Die Frage nach der wundersamen Vergrößerung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer führte hier zur etwas späten Erkenntnis, dass das Nationalparkgesetz von 2001 im März 2010 wieder novelliert wurde. Anlass war die Anpassung an das Bundesrecht, in diesem Fall an das Bundesnaturschutzgesetz, Wundersames gibt es also nicht mehr zu berichten.
Wesentliche Änderungen hat die Novellierung nicht gebracht, in Cuxhaven dürfen nun wattseitige Baumbestände genutzt werden (§13), die Vorgaben der Befreiung (§17) wurden verkürzt und an Bundesrecht angepasst:
Soweit ein Befreiungsantrag Vorhaben oder Maßnahmen betrifft, die geeignet sind, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben oder Maßnahmen die Schutzgüter nach § 2 Abs. 2 und 3 erheblich zu beeinträchtigen, kann die Befreiung nur unter den Voraussetzungen des § 34 BNatSchG erteilt werden.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Nationalparkverwaltung bei der Genehmigung von Kiterflächen diese Änderung überlesen haben muss. In keinem bekannten Fall wurde vor der Genehmigung von Flächen in der Zwischenzone eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt, diese Vorgabe bestand auch schon vor der Novellierung des Nationalparkgesetzes!
Erfreulich ist in der Tat die Vergrößerung des Nationalparks in Cuxhaven-Duhnen und im Elbe-Weser-Bereich um ca. 67.000 Hektar, also 670 km2! Versäumt wurde es, die Aufsicht und Betreuung im Nationalpark durch richtige Ranger festzuschreiben, die sind politisch offensichtlich nicht gewollt. Nun sollen 6 hauptamtliche Nationalparkwarte, die über keine Kompetenzen und Boote verfügen, fast 3.500 km2 Schutzgebietsfläche überwachen, ein Witz. Ein Gesetz, das unter Vollzugsdefiziten leidet, bleibt immer nur bedrucktes Papier. In der Tagespresse muss die Meldung über die Novellierung so klein ausgefallen sein, dass sie nicht weiter aufgefallen ist. Und Wikipedia sollte schleunigst seinen Beitrag über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer novellieren, da hinkt diese nicht immer zuverlässige Informationsquelle wohl etwas hinterher.