
Wohnen müssen, wo andere Urlaub machen, Esens-Bensersiel – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Es geht voran in den Koalitionsgesprächen der CDU/CSU mit der SPD, Steigerungen der Desinformation und der lobbykratischen Einflüsse sind immer noch möglich. Nach der billionenschweren Schuldenbremse-Lüge laufen die Energiewender zur Hochform auf. Das Netz, oder besser der Filz, der politischen Energiewendelobbykraten der Solar- und Windbewegten, die die Öffentlichkeit seit Jahren mit Klimaangstszenarien nerven, aber eigentlich nur Profit meinen, hat sich in Berlin durchgesetzt. Nachdem schon die abgewählte Ampelregierung das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch Abbau von Genehmigungshemmnissen entkernt hatte, wird dieses jetzt brachial weiter abgebaut.
Nun geht es an die seit fast fünfzig Jahren geltende gesetzliche Eingriffsregelung, die dann greifen soll, wenn Eingriffe in Natur- und Landschaft nicht vermieden werden können und dann Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden muss:
Im „Koalitionspapier 2025/Erste Ergebnisse…“ heißt es: „Bei Projekten der Energiewende verzichten wir künftig auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich, denn Klimaschutz ist als solcher schon der beste Umwelt- und Naturschutz. Wir reduzieren, wo heute schon möglich, Verbandsklagerechte und setzen uns auf europäischer Ebene für ihre Abschaffung ein.“
Jetzt also wird die vielzitierte Biodiversität dank CDU und SPD tatsächlich zur Makulatur, die Lobbykraten in Berlin haben gezeigt, wo es beim Artenschutz langgeht.
So heißt es noch: „ Ziele und Grundprinzipien der Eingriffsregelung […] Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen […] Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, in allen Phasen der Planung und Umsetzung eines Projektes Vorkehrungen dafür zu treffen, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen werden. Dieses Vermeidungsgebot, das vermeidbare Beeinträchtigungen gar nicht erst stattfinden lassen soll, gewinnt angesichts des rapiden Verlustes von biologischer Vielfalt einen zunehmend höheren Stellenwert. […]

Windparkbau im faktischen Vogelschutzgebiet: Wybelsumer Polder an der Ems – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Ein scharfes Schwert
Das Verbandsklagerecht stört ebenfalls. Es ist ein scharfes Schwert, das man potenziellen Klägern aus der Hand nehmen will:
„Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern die von Rechten der Allgemeinheit.“
Die Verbandsklage stört aber die Kreise der Windkraft- und Solarprojektierer , die auch gegen das geltende Artenschutzrecht Planungen betrieben haben, die dann bisher von den Gerichten kassiert wurden. Die etablierten Naturschutzverbände wie BUND oder NABU, die fest in der Klimafalle stecken, unterstützen diese eigentlich längst gescheiterte billionenteure Energiewende, sind Teil des Problems und machen nur sehr spärlichen Gebrauch von der Verbandsklage bei Windkraft- oder Solarprojekten. Was soll man vom Naturschutzverband BUND halten, der die „Erneuerbaren entfesseln“ will?
Kritik von der „Naturschutzinitiative“
Der Naturschutzverband „Naturschutzinitative“ (NI) ist der einzige Verband auf Bundesebene, der noch klar sieht; hier die Veröffentlichung vom 28. März 2025 zu den Koalitionsverhandlungen:
28.03.2025 – Neuigkeiten
CDU/CSU und SPD: Totengräber des Naturschutzes – Natur soll rechtlos werden
Die bekannt gewordenen Ergebnisse der aktuellen Koalitionsverhandlungen zeugen von einem ökologischen Analphabetentum, der seinesgleichen sucht. Historische Errungenschaften wie das EU-weit völkerrechtlich verbindliche Informations- Beteiligungs- und Klagerecht (Aarhus-Konvention) oder der Flächenausgleich sollen abgeschafft werden. Die Natur, die keine Lobby hat, soll rechtlos werden. […]
Weg mit dem Informationfreiheitsgesetz?
Auch das Informationsfreiheitsgesetz steht zur Disposition. In den derzeitigen Koalitionsverhandlungen fordert die CDU die Abschaffung dieses Gesetzes. Das Gesetz regelt den Anspruch jeder Person auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen. Hintergrund ist, dass das Gesetz in der Vergangenheit zur Veröffentlichung von Dokumenten im Zusammenhang mit politischen Skandalen genutzt wurde. Ursprünglich hatte die abgewählte Ampel-Koalition vor, die Transparenzpflichten von Behörden zu erweitern, diese Reform scheiterte, und nun steht das Gesetz auf der Kippe. Hat die CDU Angst vor dem kritischen Bürger?

Upleward/LK Aurich: Schlickfußball im Nationalpark mit „populistischer“ Polit-Prominenz: Johann Saathoff (SPD), ehem. Bürgermeister der Krummhörn, jetzt Mitglied des Deutschen Bundestages und dort politischer Windkraftlobbyist – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Johann Saathoff (SPD) aus Pewsum/LK Aurich: Der politische Lobbyist
Einer der politischen Netzwerker und Windkraftlobbyisten sitzt für die SPD im Bundestag. Es ist Johann Saathoff aus Pewsum im Landkreis Aurich, seit November 2024 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Saathoff 2019 in Leer:„Wir können unsere Klimaziele erreichen und früher als 2038 aus der Kohle aussteigen. Aber dafür brauchen wir viel mehr erneuerbare Energien. Vor allem Windenergie.“ […] Windenergie sei nicht nur für das Klima und industriepolitisch sinnvoll, sondern lohne sich auch für die Kommunen: „Jedes neue Windrad bringt 30.000 Euro pro Jahr für den Haushalt. Kreisumlagefrei.“ Er rät den Städten und Gemeinden auch dazu, selber in die erneuerbaren Energien zu investieren. „Dadurch nehmen wir die Menschen mit, weil sie den Ertrag für ihre Kommune sehen“, so Saathoff. Dieser Punkt war ihm sehr wichtig. „Unsere Klimapolitik muss konsequent, aber auch sozial verträglich sein. Ohne Rückhalt in der Bevölkerung geht es nicht.“
Nur: Windkraft kann nichts zum imaginären „Schutz“ des Klimas beitragen, weil sie nur wetterabhängig dann funktioniert, wenn der Wind ausreichend weht und von Wärmekraftwerken abhängig ist, die die erforderliche Grundlast zur Netzstabilität bereitstellen müssen. Einen Klimathermostaten, der mit der Windkrafteinspeisung geregelt werden kann, gibt es nicht. Das weiß auch SPD-Lobbyist Saathoff. Der „Rückhalt in der Bevölkerung“ schwindet mit jedem Meter, in dem die lauten Anlagen näher an die Wohnbebauung heranrücken.
Alles vergebens!
Die jahrzehntelange Naturschutzarbeit von Kleingruppen bis hin zu Bundesverbänden wurde durch die Partei B90/die Grünen, die SPD und CDU/CSU zunichte gemacht. Auch von den anderen im Bundestag vertretenen Parteien, ob in der jüngsten Vergangenheit oder Gegenwart, ist bis auf Sonntagsreden nichts Substanzielles zum Natur- und Artenschutz zu erwarten. Naturschutz in Deutschland „hat fertig“!