Nachfolgend übernehmen wir die Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz zum Artenschutz in Deutschland. Wie nicht anders zu erwarten, stehen „an vorderster Stelle der Ursachen für die Gefährdung der Arten intensive Formen der Landbewirtschaftung. Weitere wesentliche Gefährdungen liegen in der Forstwirtschaft, Wasserbau und Gewässerunterhaltung, Baumaßnahmen sowie Sport- und Freizeitaktivitäten.“ Auch die Windenergienutzung findet Eingang in den Artenschutzreport. Das Verlustrisiko für Fledermäuse durch Windenergieanlagen- allerdings reduziert nur auf die Waldlebensräume – ist ein Thema. Aber die Durchindustriealisierung der Kulturlandschaft und der Nord- und Ostsee mit riesigen Windkraftanlagen („Windparks“) und der damit verbundene Verlust von Lebensräumen wird von der Bundesbehörde leider nicht ausreichend thematisiert, lediglich am Beispiel der Eisente in der Ostsee wird das „Kolllisionsrisiko“ erwähnt. Es besteht aber gerade bei unsichtigem Wetter ein großes Kollisionsrisiko für alle über das Meer ziehenden Vogelarten! Die großflächigen Rast- und Nahrungsflächenverluste durch Ketten von Windparks an der Küste für ziehende Wat- und Schwimmvogelarten und die enorme Schallbelästigung von Meeressäugern durch den Bau von Windkraftanlagen kommen im Artenschutzbericht nicht vor oder werden völlig verharmlosend dargestellt: „Bei den Bauarbeiten kann eine Lärmbelastung unter Wasser auftreten, die ausreicht, um Wirbeltiere, insbesondere Schweinswale (Phocoena phocoena, […]), zu stören oder zu verletzen. Daher werden für die Errichtung der Anlagen in der AWZ strenge Schallschutzmaßnahmen beauflagt.„ Genau das ist aber nicht wahr. Zusammen mit der Poliltik, der Windenergiewirtschaft und den Naturschutzverbänden wurden 2012 die technisch machbaren 160 Dezibel, 750 Meter entfernt (!) von den Rammarbeiten, als „verträglich“ festgelegt, verträglich aber nur für die Windenergiewirtschaft, nicht für die Schweinswale! 160 Dezibel als Dauerbeschallung entsprechen einem (andauernden) Artillerieabschuss in nächster Nähe, völlig unakzeptabel für die empfindlichen Ortungsorgane der Kleinwale. In der Praxis hat sich zudem ein wirksamer Schallschutz für Meeressäuger bisher als weitgehend wirkungslos und nur als „Notlösung“ erwiesen: Neue Zürcher Zeitung vom 02. April 2015: Schallschutz im Ozean. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass sich der Schall unter Wasser wesenlich weiter ausbreitet als an der Luft.
Dafür fließt aber wieder der „Klimawandel“, das politisch korrekte Zeitgeist-Mantra, aus staatlicher Feder: „Aktuell spielt der Klimawandel noch keine große Rolle als Gefährdungsursache. Das BfN geht jedoch davon aus, dass dieser Einfluss bei fortlaufender Klimaänderung zunehmen wird.“ Davon, dass sich „das Klima“ in unseren Breiten derzeit weiter erwärmt, ist nach den aktuell vorliegenden Daten nicht auszugehen. Und ob eine moderate Erwärmung überhaupt einen nennenswerten Einfluss auf die bei uns heimischen Arten haben würde, ist auch eher Teil einer fragwürdigen regierungsamtlich befeuerten klimaideologischen Diskussion, von nicht wenigen Mainstreammedien „copy and paste“ übernommen. Auch den Mitarbeitern des BfN sollte nicht entgangen sein, dass es nie ein konstantes Klima gegeben hat und sich „fortlaufende Klimaänderungen“ seit Jahrmillionen feststellen lassen. Wir befinden uns derzeit ohnehin seit der vergangenen Weichseleiszeit in einer Zwischeneiszeit, einem klimazyklischen Interglazial (Holozän), ganz ohne das politische Konstrukt des CO2-Hypes. Wenn man weiß, dass das BfN zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehört, weiß man auch, woher der Wind bei dieser Behörde weht…
Link: Artenschwund durch Klimawandel? Political Correctness und andere Ursachen
Hier die Pressemitteilung des BfN vom 20. Mai 2015:
Artenschutz, Rote Listen, Tiere, Pflanzen
Bundesamt für Naturschutz legt ersten Artenschutz-Report vor
- Ein Drittel der Arten sind in ihrem Bestand gefährdet
- Zu den zentralen Verursachern gehört die intensive Landwirtschaft
- Wildnisgebiete und nutzungsfreie Wälder sind für Erhalt der Artenvielfalt unabdingbar
- BfN legt Acht-Punkte-Programm zum Artenschutz vor
Berlin/Bonn, 20. Mai 2015: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt heute zum ersten Mal einen umfassenden Artenschutz-Report vor. Hierin nimmt das BfN eine Analyse der in Deutschland lebenden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vor. Der Report gibt einen Überblick, wie viele Arten in Deutschland leben, wie hoch der Anteil der gefährdeten Arten ist und wie sich die Artenvielfalt in den letzten Jahren entwickelt hat. Er macht aber auch deutlich, wo im Artenschutz Erfolge zu verzeichnen sind und worauf diese sich zurückführen lassen. Damit liefert der BfN-Artenschutzreport eine wichtige Analyse, um gefährdete Arten identifizieren und schützen zu können. Das BfN legt den Fokus auf acht Bereiche, in denen ein dringender Handlungsbedarf festzustellen ist und schlägt zentrale Maßnahmen zum Artenschutz vor.
„Der Zustand der Artenvielfalt in Deutschland ist alarmierend, denn ein Drittel der auf Roten Listen erfassten Arten ist im Bestand gefährdet und weitere Arten sind sogar schon ausgestorben. Damit wird bislang auch das nationale Ziel verfehlt, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten,“ fasste BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel den Artenschutz-Report zusammen. „Wir müssen dringend unsere Anstrengungen verstärken, um den Artenrückgang zu stoppen“, so Jessel.
Deutschland beherbergt rund 48.000 Tierarten, 9.500 Pflanzen- und 14.400 Pilzarten. In der Roten Liste Deutschlands wurden mehr als 32.000 heimische Tiere, Pflanzen und Pilze hinsichtlich ihrer Gefährdung untersucht. Dabei zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Rund 31% wurden als bestandsgefährdet eingestuft, 4% sind bereits ausgestorben.
Von den aktuell untersuchten 11.000 Tierarten sind 30% bestandsgefährdet und 5% ausgestorben. Fast 28% der Wirbeltierarten, die Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere umfassen, sind aktuell bestandsgefährdet. Bei den wirbellosen Tieren, zu denen beispielsweise die Insekten gehören, gelten sogar 45,8% der bislang 6.057 untersuchten Arten und Unterarten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben. Außer bei den Säugetieren sind bei diesen Zahlen die marinen Organismen nicht berücksichtigt. Die aktuelle Situation der Brutvogelarten hat sich in den letzten Jahren spürbar verschlechtert: Über die letzten zwölf Jahre nahmen 34% der Brutvogelarten in ihrem Bestand mehr oder weniger stark ab. Über 23% der Zugvogelarten sind bestandsgefährdet und stehen auf der Roten Liste der wandernden Vogelarten.
An vorderster Stelle der Ursachen für die Gefährdung der Arten stehen intensive Formen der Landbewirtschaftung. Weitere wesentliche Gefährdungen liegen in der Forstwirtschaft, Wasserbau und Gewässerunterhaltung, Baumaßnahmen sowie Sport- und Freizeitaktivitäten. Unter den 25 wichtigsten Gefährdungsursachen dominieren damit Maßnahmen, die mit einer Intensivierung der Nutzung von Natur und Landschaft und damit einhergehenden Veränderungen bzw. der Zerstörung der Lebensräume verbunden sind. Aktuell spielt der Klimawandel noch keine große Rolle als Gefährdungsursache. Das BfN geht jedoch davon aus, dass dieser Einfluss bei fortlaufender Klimaänderung zunehmen wird. Ursächlich für die Gefährdung der marinen Organismen sind vor allem die Fischerei, Lebensraumveränderungen, Schadstoffeinträge und Aquakulturen.
Um den Artenrückgang zu stoppen, sind weiterhin große Anstrengungen im Artenschutz erforderlich. Das BfN fordert gezielte Einzelmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und solche Arten, für deren Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung hat. Dringend notwendige artübergreifende Schutzmaßnahmen umfassen nach Einschätzung des BfN die Erhöhung der Lebensraum- und Strukturvielfalt in der Landschaft, wie beispielsweise den Erhalt von Grünland, die Einrichtung ungenutzter Pufferstreifen um Landschaftselemente und Äcker, naturnahen Waldbau, Wiedergewinnung von Auenflächen durch Deichrückverlegungen, Wiedervernässung von Mooren und eine ökosystemverträgliche, nachhaltige Fischerei. Zudem ist das Vorhandensein nutzungsfreier Wälder unverzichtbar, um das gesamte Spektrum der Artenvielfalt zu erhalten. Denn zahlreiche Flechten, Moose und Pilze oder Totholz bewohnende Käfer sind für ihren Fortbestand auf solche Waldformen angewiesen.
Ungeachtet der auch weiterhin notwendigen Anstrengungen gibt es aber auch sichtbare Erfolge beim Schutz einzelner Arten. Sie sind vor allem dort festzustellen, wo gezielte Artenschutzmaßnahmen zum Einsatz kamen (etwa bei Vogelarten wie dem Schwarzstorch oder dem Seeadler), wo Schutzgebiete wichtige Rückzugsräume bildeten und zudem gut gemanagt wurden (z.B. beim Schutz der Flussperlmuschel) oder wo durch vertragliche und hinreichend finanziell ausgestattete Maßnahmen Naturschutzkonzepte in der Agrarlandschaft umgesetzt wurden (etwa bei Wiesenbrüterprogrammen oder Ackerrandstreifenprojekten, die Vogelarten wie der Uferschnepfe oder dem Braunkehlchen und Wildkräutern wie der Kornblume zugutekamen). Dies belegt, dass sich gezielte und langfristige Naturschutzmaßnahmen auszahlen. Insbesondere bei einigen Tierarten wie Biber, Wildkatze und Wolf konnten strenge gesetzliche Schutzbestimmungen, Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Neuschaffung ihrer Lebensstätten oder Wiederansiedlungsprojekte deutliche Erfolge erzielen. So wird der aktuelle Bestand an Wildkatzen in Deutschland derzeit wieder auf 5.000 bis 7.000 Tiere geschätzt. Das BfN sieht hierin eine Bestätigung bisheriger Schutzbemühungen, die auch weitere Maßnahmen sinnvoll erscheinen lassen, zumal von solchen Schlüsselarten zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten profitieren.
Der vorgelegte Artenschutzreport gibt wichtigen Aufschluss über die Gründe, die im Artenschutz zu Gefährdungen und zu Erfolgen führen. Er stellt damit eine wichtige Grundlage für den Schutz der Arten dar. Eine genaue Erfassung und Entwicklungsanalyse mit verlässlichen und umfassenden Daten ist unverzichtbar, um gefährdete Arten zu identifizieren, zu schützen und damit dem Verlust der Artenvielfalt in Deutschland entgegenzutreten.
Hintergrund: Acht-Punkte-Programm des BfN zum Schutz der Arten in Deutschland
• 1. Bestehende Artenschutzprogramme sind auszubauen und zu ergänzen, um gezielt die Bestände von in ihrem Bestand besonders gefährdeten Arten, v.a. solchen, bei denen ein Flächenschutz allein nicht ausreicht, sowie von Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortlichkeit hat, zu schützen und zu erhalten.
• 2. Das bestehende Schutzgebietssystem ist auf Lücken zu überprüfen und weiterzuentwickeln, denn ein repräsentatives und gut vernetztes System von Schutzgebieten ist wesentlich, um in der intensiv genutzten Kulturlandschaft hinreichend Rückzugsmöglichkeiten für Arten mit besonders spezialisierten Lebensraumansprüchen zu bieten. Wichtig ist zudem ein effektives Management, damit Schutzgebiete ihre Wirksamkeit entfalten können. Dieses umfasst neben gebietsspezifischen Managementplänen eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen.
• 3. Effektiver Artenschutz profitiert am besten vom Schutz der betreffenden Lebensräume und einer in der Fläche nachhaltigen und naturverträglichen Nutzung. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist eine gestärkte ökologische Komponente der europäischen Agrarförderung (GAP) vorzusehen. Dazu gehören beispielsweise ein bundesweites vollständiges Grünlandumbruchsverbot sowie eine sinnvolle Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen innerhalb der GAP. Um den Schutz der Arten in der Agrarlandschaft zu optimieren, sind die Vertragsnaturschutzmaßnahmen besser finanziell auszustatten, noch zielgerichteter zu konzipieren und die vorhandenen Mittel vermehrt in wirksame Maßnahmen zu investieren.
• 4. Das Vorhandensein nutzungsfreier Wälder ist unabdingbar, um das gesamte Spektrum der Artenvielfalt zu erhalten. Der Anteil nutzungsfreier Wälder ist weiter zu erhöhen, um das in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegte Ziel von einem Anteil von 5 % an der Waldfläche zu erreichen. Darüber hinaus sollte die Artenvielfalt in den Wäldern durch eine naturverträgliche Nutzung mit entsprechendem Strukturreichtum und eine natürliche Baumartenauswahl gefördert werden. Naturschutzleistungen im Wald sind dazu angemessen zu honorieren.
• 5. Die Vernetzung von Lebensräumen ist wichtig, u. a. um Ausbreitung und Genaustausch von Individuen zu befördern und zugleich die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern. Um die Vernetzung der Lebensräume zu verbessern, sind ausreichend naturnahe Landschaftselemente vorzusehen und der gesetzlich geforderte bundesweite Biotopverbund auf 10 % der Fläche eines jeden Bundeslandes einzurichten. Das BNatSchG (§§ 20, 21) adressiert bei der Umsetzung des Biotopverbundes im besonderen Maße die Bundesländer.
• 6. Die Flüsse sind wieder durchgängig zu gestalten und mit ihren Auen zu verbinden. Die Fläche durchströmter Auen ist bundesweit zu vergrößern. Damit können sie gleichermaßen ihre Funktion als Lebensraum zahlreicher Arten wahrnehmen und wertvolle Ökosystemleistungen erbringen. Bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist auf bestmögliche Synergien zwischen Belangen des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes zu achten.
• 7. Für die marinen Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese tatsächlich Rückzugsgebiete und Ruheräume für gefährdete Arten darstellen. Dazu ist insbesondere eine ökosystemverträgliche, nachhaltige Fischerei notwendig.
• 8. Um noch zielgerichteter Schutzmaßnahmen für die Arten durchführen zu können, ist es erforderlich, bessere Datengrundlagen über die Gefährdungssituation bzw. den Erhaltungszustand der Schutzgüter zu schaffen, fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die in diesem Zusammenhang unersetzlichen Leistungen des Ehrenamtes sind höher wertzuschätzen und professionell zu begleiten.
Hier gelangen Sie zum Artenschutz-Report: BfN_Artenschutzreport_2015