Hier beim Wattenrat wurde der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) schon häufig wegen seiner politischen Lobbyarbeit für den Windenergieanlagenhersteller Enercon und wegen seiner Forderung nach weiterem massiven Ausbau der Windenergie kritisiert. Nun muss man ihn tatsächlich einmal ausdrücklich loben; er wird gute Naturschutz-Berater in seinem Ministerium haben: Lies kritisiert die Neuvergabe von Jagdpachtverträgen auf den Inseln Norderney, Baltrum, Langeoog und Wangerooge im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ durch die Domänenverwaltung.
Stillschweigend wurden nach Pressemeldungen diese Verträge an der Öffentlichkeit vorbei mal wieder um neun Jahre verlängert. Verantwortlich ist die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU); Lies und Otte-Kinast sind Minister im Kabinett der Großen Koalition aus SPD und CDU in Niedersachsen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) nennt sich „anerkannter Naturschutzverband“. Deren Präsident ist Helmut Damman-Tamke (CDU), Mitglied des Niedersächsischen Landtages, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion für die Bereiche Landwirtschaft und Häfen und Schifffahrt. Die gut organisierte und vernetzte Landesjägerschaft Jägerschaft agierte mal wieder als Staat im Staate.
Es ist in der Tat ein Unding, dass Insel-Freizeitjäger aus Spaß an der Freude in diesem Großschutzgebiet ganz legal auf bestimmte Gänse- und Entenarten, darunter vor allem Zugvögel, schießen dürfen, an zehn Tagen im Jahr, die nicht zusammenliegen müssen. Die Jäger nennen die nordischen Gastvögel „Wasserfederwild“. Jeder Schuss oder der feilaufende Jagdhund vertreibt gleichzeitig auch die nichtjagdbaren Arten, wie z.B. Watvögel, von ihren Ruhe- oder Äsungsplätzen, in ihrem Schutzgebiet. Die Jagd wird auch in den strengsten Schutzzonen, den Ruhezonen, ausgeübt, in denen sogar das Steigenlassen von Kinderdrachen verboten ist. Zudem ist der Nationalpark auch europäisches Vogelschutzgebiet, da sollte eigentlich Schutz vor Hobby- und Freizeitjagd gehen, eigentlich. Das sind die traurigen Fakten in diesem „Weltnaturerbe“, das nur auf dem Papier so schön geschützt aussieht. Nicht unerwähnt sollte aber sein, dass es nicht wenige Jagdscheininhaber gibt, die die Wasservogeljagd gerade in Schutzgebieten als unsinnig ablehnen. Der Wattenrat Ostfriesland – und nicht der NABU, das muss einmal mal ganz deutlich gesagt werden!-, der ebenfalls als Kritiker beim NDR erwähnt wird, hat schon vor Jahren ganz ohne den NABU die Initiative ergriffen und das Verbot der Vogeljagd im Nationalpark und den angrenzenden EU-Vogelschutzgebieten an der Ems gefordert. Unterstützt wurde der Wattenrat dabei vom Ökologischen Jagdverband (ÖJV). Der Landesjagdverband Niedersachsen (LJN) will die Wasservogeljagd in Schutzgebieten beibehalten und sogar ausweiten.
Unser Mitarbeiter Eilert Voß, der seit Jahren an der Ems in einem EU-Vogelschutzgebiet das Jagdgeschehen während der „Gänsewacht“ von November bis Januar bei jedem Wetter beobachtet, hat über die Jahre umfangreiche Dokumentationen mit gravierenden Jagdverstößen erstellt. Alle Anzeigen gegen strafbare Fehlabschüsse nichtjagdbarer Arten bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben verliefen im Sande. Voß dagegen wurde wegen „Jagdstörung“ zu einer Geldstrafe verurteilt, weil acht Jäger gegen ihn aussagten. Voß war alleine unterwegs.
Wattenrat-Sammellinks zur Wasservogeljagd: https://www.wattenrat.de/tag/wasservogeljagd/
https://www.wattenrat.de/tag/gansewacht/
Grüne Betroffenheits-Heuchelei
Nachfolgend die Stellungnahme des ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer (Grüne, Ministeramt von 2013-2017) zur Wasservogeljagd, mit einer erheblichen Portion Heuchelei. Meyer hatte 2012 vor seinem Amtsantritt auch in Gegenwart von Wattenrat-Mitarbeitern auf einem Pressetermin seiner Partei zugesagt, die Wasservogeljagd in EU-Vogelschutzgebieten (dazu gehört auch der Nationalpark nieders. Wattenmeer) einzustellen. Das führte zu Protesten innerhalb des späteren Koalitionspartners SPD (unter der Federführung der ostfriesischen Abgeordneten Johanne Modder und Wiard Siebels im niedersächsischen Landtag) und von Landwirtschaftsfunktionären. Meyer musste einknicken und verfügte eine „Intervalljagd“ im 14-Tage Rhythmus auf Wasservögel in EU-Vogelschutzgebieten, eine wirkungslose Farce. Die damalige Staatssekretärin im niedersächsischen Umweltministerium Almuth Kottwitz (Grüne) eruierte bereits 2016 bei der Europäischen Kommission die Möglichkeiten des Abschusses von den bisher geschützten Nonnengänsen; zur Diskussion standen ein „Gänsemanagement“ mit „nachhaltige Kontrolle der Population“ für den gesamten Küstenbereich. Die Grünen sind also nicht nur Kritiker, sondern gleichzeitig „Täter“. Die eingeführte Intervalljagd wurde durch die nachfolgende SPD/CDU-Groko in Niedersachsen umgehend aufgehoben.
erschienen am: 2018-08-30 im europaticker/Umweltruf:Christian Meyer:
Ministerpräsident Weil muss Vogeljagd im Nationalpark Wattenmeer stoppen……..
Niedersachsen Vogeljagd im Weltnaturerbe
Das Landwirtschaftsministerium hat im Alleingang die eigentlich auslaufenden Jagdpachtverträge im Nationalpark Wattenmeer verlängert. [….] Unter Rot-Grün war daher von den zuständigen Ministern vereinbart worden, die 2018 auslaufenden Jagdpachtverträge nicht zu verlängern.Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher und voriger Landwirtschaftsminister in Niedersachsen: „Die Jagd auf Zugvögel im Nationalpark Wattenmeer muss beendet werden. Unter Rot-Grün hatten Umwelt- und Landwirtschaftsministerium vereinbart, die bestehenden Jagdpachtverträge im Nationalpark nicht zu verlängern. Der Alleingang der neuen Spitze des Agrarministeriums gegen die Naturschutzziele im Welterbe Wattenmeer ist skandalös. Hinzu kommt, dass sich Umweltminister Lies vom Koalitionspartner auf der Nase herumtanzen lässt. Und das zu Lasten des Naturschutzes, der offensichtlich keine große Rolle im Kabinett der GroKo spielt. Wir fordern Ministerpräsident Stephan Weil auf, die Streitereien zu beenden und die Vogeljagd mit seiner Richtlinienkompetenz zu stoppen.“ „Unfassbar ist, dass Ministerin Otte-Kinast auch die Jagdfreigabe auf weitere streng geschützte Zugvögel wie Blässgans-, Saatgans und Nonnengänse plant. Es schadet dem internationalen Ansehen Niedersachsens, wenn in einem bedeutenden Weltnaturerbe aus Gründen von Jagdtrophäen die Vogeljagd weiter erlaubt wird. Wie brauchen weniger Vogeljagd und nicht mehr!“
Die SPD-Jagdconnection
Eine dubiose Rolle bei der Bewertung der Jagd in Vogelschutzgebieten spielt auch Carola Sandkühler (SPD), früher Mitglied der Geschäftsführung des BUND-Niedersachsen, ehemalige parlamentarische Referentin der SPD im niedersächsischen Landtag und jetzt Vorsitzende des Naturschutzverbandes Niedersachsen (NVN), der auch das gemeinsame Büro einiger Naturschutzverbände „Landesbüro Naturschutz Niedersachsen GbR“ (Labün) in Hannover mitträgt. Sie unterstützte 2013 das Bestreben niedersächsischer Jäger mit SPD-Parteibuch gegen eine evtl. Änderung des Landesjagdgesetzes mit der Einstellung der Wasservogeljagd in EU-Vogelschutzgebieten (pdf: Jagderleben_10Nov2013_Sandkühler_SPD)
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NDR-Niedersachsen, 29. August 2018: „[…] Ein neuer Streit in der Großen Koalition ist aufgeflammt. Das Thema: Jagdpachtverträge im Nationalpark Wattenmeer. Umweltminister Olaf Lies (SPD) kritisiert das Agrarministerium, das von Barbara Otte-Kinast (CDU) geführt wird, scharf. Die neuen Pachtverträge seien seinem Haus unbekannt, sagte Lies am Mittwoch. „Dieses eigenmächtige Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums ist mir vollkommen unverständlich und ganz schlechter Stil“, so der Minister. […]“
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Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“
(NwattNPG): § 8 Jagd in der Ruhezone
(1) Die Ausübung des Jagdrechts ist nach Maßgabe des Niedersächsischen Jagdgesetzes erlaubt, soweit nicht in Absatz 2 etwas Abweichendes bestimmt ist.
(2) 1 Die Jagd auf Wasserfederwild ist nur auf den besiedelten Inseln und mit Zustimmung der Nationalparkverwaltung zulässig. 2 Die Zustimmung wird je Insel für bis zu zehn Tage jährlich erteilt; die Tage müssen nicht zusammenhängen. 3 Sie muss von der Revierinhaberin oder dem Revierinhaber spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Jagdtermin schriftlich beantragt werden. 4 Die Zustimmung setzt voraus, dass die Jagd den Schutzzweck dieses Gesetzes nicht erheblich beeinträchtigt. 5 Für die von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen offiziellen Zähltage im Rahmen der internationalen Wasser- und Watvogelzähltage darf keine Zustimmung erteilt werden. 6 Wird ein erlaubter Jagdtag wegen entgegenstehender Witterungsverhältnisse nicht genutzt, so ist auf Antrag nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 die Zustimmung zu einem Ersatztag zu erteilen.
(3) Die Nationalparkverwaltung kann Maßnahmen zur Lenkung des Bestandes von jagdbaren und anderen Tierarten einschließlich Wasserfederwild veranlassen.