Am 1. Februar jeden Jahres ist alles vorbei, dann darf Bauer nach der „Düngeverordnung“ wieder Gülle aufs Land fahren, wenn der Boden nicht gefroren ist oder eine geschlossene Schneedecke die Ländereien bedeckt.
Und ab 1. Februar geht’s dann auch richtig los, vor allem aber dann, wenn der Boden gefroren ist und Bauer mit seinem stinkenden Gespann nicht mehr befürchten muss, im aufgeweichten Boden stecken zu bleiben. Eigentlich darf die Gülle nur dann ausgebracht werden, wenn der Boden auch aufnahmefähig ist, das ist bei ca. 8 Grad Celsius Bodentemperatur der Fall.
Da aber die Gülle“lagunen“ (ja, so heißen diese Behälter tatsächlich, haben aber nichts mit der Südsee zu tun und riechen auch anders!) durch die Massentierhaltung voll sind, muss die gequirlte Scheiße raus aufs Land, egal, wie es draußen aussieht. So wird aus der eigentlich sinnvollen Düngungen eine reine Abfallentsorgung. Die Gülle steht dann auf dem Land, wird bei Regen ausgewaschen und gelangt so in die Oberflächengewässer, eine Straftat, für die Bauer aber nur selten bestraft wird.
In wenigen Wochen werden wir wieder lesen können, dass die bösen Wildgänse die Ländereien verkoten, so die Erträge für Bauer schmälern und sogar die Wiesenbrüter vertreiben.
Alles gelogen: Von der ungleich größeren Menge Gülle-Flüssigkot der heutigen Tage bei Frost wird dann nicht mehr die Rede sein. Die schlimmen Gänse sind für Bauer nur dann nützlich, wenn er wieder Geld für tatsächliche oder nur vermeintliche Fraßschäden der Zugvögel, die hier überwintern, einsacken kann. Dann holt er die Presse und lamentiert auf hohem Niveau, Motto: Lerne klagen ohne zu leiden. Beim Geldeinsacken mittels der öffentlichen Hand und Desinformation mit Hilfe der Lokalmedien ist Bauer ungeschlagener Meister.