Ems: Überführung des Meyer-Schiffs „Norwegian Joy“ lässt Vogelbruten im EU-Vogelschutzgebiet absaufen

Vogelschutzgebiet V10 „Emsmarschen von Leer bis Emden“: Überführung der „Norwegian Joy“ am 27. März 2017. Aufgestaute Ems, brütende und rastende Gänse fliehen vor dem Riesendampfer. Foto (C): Eilert Voß

Während wieder einmal die Überführung eines Kreuzfahrtschiffes der Meyer Werft über die zu enge Ems an die Nordsee bejubelt wird, saufen auch diesmal wieder durch das Aufstauen der Ems mit dem Ems-Stauwerk bei Gandersum die Gelege der ersten Brutvögel ab . Die Ems-Außendeichsbereiche gehören zum EU-Vogelschutzgebiet V10 „Emsmarschen von Leer bis Emden“ und sind Naturschutzgebiet! Möglich wurde der sog. „erweiterte Winterstau“, der eigentlich ein Frühlingsstau ist, durch langjährige Kungeleien der Naturschutzorganisationen WWF, BUND und NABU mit der Meyer Werft und dem Land Niedersachsen. Eine Klage der klagebefugten „anerkannten“ Umweltverbände BUND und NABU gegen die Erweiterung des Winterstaus um zwei Wochen im Frühling, die so genannte „Märzarrondierung“, wurde nach Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen als „Kompromiss“ zurückgenommen. Im Zusammenhang mit dem sog. „Masterplan Ems“ sollen nun u.a. 50 Hektar Wiesenvogellebensräume im Binnenland geschaffen werden (Ems-Hintergrundpapier des WWF, ganz unten). Dieser Kompromiss ist faul, er rettet die frühen Ems-Bruten nicht vor dem Ertrinken und verbessert nicht die Wasserqualität der Ems. Die Frage ist zudem, ob es die Aufgabe von Umweltverbänden ist, „Kompromisse“ mit einer Werft am falschen Standort zu schließen. Die Frage ist auch, welche konkreten „Gegenleistungen“ die Verbände für den Klageverzicht und den „Kompromiss“ erhalten haben…(2009: Die Ems und die Spur des Geldes)

Der „Masterplan Ems“ wurde nötig, um die EU-Kommission von einem Vertragsverletzugsverfahren gegen Deutschland wegen des Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie abzuhalten. Die Ems muss ständig, auch während der Schiffsüberführungen, ausgebaggert und auf Tiefe gehalten werden, diese enormen Kosten zahlt der Steuerzahler. Die Baggerungen erhöhen die Fließgeschwindigkeit der Ems, sorgen für einen starken Schlickeintrag und Sauerstoffzehrung. Der Fluss ist nur noch eine Meyer-Rinne, wie Kritiker sagen. Werften, die Schiffe solcher Größenordnung bauen, gehören an die Küste und nicht ins Binnenland.

Ems, Hatzumer Sand, 26. März 2017, 08:50h: Das Wasser steigt. Ein Grauganspaar verlässt das Gelege. Eine Silbermöwe beginnt mit der Nestplünderung. Nach diesem Fotozeitpunkt wurden noch 55 cm Wasser dazugepumpt. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die gesamten Graugansbruten des Naturschutzgebietes am Hatzumersand abgesoffen sind.

 

Abgesoffenes Naturschutzgebiet (EU-Vogelschutzgebiet) durch den Ems-Stau: Höhe Oldersum, 26. März 2017, 17:06 Uhr, noch 22 cm unter dem späteren Pegelhöchsstand, der noch um 2 cm über die zulässige Stauhöhe überschritten wurde. Foto (C): Eilert Voß

Wattenrat-Aktivist Eilert Voß berichtete während des Ems-Aufstaus über das Absaufen der ersten Gelege von Graugänsen in einigen Ems-Abschnitten. Nach den Natura-2000-Richtlinien der EU, die Gesetzescharakter für die Mitgliedstaaten haben, ist das Vernichten der Bruten gar nicht zulässig, da der Erhaltungszustand des EU-Schutzgebietes dadurch negativ verändert wird, es gilt ein Verschlechterungsverbot in den Schutzgebieten. Für die Meyer Werft und deren Musikdampfer wird aber die großflächige Naturzerstörung an der Ems möglich gemacht, mit Hilfe des Landes Niedersachsen, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und großer Naturschutzorganisationen. Nationale und europäische Naturschutzgesetze stehen hier nur auf dem Papier, auch mit Unterstützung der großen Naturschutzorganisationen WWF, BUND und NABU, die damit – nicht zum ersten Mal – Ihre Glaubwürdigkeit als vorgebliche „Anwälte der Natur“ verloren haben. Und auch diese Überführung lässt wieder einmal nur den Schluss zu: Meyer an die Küste!

Spaßdampfer „Norwegian Joy“: Spötter bezeichnen solche Schiffe als schwimmende Plattenbauten. Foto (C): Eilert Voß

Aus: WWF 2015, S. 5: Ems_WWF-Hintergrundpapier-Masterplan-Ems-2050

Kompromisse zwischen Wirtschaft und Umwelt

1. Verzicht auf Klagen der Umweltverbände bis 2019

Die Klage gegen die Erweiterung des Winterstaus um zwei Wochen im Frühling, die so genannte „Märzarrondierung“ wird zurückgenommen, weil in dem Zusammenhang 50 Hektar Wiesenvogellebensraum im Binnenland geschaffen werden. Dies entspricht genau der Forderung der Umweltverbände, die in der „Märzarrondierung“ unberücksichtigt geblieben war und die Klage ausgelöst hatte.

Die Umweltverbände verzichten auf eine Klage gegen fünf Schiffsüberführungen der Meyer-Werft bis 2019 im Herbst, für die ggfls. die Umweltauflagen zum Sauerstoffgehalt und Grenzwerten für den Salzgehalt ausgesetzt werden sollen, weil in dem Zusammenhang ein Tidepolder mit neuen von Ebbe und Flut abhängigen Süßwasserlebensräumen geschaffen wird. Diese neuen Flächen für die Entwicklung flusstypischer Lebensräume wie dem vom Aussterben bedrohten Tideauwald und Röhricht sowie Watt und Prielstrukturen, sollen die durch erhöhte Salzgehalte entstandenen Schäden im Ökosystem ausgleichen. Ziel ist ein im Vergleich zu heute besserer ökologischer Zustand der Ems.

2. Vereinbarung zwischen Meyer-Werft und Umweltverbänden von 2009 wird umgesetzt

Die Unterzeichner des Masterplans Ems 2050 erkennen für Schiffsüberführungen durch die Meyer Werft einen Sommerstau (NHN + 1,90m) vom 01.04. bis 15.07 sowie einen Winterstau (NHN +2,70m) vom 16.07. bis 31.03. eines Jahres als Rahmen an. Derzeit gelten noch die 1998 festgelegten Stauhöhen, erweitert um die oben beschriebene „Märzarrondierung“. Für die dauerhafte Änderung der bestehenden Genehmigung und damit Umsetzung der Vereinbarung von 2009 ist ein weiteres Verfahren notwendig. Die Umweltverbände haben sich im „Masterplan Ems 2050“ bereit erklärt an der Vorbereitung dieses Verfahrens mitzuarbeiten, aber auch auf die Schwierigkeiten einer Genehmigung unter den heutigen ökologisch katastrophalen Rahmenbedingungen hingewiesen. Auf künftige Klagemöglichkeiten diesbezüglich haben die Umweltverbände nicht verzichtet.

Bilanz

Die Umweltverbände haben mit diesem Vertrag mehr erreicht, als auf dem Klageweg möglich gewesen wäre. Allerdings wäre dieser Vertrag ohne die geführten Klagen und bereits geplanten im Konflikt mit Umweltrecht stehenden Vorhaben, die zukünftig Klagen provoziert hätten auch nicht zustande gekommen.

 

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