Wind of Change?

Windpark Utgast (Ausschnitt) im LK Wittmund, direkt am EU Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“. Im Hintergrund der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit der Insel Langeoog – Foto: Archiv Wattenrat

Textübernahme von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE). Mit freundlicher Genehmigung:

Wind of Change?

Die bundesdeutsche Ampel-Koalition ist zerbrochen. Sie hatte „mehr Fortschritt“ versprochen, allerdings am wenigsten im Naturschutz. Die Ampelparteien waren nur von 38,25 Prozent der Wahlberechtigten gewählt worden. Am Ende lagen die Zustimmungswerte für die Regierungskoalition weit darunter. Eine Bilanz über die dreijährige Regierungszeit möge jeder Leser und jede Leserin selbst ziehen. Auf einem Gebiet ist die Bilanz allerdings zweifelsfrei negativ: im Naturschutz.

Mit den 2022 von Bündnis90/Die Grünen betriebenen und erreichten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Windenergiewirtschaft wurde eine beispiellose Abwärtsspirale des Naturschutzrechts in Gang gesetzt. Es folgte die Etablierung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen, Stromautobahnen und Solarparks. In diesen Gebieten entfallen Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen und ist allein auf Basis vorliegender aktueller Daten über Artenvorkommen zu entscheiden. Vorgesehen sind im Konfliktfall vereinfachend nach Art und Umfang unbestimmte Minderungsmaßnahmen und Zahlungen in geringer Höhe in einen vom Bundesumweltministerium bewirtschafteten Artenschutzfond mit beschränkten Verwendungsoptionen. Die Änderungen bedeuten eine grundlegende Abkehr von den bisherigen rechtsstaatlichen Grundprinzipien im Naturschutz. Dieser Paradigmenwechsel ist nach dem Geschmack aller im Bundestag vertretenen Parteien von links bis rechts. Korrekturen sind nicht zu erwarten. Eine Rückabwicklung verspricht keine der im Bundestag vertretenen Parteien.

Im Gegenteil: Mit weiteren Abschwächungen des Naturschutzrechts ist zu rechnen – möglicherweise noch unter der bestehenden Minderheitsregierung, aber spätestens mit einer im Februar 2025 neu ins Amt gewählten Bundesregierung, ganz gleich, welche Parteien diese stellen werden. Der Wind steht nicht günstig für den Naturschutz. Angesichts einbrechender Wirtschaftsdaten, Inflation, Rezession, wachsender Abgaben und steigender Verschuldung der öffentlichen Haushalte könnte ein Sturm aufziehen mit noch deutlich größeren Einschnitten für den Naturschutz. Immerhin die Grenzen der Nationalparke, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete, weniger als einem Fünftel der bundesdeutschen Landfläche, dürften sich als verteidigungsfähig erweisen. Die finanziellen Mittel für die dringende Sanierung dieser oft ähnlich wie Brücken, Schienen und Schultoiletten maroden Gebiete werden sich allerdings drastisch verknappen.

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