Niedersachsen: Gesetzentwurf für noch mehr Windenergie- und Freiflächensolaranlagen

Foto (C): Manfred Knake

Die politischen „Wind- und Solarkraftstalinisten“ (ja, so werden sie schon von Kritikern genannt!) regieren durch, nicht nur in Niedersachsen. Ein Niedersächsischer Gesetzentwurf will die Größen der Teilflächen zum weiteren Ausbau in den Landkreisen, gegen die betroffenen Anwohner, zu Lasten des Arten- und Landschaftsschutzes, festlegen. Die großen Solarfelder („Agri-Photovoltaik“) werden darin zu „Biodiversitätssolaranlagen“ umgeschrieben, Georg Orwell lässt grüßen.

Das tote Pferd der sog. „Energiewende“ wird weitergeritten. Es geht weiter zur Sache beim weiteren Windkraft- und Solarausbau im Lande, hier Auszüge aus dem Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens vom 19. Okt. 2023:

„Hannover, den 19.10.2023
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
[…]

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil […]„

(ausführlich hier)

Zitat aus dem Gesetzentwurf: „Ebenfalls nicht vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst sind Anlagen, die die Anforderungen der geplanten Verordnungsermächtigung zu Biodiversitätssolaranlagen nach § 94 EEG (neu) erfüllen. Die biodiversitätsfördernden oder auch extensiven Agri-Photovoltaik-Anlagen sind Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre besondere Bauweise und Pflege der Fläche nachweislich die Artenvielfalt fördern. […]“

Von wegen „biodiversitätsfördernd“: Im Schatten der Solarpaneele können zwar noch Pflanzen wachsen oder unter ihnen Schafe weiden, wie sich das aber auf die vielzitierte Artenvielfalt auswirken soll, bleibt das Geheimnis der politischen Begriffsverdreher – was nicht passt, wird eben passend gemacht.

Kommunen und Bevölkerung sollen mit Geld geködert werden, so, als ob die Windkraftanlagen dadurch leiser und die Wohnqualität gesteigert würde.

㤠1
Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Akzeptanz für die Errichtung und ein Repowering von Windenergieanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erhalten und zu steigern, indem die betroffenen Kommunen sowie die lokal betroffene Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich am wirtschaftlichen Ertrag der Anlagen zu beteiligen.“

§ 3 Abgabe

(1) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet,

1. den betroffenen Gemeinden im Sinne des § 6 Abs. 2 Sätze 2 und 4 und Abs. 3 Satz 2 EEG 2023 und 2. im Fall, dass gemeindefreie Gebiete von der Errichtung einer Anlage betroffen sind, den betroffenen Landkreisen im Sinne des § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 und Abs. 3 Satz 3 EEG 2023 insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde entsprechend § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2023 (Abgabe) zu zahlen. […]“

Widerstand aus der Branche

Gegen die vorgesehene Abgabe von nullkommazwei Cent pro erzeugter Kilowattstunde wehrt sich die nimmersatte Branche bereits:

Das sei „unrealistisch zu erreichen und zudem schwer zu administrieren“, wird die Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien am 07. Dezember 2023 in der Nordwest Zeitung aus Oldenburg zitiert. Die Geschäftsführerin weiter: „Die Projekte [hätten] eine sehr begrenzte Wirtschaftlichkeit.“

Branchenkenner wenden dagegen ein, dass gerade der Betrieb von Windkraftanlagen wegen der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung „die Lizenz zum Gelddrucken“ sei. Die rot-grüne Landesregierung plant weitere Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung mit dem Akzeptanz-Köder. So sollen die Betreiber von Wind- und Solarparks eine 20-prozentige Beteiligung an den milliardenschweren Investitionen gewähren. Auch das sei „unrealistisch“, so der Landesverband Erneuerbare Energien.

㤠4
Mittelverwendung
(1) Die Gemeinden und Landkreise haben die Mittel aus der Abgabe für Maßnahmen zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz für Windenergieanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu verwenden. […]“

Die tägliche Propaganda

Damit ist Propaganda für die nicht funktionierende Energiewende gemeint, die heute schon fast täglich aus den Medien entgegenschallt. In den Kommunen glitzern bereits die Eurozeichen in den Augen vieler Ratsmitglieder, die sich dem Lockruf des windigen und sonnigen Geldes nicht entziehen können. In vielen Ortsräten werden bereits hinter verschlossenen Türen skrupellos Flächen für noch mehr Windkraftanlagen oder Solarfelder geplant, auch in Landschaftsschutzgebieten.

Raumordnungsgesetz passend gemacht

Auch das Niedersächsische Raumordnungsgesetz wird in §10 des Gesetzentwurfes angepasst und so dem Ausbau der Solar- und Windenergie unterworfen: “Der Ausbau erneuerbarer Energien soll vorrangig unterstützt werden. Die Nutzung solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll den Ausbau der Windenergienutzung an Land nicht behindern.“

Das alles wurde zuvor in Windeseile eingetütet von den Energieideologen aus dem Umfeld von Wirtschaftsminister Dr. Habeck (B90/Die Grünen), weiter gepushed mit einem „Windkraft-an-Land-Gesetz von einer eigentlich schon gescheiterten Ampel-Bundesregierung, durchgepeitscht bis in die Länder, in Niedersachsen von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mit einem eigenen Gesetzentwurf unterzeichnet; ein Ministerpräsident, der von nicht wenigen Kritikern als „ein Wolf im Schafspelz“ bezeichnet wird.

Über die negativen Auswirkungen des Lärms der Windkraft in seinem Heimatort Hannover ging Weil bereits kreativ mit der Wahrheit um, hier zitiert aus dem Göttinger Tageblatt vom 12. Mai 2016: „[…] Dafür, dass ein weiterer Gast gesundheitliche Schäden bei Anwohnern nahe Windkraftanlagen befürchtete, hatte er wenig Verständnis: ‚Ich wohne selbst nahe eines Windrades, es gibt keine Probleme´. […]“ Tatsächlich wohnt Stephan Weil in Hannover-Kirchrode, die nächstgelegenen Windkraftanlagen stehen circa 6 Kilometer südlich von Kirchrode in Laatzen… 

Lametta vom Bundespräsidenten für Ministerpräsidenten

Und einen Orden für seine „Verdienste“ bekam er auch noch: Weil wurde von Bundespräsident Steinmeier am 24. Nov. 2023 mit dem „Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland“ geehrt, zusammen mit anderen Ministerpräsidenten der Länder. Wofür? Fürs regelmäßige Erscheinen in der Staatskanzlei? Wegen Weils Hetze gegen Corona-Impfkritiker („Weil droht Impfverweigerern mit Bußgeld und Ausschluss vom Arbeitsplatz“ ), für die engen Kontakte zur Windenergiewirtschaft? Es hat den Anschein, dass die Nomenklatura sich öffentlichkeitswirksam mit der Lamettaverteilung wieder selbst beweihräuchert.

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