Das Helmholtz-Institut veröffentlichte eine Karte, auf der alle Windkraftanlagen in Deutschland eingetragen sind. Mit der Suchfunktion kann man für die jeweiligen Landkreise („Counties“) die Anzahl der Anlagen und die jeweils installierte Leistung ablesen. Die hier übernommene Karte im Titel zeigt den Ausschnitt an der Küste Niedersachsens.
Alleine auf der Ostfriesischen Halbinsel von Leer über Emden, Aurich, Wittmund, Friesland bis nach Wilhelmshaven stehen 1158 Windkraftanlagen. Die Anlagen stehen z.T. inmitten von Natura-2000-Gebieten (Vogelschutz und FFH-Gebiete) oder in unmittelbarer Nähe davon. Große Teile der ehemaligen Rast- oder Nahrungsflächen von ziehenden Wat- oder Schwimmvögeln wurden allein durch den enormen Scheucheffekt der Anlagen entwertet, nicht nur Greifvögel verlieren ihr Leben durch Kollisionen mit den Rotoren. Zum Vergleich: Im gesamten Bundesland Baden-Württemberg stehen 773 Windkraftanlagen.
Die viel zitierte Artenvielfalt geriet seit Mitte der neunziger Jahre mit dem Beginn des Ausbaus der Windenergie nicht nur in Ostfriesland unter die Windräder. Den von den Umweltverbänden BUND und NABU geforderte und unterstützte „naturverträglichen“ Ausbau der Windenergie gibt es nicht, die Anlagen sind ein enormer Störfaktor – nicht nur für Vögel, sondern auch für Anlieger – in der ehemals flachen Landschaft. Der Beitrag der nur wetterabhängig funktionierenden Anlagen zum „Klimaschutz“ dürfte nicht messbar sein; grundlastfähig und damit für eine verlässliche Stromversorgung geeignet sind die nur volatil einspeisenden Windkraftwerke nicht.
Die Motivation für den Planung und Betrieb der Anlagen ist das Geld, die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung, die seit Juli 2022 nicht mehr aus der Stromumlage für alle Stromkunden aus dem Erneuerbare Energiengesetz (EEG) bezahlt wird, sondern nun aus Steuergeldern, die „Lizenz zum Gelddrucken“ für die Betreiber. Mit der Ampel-Regierung unter der Federführung der „grünen“ Minister Robert Habeck (Wirtschaft) und Steffi Lemke (Umwelt) sind weitere Genehmigungshemmnisse für den Ausbau der Windkraft gefallen, nun sind auch Landschaftsschutzgebiete offen für Windparks. Das vorher geltende Tötungs- und Verletzungsverbot für wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten wurde im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (§44) für die Windenergiewirtschaft aufgeweicht.