BUND-Vorsitzender Prof. Hubert Weiger will ´Ausbau der Erneuerbaren Energien entfesseln´

Screenshot-Bildzitat https://twitter.com/BWEeV/status/1131460421590900736, aufgerufen am 23. Mai 2019

 Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des Naturschutzverbandes BUND, am 23. Mai 2019 auf Twitter beim Bundesverband Windenergie (BWE) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien: „Die Bundesregierung muss den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und entfesseln [sic!]. Dafür brauchen wir ein Anwachsen der jährlichen Zubau-Mengen“:

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Vorsitzenden eines „anerkannten“ und damit klagebefugten Naturschutzverbandes sollte es eigentlich gehören, die enorme Landschafts- und Waldzerstörungen mit bis zu 240 m hohen Windkraftanlagen – mit den tödlichen Folgen für Fledermäuse, Vögel und Insekten und die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Menschen – zu bekämpfen. Ein Vorsitzender eines Umweltverbandes, der den Ausbau der Windkraft auf See mit den verheerenden Folgen für Zugvögel und Meeressäuger ausblendet, ist als Repräsentant und Aushängeschild eines solchen Verbandes fehlplatziert und wäre besser beim Bundesverband Windenergie in leitender Position aufgehoben. Prof. Weiger wird als BUND-Vorsitzender von Windkraftkritikern schon als Zitat: „nützlicher Idiot“ der Windenergiewirtschaft bezeichnet. Der BWE ist mit dem BUND so inniglich verflochten, dass bei Auflösung des BWE der BUND das Vereinsvermögen erben würde, so die BWE-Satzung in § 12  (Stand 04. April 2019):

„§ 12 Auflösung des Vereins – Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Restvermögen an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.“

Entfesselte Windenergie: Blick in die Gemeinden Großheide und Dornum im Landkreis Aurich – Foto (C): Peter Gauditz

Die BUND-Verflechtungen mit der Windenergiewirtschaft

Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Hubert Weiger kündigte 2016 nach einer ARD-plusminus-Sendung eine Klage gegen Enoch Freiherr zu Guttenberg (+ 15. Juni 2018) wegen dessen Äußerungen zu den engen Verflechtungen des BUND mit der Windenergiewirtschaft und der damit verbundenen unzureichenden Verfolgung von Naturschutzinteressen an. Zu Guttenberg war als Gründungsmitglied des BUND zuvor aus dem Verband unter Protest ausgetreten. Zu Guttenberg u.a. wörtlich in der ARD-Sendung: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“ Der BUND hatte sowohl von Enoch zu Guttenberg als auch vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt, weil kritisch über die Nähe des BUND zur Windenergiewirtschaft berichtet wurde. Enoch zu Guttenberg und der verantwortliche NDR sollten verpflichtet werden, die Äußerungen künftig nicht mehr zu verbreiten. Weder Enoch zu Guttenberg noch der NDR hatten diese vom BUND bzw. dessen Anwälten vorformulierte strafbewehrte Erklärung unterzeichnet. Die bereits eingereichte Klage vor dem Hamburger Gericht zog der BUND einen Tag vor dem Gerichtstermin zurück.

Link:

*Offener Brief: Kritik aus Bayern an Prof. Hubert Weiger (BUND) – „die großen deutschen Umweltverbände, inhaltlich und moralisch entkernt“

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