Ostfriesische Windbarone im Visier der Staatsanwaltschaft

Nachtrag: Das Verfahren gegen Windkraftbetreiber Heinz Böttcher der Norderland-Gruppe wegen eigenmächtiger Abschaltung des Flight Mangagers an den Windkraftanlagen in der Nähe der Luftwaffenbasis Wittmundhafen, die laut Luftwaffe das Radar stören, wurde von der Staatsanwaltschaft Aurich (dort,  wo Enercon produziert) im Mai 2019 eingestellt. Ein Gutachten, von der der Betreiberfirma Norderland in Auftrag gegeben, sieht keine Beeinträchtigung des Radars (s.u.)…

Heinz Böttcher aus Westerholt im Landkreis Wittmund ist neben Johann Eisenhauer – ebenfalls aus Westerholt – einer der bekanntesten „Windbarone“ in Ostfriesland. Beide sind Betreiber mehrerer Enercon-Windparks und mit ihren verschachtelten Firmen wie Freesen-Wind und der Norderlandgruppe breit aufgestellt. Böttcher und Eisenhauer sind gut mit den Lokalpolitikern der Samtgemeinde Holtriem, zu der Westerholt gehört, und darüber hinaus vernetzt. Deutlich wird das an der großen Zahl der Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Die Holtriemer Ratsmitglieder stellten per mehrheitlicher Abstimmung die Windkraftflächen im Flächennutzungsplan zur Verfügung und sind teilweise auch an einigen Windkraftanlagen der beiden Investoren als Kommanditisten finanziell beteiligt.


Bekannt wurden die Firmeninhaber auch durch rigoroses, oder wie Kritiker meinen, rücksichtsloses Geschäftsgebaren. So wurden z.B. im Landkreis Aurich unerlaubt alte Bäume mit Höhlen, die für Fledermäuse geeignet sind (sog. Habitatbäume) für einen Windpark gefällt; in einem anderen Fall wurde Bodenaushub rechtswidrig beim Bau einer Windkraftanlage in Utarp/LK Wittmund abgelagert. Bei der Staatsanwaltschaft in Aurich sind beide keine Unbekannten.

Eurofighter Typhoon: Dieses Flugmuster wird beim Richthofen-Geschwader geflogen – Symbolfoto: Pixabay – lizenzfrei

Eigenmächtig abgestellt: der „Flight Manager“ des Jagdgeschwaders „Richthofen“ 

Nun hat Heinz Böttcher möglicherweise überzogen: Die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ aus Wittmund berichtete am 29. November 2018 über einen Eingriff in die militärische Flugsicherheit durch Heinz Böttcher (siehe unten). Dieser stellte eigenmächtig den „Flight-Manager“ seiner Windkraftanlagen ab. Damit können die Anlagen bei Bedarf kurzzeitig von der Flugsicherung der nahe gelegenen Luftwaffenbasis des Jagdgeschwaders „Richthofen“ in Wittmundhafen deaktiviert werden, wenn die Rotoren das Radar stören.  Vielleicht waren es ja ehrenwerte Motive, die Heinz Böttcher zum Abschalten des Flight-Managers bewogen: Je mehr seine Windkraftanlagen laufen, umso mehr soll angeblich CO2 eingespart werden. Das stimmt zwar in der Realität nicht und ist für das „Klima“ völlig unerheblich (abgesehen vom „Klima“ auf den Geschäftskonten), wird aber immer gerne als Argument benutzt. Oder war es nur der befürchtete entgangene Profit aus der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung des Windstromes, wenn sich die Anlagen weniger drehen? Wie dem auch sei, nun ermittelt der Staatsanwalt gegen Heinz Böttcher; ein Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs ist eben kein Kavaliersdelikt.

Schon mal auf dem Schirm der Staatsanwaltschaft

Öffentlich Aufmerksamkeit bekam Heinz Böttcher auch im Oktober 2014 bei einem Überfall in seiner Privatwohnung in Westerholt. Mehrere maskierte Täter drangen mit Reizgas in seine Wohnung ein. Er wurde dabei laut Polizeiberichterstattung verletzt, Teile der Wohnung wurden mit Baseballschlägern demoliert. Es sah nach einer Einschüchterung aus. Böttcher setzte eine Belohnung von ungewöhnlichen hohen 50.000 Euro (!) zur Ergreifung der Täter aus. Der Überfall soll bis heute nicht aufgeklärt worden sein.

Günther Eisenhauer

Auch Johann Eisenhauers Bruder Günther, Investor in Offshore-Windparks, geriet in den Fokus der Staatsanwaltschaft durch Finanzspekulationen mit einem Offshore-Windpark  in dreistelliger Millionenhöhe . Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete 2011 darüber: Windige Spekulation – Die Millionengeschäfte eines ostfriesischen Geschäftsmanns zeigen, welche Goldgräberstimmung in der jungen Branche herrscht.
Beide Brüder waren nach Insiderinformationen wegen unterschiedlicher Geschäftsauffassungen verfeindet. Günther Eisenhauer warnte in einer öffentlichen Zusammenkunft von Windkraftkritikern am 26. Juni 2015 in Neuschoo, Samtgemeinde Holtriem, eindringlich vor den Gefahren des tieffrequenten Infraschalls, im Beisein seines Bruders Johann. Anwesend waren auch Ratsmitglieder und der damalige Bürgermeister, Holger Heimann (SPD), heute Landrat in Wittmund. Drei Monate später war Günther Eisenhauer tot. Am 10. September 2015 stürzte er mit seinem von ihm selbst gesteuerten Flugzeug aus bisher unbekannten Gründen aus niedriger Höhe bei Könnern in Sachsen-Anhalt ab. Die Bild-Zeitung titelte am 16. Sept. 2015: FLUGZEUGABSTURZ BEI KÖNNERN – POLIZEI SCHLIESST VERBRECHEN NICHT Aus – Der Todesflug des Multimillionärs Die Untersuchungen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dazu sollen immer noch nicht abgeschlossen sein.

Weil im Windkraftgeschäft inzwischen riesige Summen bewegt werden, sprechen Kritiker schon seit Jahren von „mafiaähnlichen“ Strukturen in der sehr gewinnbringenden Windbranche. Die echten Krimis an der windreichen Küste muss man also gar nicht erst erfinden.

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, 29. Nov. 2018

Betreiber deaktiviert „Flight-Manager“

LUFTWAFFE – Geschwader erstattet Anzeige – Windparkbetreiber wirft
Willkür vor

WITTMUNDHAFEN. (ime) Damit es nicht zu unnötigen Gefahren kommt, hat das Taktische Luftwaffengeschwader 71 „Richthofen“ die Möglichkeit, per Knopfdruck einzelne Windkraftanlagen zeitweise auszuschalten. Der sogenannte „Flight-Manager“ ermöglicht es, bei Bedarf Windräder in der Umgebung zu stoppen – wenn diese das Radar stören. Die Anlagen aktivieren sich nach 15 Minuten wieder von selbst. „In der Tat ist es so, dass sie in dieser Zeit natürlich keinen Strom produzieren, das schmeckt nicht jedem Betreiber“, erklärte gestern Oberstleutnant Kai Ohlemacher, Kommodore des Geschwaders in Wittmund. Die Luftwaffe hat in der vergangenen Woche Anzeige gegen einen Windkraftanlagenbetreiber aus dem Landkreis Aurich wegen gefährlichen Eingriffes in den
Luftverkehr gestellt. Grund: Bei fünf Anlagen wurde der „Flight-Manager“ offensichtlich deaktiviert. Gutachten würden ergeben, dass die Anlagen öfter ausgestellt werden als notwendig und für seine Mühlen an dem Standort das System nicht vorgeschrieben sei, so Heinz Böttcher von der Freesenwind VI GmbH. Er wirft der Bundeswehr Willkür beim Aktivieren des „Flight-Managers“ vor. „Eine Gefährdung der Flugsicherheit haben wir nie provoziert“, sagt Böttcher. Die Staatsanwaltschaft Aurich wird nun die Ermittlungen aufnehmen.

Nachtrag 18. Mai 2019:

Man glaubt es kaum: Die Staatsanwaltschaft Aurich stellte das Strafverfahren gegen den Windkraft-Betreiber Heinz Böttcher aus Westerholt im Mai 2019 ein. Der Betreiber der „Norderland-Gruppe“ verweist auf ein vom ihm bezahltes „Sachverständigengutachten“, das ihn entlaste. Zu Betreibergutachten muss man nicht viel sagen…Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Aurich schon vieles. Der Betreiber erwägt jetzt aufgrund des von ihm beauftragten Gutachters nun gar einen Gegenanzeige gegen die Bundeswehr wegen „falscher Verdächtigungen“. Das sollte er tun, dann käme mehr Licht in diese Dreistigkeit des eigenmächtigen Abschaltens des „Flight-Managers“ an den Windkraftanlagen, um noch mehr Profit aus den Anlagen zu holen. Die Bundeswehr hatte das Abschalten aus Flugsicherheitsgründen als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr angezeigt. Warum die Bundeswehr den Eingriff nicht gerichtlich verfolgen lässt, ist schleierhaft. Die Ostfriesen Zeitung berichtete am 21. Mai 2019 über eine „Einigung zu Überflug von Windanlagen“ zwischen Betreiber und Bundeswehr:Das Wittmunder Richthofen-Geschwader will auch weiterhin Windkraftanlagen abschalten können, die die Flugsicherheit stören könnten. Ein neuer Vertrag soll dafür sorgen.“

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, 18. Mai 2019

Norderland: Verfahren ist eingestellt

WESTERHOLT. (ah) Die Staatsanwaltschaft Aurich sieht – anders als die Bundeswehr – keinen hinreichenden Tatverdacht eines gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr (§ 315 StGB) durch die Deaktivierung der der Bundeswehr eingeräumten Steuerungsmöglichkeit von Windkraftanlagen im Oktober 2018 durch den Betreiber. Das teilt die Windpark Norderland GmbH & Co. KG in einer Pressemitteilung mit. Darin heißt es weiter, dass die Staatsanwaltschaft Aurich das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Betreibergesellschaft, Heinz Böttcher, mit Verfügung vom 15. April 2019 eingestellt hat. Die Bundeswehr hatte laut Norderland behauptet, als Folge der Abschaltung der Steuerungsfunktion der Windkraftanlagen hätten radartechnisch nicht alle zivilen und militärischen Flugziele erkannt werden können, weshalb es zu einer Gefährdung der Flugsicherheit im Zuständigkeitsbereich der militärischen Radarkontrolle des Taktischen Luftwaffengeschwaders 71 „R“ kommen konnte. Das sahen der Windparkbetreiber grundlegend anders. Der Windparkbetreiber hatte nach eigenen Angaben auf ein Sachverständigengutachten verwiesen, wonach die fünf betroffenen Windkraftanlagen gar keinen relevanten Störbeitrag leisten. Der Windparkbetreiber behält sich nach eigenen Angaben deshalb auch die Erstattung einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) gegen die innerhalb der Bundeswehr verantwortlichen Personen vor.

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