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Besucherandrang (Ausschnitt) am Fähranlager nach Langeoog in Bensersiel – Archivfoto: Manfred Knake/Wattenrat
Aus dem millionenschweren deutsch-niederländischen Interreg-Fonds sollen Fördergelder bereitgestellt werden , für das Projekt „ WattenVision“, berichtet eine Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer in der Nordwest Zeitung aus Oldenburg vom 06. Februar 2025, um „die grenzübergreifende Wattenmeer-Region perspektivisch als einen der nachhaltigsten Lebensräume und Reiseziele zu gestalten“.
Teile des Projektes befassen sich demnach mit der zeitgeistig korrekten Kompensation des Spurengases CO2, das von den Klimabewegten als Hauptursache des Klimawandels betrachtet wird, auch wenn unabhängige Wissenschaftler weitaus mehr Ursachen beschreiben, z.B. die der Sonnenaktivität, der Wolkenbildung bis zu den Meeresströmungen, also Faktoren, die nicht vom Menschen beeinflusst werden können. Die Salzwiesen des Wattenmeers seien laut Aussagen der Nationalparkmitarbeiterin „sehr potente Kohlenstoffspeicher“.
Daher soll innerhalb des Projektes eine Potenzialstudie zur entsprechenden Nutzung der Salzwiesen erstellt werden, ein Pilotprojekt soll sich anschließen. Die „Wildnis“ des Nationalparks soll touristisch genutzt werden – unter Beibehaltung der „Naturwerte“ . Dazu sei auch eine „Besucherlenkung“ geplant, um die Belastung für einzelne Gebiete zu vermeiden. Auch die „Erhaltung sowie der Schutz der Biodiversität“ sei Teil des Projektes. „Natürliche Lern- und Erlebnisräume entlang der ,Internationalen Dollart Route‘“ sollen entstehen.
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Norderney: Sandregenpfeifer (gelber Pfeil) und Flussseeschwalben (rote Pfeile) müssen mit Netzzäunen vor Hunden und Füßgängern geschützt werden. – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Dazu will man 20 brachliegende Flächen in Kooperation mit den Gemeinden „aufwerten„, verantwortlich sei das Ökowerk in Emden. Unter der dazugehörenden Bildunterschrift des dpa-Fotos ist dies zu lesen: „Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist ein Idyll. Ein grenzüberschreitendes Projekt beschäftigt sich damit, die Wattenmeer-Region perspektivisch als einen der nachhaltigsten Lebensräume und Reiseziele zu gestalten“ (Das dpa-Foto zeigt eine Wattenmeerausschnitt am Dollart mit einem riesigen Windpark im Hintergrund. Auf einer Buhne steht ein Mensch und vertreibt dadurch einige Enten.)
Dieses Projekt ist wird vom Wattenrat sehr kritisch betrachtet. Nein, der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist kein „Idyll,“ wie uns die Zeitung weismachen will. An diesem „Nationalpark“ (und „Weltnaturerbe“) stimmt nur das Etikett. Das Großschutzgebiet wird seit Jahrzehnten als Tourismusgebiet mit millionenfachem Massentourismus vermarktet, Kitesurfer dürfen inzwischen in den zweitstrengsten Schutzzonen des Nationalparks herumrasen.
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Kitesurfer, verbotenerweise in der strengsten Schutzzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. – Foto: Eilert Vo/Wattenrat
Die Spaßgesellschaft hat sich dieses „Schutzgebiet“ erobert, der Nationalpark ist zur Beute der Tourismuswirtschaft geworden, und das mit Unterstützung der Nationalparkverwaltung.
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Norderney: gezielte Vergrämung von störenden Strandbrütern – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Auf den Ostfriesischen Insel dürfen Enten und Gänse (Zugvögel) von Hobby-Jägern bejagt werden, das Gebiet wird stark industriell mit Grundschleppnetzen befischt, in einigen Bereichen wird Baggergut verklappt, was zur Veränderung der Sedimentstruktur führte. Der gesamte Nationalpark ist land- und seeseitig mit Windkraftanlagen umstellt, in den Wanderrouten der Zugvögel.
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Blick aus dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ auf den Landkreis Aurich, Foto : Manfred Knake/Wattenrat
Einige Salzwiesen vor den Deichen sind in einem erbärmliche Zustand, durch zu starke Entwässerung mit Quecke überwuchert oder wie ein Golfrasen überweidet.
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Überwiegend Strandquecke statt Salzwiese: Dornumersiel/LK Aurich – Foto: Manfred Knake/Wattenrat
Diese Flächen werden zwar nicht, wie es die EU-Natura-2000-Richtlinien verbindlich vorsehen, in einen „günstigen Erhaltungszustand“ für den Biotop- und Artenschutz versetzt, das wurde während fast 40 Jahren Nationalparkgeschichte (seit 1986!) versäumt. Nun wird dem Zeitgeist entsprechend und fördermittelkonform auf „Klima“ als „sehr potente Kohlenstoffspeicher“ gesetzt. Die Salzwiesen, oder die Reste davon nach den großflächigen Eindeichungen bis 1986, sind zunächst Biotope mit einer sehr angepassten Pflanzen- und Insektenwelt, die es in den entwässerten oder überweideten Flächen kaum noch gibt, sie sind Brut- oder Rasthabitate von Watvögeln, nun werden sie nach der Klimadauerbeschallung zu „CO2-Senken“ umgeschrieben, Artenschutz war gestern. Die touristische „Besucherlenkung“ zum Schutz sensibler Gebiete hätte schon vor Jahrzehnten vorgenommen werden müssen, Strandbrüter wie Zwergseeschwalbe, Sand- oder Seeregenpfeifer haben durch die Strandnutzungen den größten Teil ihrer Brutgebiete verloren und sind am Limit.
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13. Mai 2018, Borkum, Südstrand, strengste Schutzzone im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Ruhezone, Zone I): Ignoranz trifft Strandbrüterschutz, zwei Brutpaare Zwergseeschwalben“erfolgreich“ vertrieben. Foto: Eilert Voß/Wattenrat
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Fliegende Pinguine statt Strandbrüter, Norderney – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Zudem sei „eine Aufwertung von 20 brachliegenden Flächen“ als „Erlebnisräume“ geplant, das klingt wie eine Drohung gegen den Naturschutz. Diese Nummer nennt sich „WattenVision“, mit der man Geld abgreifen kann. Wie sagte doch der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt: „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen“…
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Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer (Auszug)
(1) 1In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbildes erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. 2Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen sollen fortbestehen. 3Die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten im Gebiet des Nationalparks soll erhalten werden. 4Der besondere Schutzzweck der einzelnen Gebiete der Ruhezone ergibt sich aus der Anlage 1.