Die Kirchen und die Schöpfungsverantwortung: Verlautbarungen statt Taten

Foto: Archiv Eilert Voß/Wattenrat

In der „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.“ (EGE) wurde der Wattenratbeitrag Vogelschutzrichtlinie im Landkreis Leer: Bauern und Kirche gemeinsam gegen Artenschutz vom 18. August 2024 gelesen und im nachfolgenden Beitrag vom 20. August 2024 thematisiert. Wir übernehmen den Beitrag der EGE hier, wie immer mit freundlicher Genehmigung:

Schöpfungsverantwortung

20. August 2024

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland besitzen mehr als eine halbe Million Hektar landwirtschaftliche Fläche. Die Landfläche der 16 deutschen Nationalparke ist weniger als halb so groß. Hinzu kommen 150.000 Hektar Wald in Kirchenbesitz. Diese Waldfläche ist dreimal größer als die Wald-Nationalparke Harz und Bayerischer Wald zusammengenommen. Die Vertreter der Kirchen betonen die Verantwortung der Christen für die Erhaltung der Schöpfung. An entsprechenden Verlautbarungen ist kein Mangel. Allerdings sollte es nicht bei einem theoretischen Bekenntnis bleiben, sondern der Glaube an den Schöpfer des Himmels und der Erde zu praktischen Konsequenzen im Umgang mit dem eigenen Grund und Boden führen und wo möglich zu mehr Naturschutz. Das ist leichter gesagt als getan.

Pars pro toto: Die Emsmarsch im ostfriesischen Landkreis Leer soll Landschaftsschutzgebiet werden. In ihm soll geschützt werden, was nach dem Naturschutzrecht der Europäischen Union seit 45 Jahren längst bestens geschützt sein sollte: Das Grünland und die dort brütenden Wiesenvögel. Die Wiesenvögel sind in diesem Gebiet aber immer seltener geworden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: eine zu intensive und unzureichend an die Bedürfnisse der Wiesenvögel wie Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe und Rotschenkel angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Doch nun muss der Landkreis handeln, den Rückgang stoppen und den Trend umkehren. Das erfordert Auflagen bei der Grünlandbewirtschaftung. Gegen Auflagen indessen protestieren Landwirte. Und nicht nur sie, sondern auch die Vertreter der örtlichen evangelisch-reformierten Kirchengemeinden, die im geplanten Schutzgebiet Flächeneigentümer sind. In der Emder Zeitung vom 7. August 2024 kommen die Kirchenvertreter und ihre Gründe zu Wort: „Wir haben sie (die Flächen) verpachtet und müssen mit Wert- und Einkommensverlusten rechnen.“

Dass sich diese Haltung künftig grundlegend ändern könnte, ist eher unwahrscheinlich. Naturschutzauflagen – staatliche wie kirchliche – sind dem Pachtzins abträglich. Die beiden großen Kirchen bereiten sich angesichts des Mitgliederschwunds auf die in naher Zukunft massiv sinkenden Kirchensteuereinnahmen vor. Man wird dann – wie eigentlich seit jeher – an die meistbietenden Interessenten verpachten.

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