Sielachten gehören zu den Wasser- und Bodenverbänden und sind Gebietskörperschaften. Der Vorsitzende ist ein Obersielrichter, der von Sielrichtern unterstützt wird. Die Bezeichnungen sind historisch und haben nichts mehr mit der heutigen Rechtssprechung durch ausgebildete Richter zu tun. Sielrichter sind überwiegend Landwirte, sie werden gewählt. Ihre Aufgabe ist die Sicherstellung der Entwässerung des Verbandsgebietes. Dazu gehört der Ausbau von Vorflutern (Niederschlagswasser aufnehmende Gräben) und der Bau und die Instandhaltung von Entwässerungseinrichtungen wie Sielen und Schöpfwerken. Die Siele mit den Schöpfwerken entwässern in das Wattenmeer und schließlich in die Nordsee. Auch die Reinigung der Sieltiefe (Tief= größerer Vorfluter) gehört dazu. In Ostfriesland sind alle Einwohner, die im Bereich von Sielachten wohnen, beitragspflichtig. Nur ist die Verbandsstruktur sehr undurchsichtig. Theoretisch kann jedes zahlende Mitglied aus dem Verbandsgebiet zum Sielrichter gewählt werden, sei es ein VW-Arbeiter, ein Schornsteinfeger oder ein Arzt. In der Praxis ist man aber „unner sück“, unter sich als Landwirt unter Landwirten. Das führt nicht selten zu Kritik, weil die Verbandsstruktur eben nicht den tatsächlichen Querschnitt der Beitragszahler zeigt und die Tätigkeiten der Sielachten intransparent, also eigentlich nicht mehr zeitgemäß sind.
In einem Leserbrief an die Rheiderland Zeitung in Weener, im Zuständigkeitsbereich der Sielacht Rheiderland, äußerte sich Beitragszahler und Nicht-Landwirt Wolfgang Reinert aus Bunde zu den Merkwürdigkeiten der Wahl. Seinen Leserbrief geben wir ganz leicht verkürzt wieder. Der Leserbrief wurde auch auf Nachfrage von Herrn Reinert in der Redaktion nicht veröffentlicht.
„…sämtliche Anforderungen/Aufgaben, die durch den Klimawandel hervorgerufen werden, sollten in einem gemeinsamen fachübergreifenden Wassermanagement überprüft und gelöst werden zum Wohle der Allgemeinheit. In diesem Zusammenhang kam ich zu dem Ergebnis, dass die Organisationsstruktur- und Geschäftstätigkeit der Sielacht Rheiderland nicht mehr zeitgemäß ist und damit den Ansprüchen der Bürger nicht gerecht werden kann. Folgende Sachgründe sind anzuführen:
* Die monopolistische Struktur der Sielacht.
* Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verbandsausschusses sind Landwirte.
*Der Vorstand wird vom Verbandsausschuss gewählt und besteht ebenfalls aus Landwirten!
Laut öffentlicher Aussage von Obersielrichter W. Berlin (Landwirt): “…liegt es in der Natur der Sache, dass Landwirte sich eher angesprochen fühlen, weil sie mehr vom Wasserstand abhängig sind.“ Dieser Logik kann ich nur begrenzt folgen, da der Schutz des Landes vor Überschwemmung/Trockenheit etc. in der gleichen Priorität auch in den anderen Bevölkerungsschichten genauso wichtig ist, und somit kein stichhaltiges Argument für die vorhandene Monopolstellung der Landwirte darstellt! Eine von mir, als Sielacht-Mitglied, angeforderte Information das Stimmenverhältnis zwischen Landwirtschaft und übriger bürgerlicher Gesellschaft aufzuzeigen, damit bei den Wahlergebnisse Alternativen/Möglichkeiten erkennbar sind, kam die Sielacht nicht nach.
Des Weiteren ist die Transparenz des Wahlformat mangelhaft und nicht mehr zeitgemäß: Die öffentliche Bekanntmachung zur Mitgliederversammlung und Wahlen erfolgte in der Ostfriesen- und Rheiderland Zeitung unter der Rubrik Bekanntmachungen, vergleichbare Anzeigegröße und Format wie Einladungen der Vereine zur jährlichen Mitgliederversammlung. Die letzte Mitgliederversammlung in unserem Wahlgebiet fand 2015 (vor ca. 4 ½ Jahren !!) statt. Der Wahltermin fand WERKTAGS am Montag, den 9. Februar 2015 um 10:00 Uhr statt! Eine Bewerberliste ist nicht vorhanden, wählbar sind alle berechtigten Verbandsmitglieder, die in der Versammlung anwesend und zur Wahl vorgeschlagen wurden. Wählerliste und Teilnehmerliste unterliegen dem Datenschutz und werden nicht veröffentlicht. 20 anwesende stimmberechtigte Verbandsmitglieder (vermutlich nur Landwirte) wählten 5 Ausschussmitglieder und 5 Stellvertreter (nur Landwirte). Das Wahlergebnis wird nicht veröffentlicht! Die Mitgliederversammlung zur Wahl und anderen Tagesordnungspunkten dauerte keine zwei (2) Stunden! Öffentliche Transparenz sieht anders aus! Meine Behauptung in einem Leserbrief in der Rheiderland Zeitung, dass sich die Sielacht der Kontrolle durch Dritte entzieht, wird von mir weiter aufrecht gehalten.
Laut Anfrage beim Landkreis Leer/ Landrat Herrn Groote wurde mir schriftlich mitgeteilt: Die Sielacht Rheiderland ist keiner Organisationseinheit des Landkreises unterstellt, und somit eine Körperschaft, die ihre Aufgaben eigenverantwortlich und in eigener Zuständigkeit wahrnimmt! Die in der Satzung der Sielacht festgeschriebene Rechtsaufsicht des Landkreises Leer ist scheinbar nur der Satzung geschuldet! Die Prüfung/ Kontrolle der Buchhaltung wird lt. Sielacht von der Prüfstelle für Wasser- und Bodenverbände durchgeführt. Auch in diesem Fall handelt es sich nicht um eine Prüfung durch Dritte, sondern gilt rechtlich als Eigenprüfung durch den angeschlossenen Verband! Nach meinen persönlichen Erfahrungen führt diese Organisationsform dazu, dass die landwirtschaftlichen Interessen vorrangig von der Sielacht bedient werden! Die industrielle Landwirtschaft ist in der Vergangenheit nicht als Land – oder Naturschützer hervorgetreten, und den Landwirten das Monopol für die Be- und Entwässerung des Rheiderland zu übertragen ist nicht mehr zeitgerecht! Macht den Weg frei!“