NABU mit Sehschwäche: „Wattenhuus“-Vertrag in Bensersiel

Bildzitat, Anzeiger für HArlingerland, Wittmund, S.4, 02. Mai 2016, Axel Heinze, NABU, 6 v.l.

Bildzitat, Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S.4, 02. Mai 2016, Axel Heinze, NABU, 6 v.l.

Dr. Holger Holger Buschmann, niedersächsischer Landesvorsitzender des „mitgliederstärksten Naturschutzverbandes Deutschlands“ NABU, kam höchstpersönlich an die Küste nach Bensersiel/Stadt Esens. Er übernahm dort im Beisein des Esenser Verwaltungschefs und der Bürgermeisterin die Trägerschaft des „Wattenhuuses“ zusammen mit der Stadt Esens. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Im kleinen „Wattenhuus“ werden seit Jahrzehnten Touristen über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer informiert. In der Lokalpresse ließen sich die örtlichen NABUben mit den Esenser Honoratioren ablichten, wie es sich zu solch einem Ereignis gehört. So weit, so gut, eine Kürveranstaltung für den hauptamtlichen Landesvorsitzenden des NABU. Bei der Pflicht sieht es schon ganz anders aus.

In Sichtweite des „Wattenhuuses“ führt der Schwarzbau der Umgehungsstraße um den Ort Bensersiel herum, in Sichtweite liegt ebenfalls der 1995 unter merkwürdigen finanziellen Zuwendungen an die Gemeinde Holtgast/Samtgemeinde Esens gebaute Windpark Utgast, der jetzt repowert wird. Die Umgehungsstraße wurde im „faktischen Vogelschutzgebiet“ direkt am ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiet V63, „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ gebaut, in „faktischen Vogelschutzgebieten“ gelten wesentlich strengere Auflagen als in ausgewiesenen Vogelschutzgebieten. Die Trasse der Straße wurde von der damaligen CDU-FDP-Regierung mit dem berühmt-berüchtigten Umweltminister Sander (FDP) aus der Gebietsmeldung des Vogelschutzgebietes an die EU-Kommission herausgenommen, damit blieb die Trasse aber dennoch „faktisches Vogelschutzgebiet“, das hatte man in Hannover „übersehen“. Ganz nebenbei wurde  auch gleich zwei Planungsflächen für Golfplätze östlich von Bensersiel (bis heute nicht verwirklicht) aus der Gebietsausweisung mit herausgenommen, offensichtlich rechtswidrige Gefälligkeiten für die Tourismuswirtschaft. Der Windpark Utgast wird aktuell mit leistungsstärkeren Anlagen direkt am Vogelschutzgebiet bestückt. Dabei werden die fachlichen und gerichtlich bestätigten Mindestabstände nicht eingehalten, nur ca. 300 Meter statt der geforderten 1.200 Meter ragen die neuen Anlagen in den Himmel. Nur 1,5 Kilometer nördlich vom Windpark entfernt beginnt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, ebenfalls EU-Vogelschutzgebiet. Die ehemaligen Rastflächen für Watvögel und Gänse auf der Windparkfläche und deren Umgebung wurden völlig entwertet. Bestimmte Watvogelarten meiden die Trasse der Umgehungsstraße bis auf mehrere hundert Meter, rastende Gänse weniger. Schilf- und Grabenbrüter wie Rohrsänger oder Blaukehlchen verloren ihre Lebenstätten, ca. 1,4 Kilometer Gräben wurden für den Bau der Straße zugeschüttet. Die Dokumentation der eingetretenen Biodiversitätsschäden wurde unterlassen, der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde kann diese Schäden nicht erkennen.

Umgehung_Windpark_Bensersiel

So sieht das Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ bei Bensersiel in der Realität aus: eine illegal gebaute Umgehungsstraße, ein Windpark direkt am Vogelschutzgebiet. Die neuen repowerten Anlagen stehen nur ca. 300 Meter vom Vogelschutzgebiet entfernt. Die gerichtlich bestätigten Abstände sollen 1.200 Meter betragen. Foto (C): Manfred Knake

Gegen die Umgehungsstraße hatte der Wattenrat schon 2003 Widerspruch eingelegt, gegen das Repowering am Vogelschutzgebiet 2015 eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt, die form- frist- und fruchtlos im Sande verlief. Die Behörden vom Landkreis Wittmund über das Umweltministerium in Hannover bis zur EU-Kommission machen die Augen und Ohren zu. Der Bau der Umgehungsstraße wurde inzwischen nach der erfolgreichen Klage des zu unrecht enteigneten Landeigentümers vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg und vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilt, es droht der Rückbau. Als Begründung legten die beiden Gerichte die Missachtung des Vogelschutzgebietes zugrunde. So weit, so schlecht für die Stadt Esens.

„Mit möglichst vielen Sinnen“ soll man im „Wattenhuus“ die Lebensräume kennenlernen, ob damit auch der Sehsinn gemeint ist? Der NABU muss aber an Sehschwäche leiden. Er hat sich weder beim offensichtlich rechtswidrigen Repowering des Windparks Utgast noch beim gerichtlich festgestellten Schwarzbau der Umgehungsstraße mit Ruhm bekleckert. Zum Windpark Utgast kam gar nichts, kein Wort hörte man dazu von diesem Verband, obwohl er klagebefugt ist. Zur Umgehungsstraße hörte man Befremdliches vom Vorsitzenden der NABU-Kreisgruppe Wittmund, Axel Heinze, der ebenfalls bei der Wattenhuus-Zeremonie anwesend war. Heinze (SPD) hatte seinerzeit als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses (!) und Ratsmitglied der Stadt Esens die Umgehungsstraße im Vogelschutzgebiet mit durchgewunken. Er begründete dies in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ vom 19. März 2003 so:

[…] Dass sich Axel Heinze als Vorsitzender des Bauausschusses der Stadt Esens nicht gegen den Bau der Umgehungsstraße Bensersiel ausgesprochen hat, obwohl in seiner Brust zusätzlich das NABU-Herz schlägt, ist für ihn kein Problem und vor allem kein Widerspruch. „Als Vorsitzender des Bauausschusses kann ich auf Dinge Einfluss nehmen, die den Naturschutz berühren.“ Dabei versteht sich der Esenser nicht als der Naturschützer in „Reinform“, der grundsätzlich alle baulichen Vorhaben ablehnt. […] Zwar, so Heinze, sei die Umgehung Bensersiel ein Eingriff in die Natur, doch müsse dabei berücksichtigt werden, dass sie wichtig für den Fremdenverkehr sei, von dem die Menschen hier leben würden. […]“

Und er wirkt weiterhin unverdrossen im Verbandssaturschutz des Landkreises mit, nun auch im Wattenhuus, wo der Naturschutz fremdenverkehrsfördernd auf kleinem Raum konfliktfrei im Saale stattfindet. 2010 kam der NABU-Landesverband doch noch kurz aus der Deckung: Er wollte in einem Antrag beim OVG Lüneburg die Einstellung der Bautätigkeit für die Umgehungsstraße bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung erwirken. Der Antrag wurde vom OVG Lüneburg aus formalen Gründen kostenpflichtig zurückgewiesen. Danach ging dem NABU die Luft aus, der Verband unternahm keine weiteren Schritte, um gegen den Straßenverlauf im „faktischen Vogelschutzgebiet“ rechtlich vorzugehen. „Nachhaltig“ setze sich schließlich der rechtswidrig enteignete Landeigentümer bei zwei Gerichten durch.

Die Kernkompetenz des NABU liegt zweifellos nicht in der Eröffnung von Info-Zentren. Wer´s nicht glaubt, sollte einfach mal die Geschichte des NABU verfolgen – bis 1990 Deutscher Bund für Vogelschutz – und in die Satzung sehen, aber Papier ist bekanntlich geduldig. Der „mitgliederstärkste Naturschutzverband“ könnte dickere Bretter bohren, wenn er nur wollte.

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