Nach der erfolgreichen Klage eines Anwohners wurde jetzt damit begonnen, einzelne Windkraftanlagen im Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund durch Sprengung zu entfernen. Der Anwohner hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen mehrere fehlerhafte Genehmigungssbescheide des Landkreises Wittmund geklagt (AZ: MI6/007/TnT/WTM/2016). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, habe viel zu hohe Lärmwerte zugrunde gelegt, die eine unerträgliche gesundheitliche Belastung des Klägers verursacht hätten. Zudem seien die Mindestabstände zum angrenzenden Vogelschutzgebiet nicht eingehalten worden; damit habe der Landkreis gegen europäisches Recht verstoßen. Ursprünglich sollten durch das Repowering von 53 Windkraftanlagen in Utgast 43 Anlagen bestehen bleiben. Durch die gerichtliche Anordnung sollen jetzt zunächst 15 Anlagen gesprengt werden, die zu nahe an der Wohnbebauung und zu nahe am Vogelschutzgebiet errichtet wurden. Weitere Anlagen dürfen laut Urteil nicht genehmigt werden. Die Kosten des Verfahrens und für die Beseitigung der Anlagen hat der Landkreis Wittmund zu tragen, so das Gericht. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Der Landrat des Landkreises Wittmund, Matthias Köring (parteilos), dementierte Vermutungen, sein angekündigter Rücktritt vom Amt mit dem Wechsel in die Wirtschaft sei durch das Gerichtsurteil verursacht worden.
Nachtrag 02. April 2016: Es gab tatsächlich Zweifel an der Echtheit der Meldung, wer hätte das gedacht… Nun, es war ein Aprilscherz, das Aktenzeichen sagt eigentlich alles.