Am 09. Dezember berichteten wir über Kitesurfer, die in Wremen/LK Cuxhaven außerhalb der festgelegten Zeiten rechtswidrig ihren Sport im Nationalpark Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ausübten. Zu dieser Zeit halten sich ziehende Rastvögel auch in diesem Surfbereich auf, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren. Das Surfen ist deshalb dort nur von April bis Oktober erlaubt. Bisher war das Surfverbot von November bis März nicht eindeutig ausgeschildert.
Seit kurzem steht dort nun ein Schild mit eindeutiger Ansage: „Winterkiteverbot nach §6 Abs.2 Nr.5 NwattNPG in der Zeit vom 01. November bis 31. März“. „NWattNPG“ ist das Niedersächsische Nationalparkgesetz. Leider fehlt der Hinweis, dass Verstöße ordnungsrechtlich geahndet werden können. Kitesurfer, die in der Vergangenheit penetrant das Verbot ignorierten, sollten wissen, dass bei Verstößen auch Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können.