete der Stadt Emden sein sollen.

Ich bitte zudem um Einblick in das Jagdkataster in Ihrem Zuständigkeitsbereich an der Ems mit der Überlassung der Namen der dortigen Jagdpächter und ggf. die Anzahl und Namen auf den Revierbegehungsscheinen. Bei einer Versagung bitte ich das zu begründen.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

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